Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Es sind mit dem Angebot 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren für vergleichbare Arbeiten zum Austausch bzw. zur Installation von Gerinne-/Wandschiebern auf Kläranlagen bzw. in Wasserbauwerken vorzulegen