Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anmietung von 3 Digital-Produktionsdrucksystemen, Farbe und S/W in verschiedenen Leistungsklassen in Form eines Full-Service-Mietvertrages für die Universitätsstadt Tübingen.
Beginn der Mietlaufzeit: 01.05.2026 mit 60 Monaten Laufzeit. Die Mietlaufzeit endet am 30.04.2031. Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung von bis zu zwei Jahren
Der Vertrag kann um insgesamt bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Der Bieter beschreibt, wie er auf den beiden Farbsystemen für eine bestmöglich identische Druckausgabe sorgt. Bewertet wird im relativen Vergleich der beschriebenen technischen Lösungen.
Doppelbogenkontrolle bei Großraummagazinen mit autom. Auswurf
Enthalten: 10 PunkteNicht enthalten: 0 Punkte
Bewertet wird, ob es öffentlich einsehbare aktuelle Berichte gibt. Bitte legen Sie den aktuellen Bericht oder ein Zertifikat über die Einrichtung des Systems bei. 10 ? Punkte: System mit externer Auditierung, Wirkungsorientierung5 Punkte ? System mit externer Auditierung oder Wirkungsorientierung0 ? Punkte keine NachhaltigkeitsberichterstattungWenn mehrere Angebote mit unterschiedlichen Systemen auf einer Wertungsstufe vorliegen wird die Vergabe von Zwischenpunkten vorbehalten.
Geeignete Systeme sind unter anderem:- EMAS-Bericht- ISO 26000 (Nachhaltigkeitsberichtserstattung)- ISO 14000 (Betriebsinternes Umweltmanagement)- Standards der Global Reporting Initiative (GRI), einer gemeinnützigen Stiftung- Gemeinwohlbilanz (extern zertifiziert)oder gleichwertig
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Emmissions-Mindestanforderungen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).