Abfuhr und Verwertung von Straßenkehricht 2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Postfach 2540
72015
Tübingen
Deutschland
DE 146 889 570
+49 70712042646
+49 707120442646
zvs@tuebingen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXW1YYDYTJD7NBX0

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXW1YYDYTJD7NBX0/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Abfuhr und Verwertung von Straßenkehricht

Umfang der Leistung
Abfuhr und Verwertung von Straßenkehricht

Haupterfüllungsort

Zwischenlagerplatz in Tübingen-Weilheim (alte Kläranlage)
72070
Tübingen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: 01.02.2026
Ende: 31.01.2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung

Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung. Auch von präqualifizierten Unternehmen werden ggf. vergleichbare Referenzen verlangt.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.01.2026 13:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

22.01.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

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