Los 1: Öffentlichkeitsarbeit und digitales Online-ToolKonzeption und Umsetzung der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie die Entwicklung, redaktionelle Betreuung sowie Betrieb eines webbasierten, barrierearmen Online-Tools einschließlich technischer Infrastruktur, Hosting, Wartung und Monitoring.
Los 2: Konzeption und Durchführung von Informations- und BeteiligungsformatenEntwicklung und Umsetzung eines Informations- und Beteiligungskonzepts sowie die Planung und Durchführung von Informations- und Beteiligungsformaten zur Einbindung der Stadtgesellschaft
siehe Leistungsverzeichnis
Gesamtpreis der angebotenen Leistung gemäß Leistungsbeschreibung
Qualität der eingereichten Konzeptskizze
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Projektleitung gemäß Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.