Dienstleistung:Leistungen zur ökologischen Aufwertung und Pflege innerstädtischer Vegetationsflächen mit den Losen Nr. 1-4:
Los 1: Pflege und Unterhaltung von 23.397 m2 Langgraswiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029 an mehreren Standorten im Stadtgebiet
Los 2: Herstellung, Entwicklung und Pflege von 8030 m2 Blühwiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Los 3: Neupflanzung und Entwicklungspflege von insgesamt 44 Bäumen sowie Durchführung von 7 Baumerhaltungsmaßnahmen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Los 4: Errichtung von Habitatstrukturen wie Reptilienhabitaten, Nistkästen, Hochbeeten und Tot-holzelementen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Nähere Angaben siehe "Kurzbeschreibung des Auftrages".
Einzelne Lose beinhalten nicht nur die Herstellung neuer Flächen, sondern teilweise auch weitergehende Pflegearbeiten über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Für das Gesamtprojekt gilt der Zeitraum 2026-2029 --> Es gibt dabei festgelegte Zwischenziele, die bis zu einem fest definierten Zeitpunkt innerhalb des genannten Zeitrahmens erledigt sein müssen.
Die Leistungserbringung findet in 71083 Herrenberg u. den zugehörigen Ortsteilen statt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zunächst werden die vom Bieter eingereichten Unterlagen formal geprüft. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert.
Es wird daher empfohlen bei Unklarheiten eine Bieterfrage vor Ende der Angebotsfrist einzureichen um einen Ausschluss des Angebotes aufgrund unvollständiger Angebotsunterlagen zu vermeiden.
Angabe von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe innerhalb des Formulares Eigenerklärung zur Eignung
Vorlage von zwei Referenzen gemäß den Anforderungen in dem Dokument "Angebotsaufforderung"
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung mit dem Ergebnis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. - Es dürfen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB vorliegen.
Es gelten die in der Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis u. in den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen.
Pflege und Unterhaltung von 23.397 m2 Langgraswiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029 an mehreren Standorten im Stadtgebiet.
Herstellung, Entwicklung und Pflege von 8030 m2 Blühwiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Neupflanzung und Entwicklungspflege von insgesamt 44 Bäumen sowie Durchführung von 7 Baumerhaltungsmaßnahmen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Errichtung von Habitatstrukturen wie Reptilienhabitaten, Nistkästen, Hochbeeten und Tot-holzelementen über den Zeitraum 2026 bis 2029.