Über eine vorausgegangene Ausschreibung wurde ein einheitliches und cloudbasiertes Praxisverwaltungssystem (PVS) beschafft. Um die ordnungsgemäße Funktion des Systems sicherzustellen, ist für jede Praxis ein Breitband-Internetanschluss mit mindestens 50Mbit/s im Download und 20Mbit/s im Upload notwendig.Ziel der Ausschreibung ist es daher, die Internetanbindung der Bereitschaftspraxen entweder durch VDSL oder einen 5G Anschluss, je nach den Rahmenbedingungen vor Ort, zu beschaffen.
Es sollen für die von der KVBW betriebenen Bereitschaftspraxen Internetanschlüsse entweder durch VDSL oder durch einen 5G Anbindung beschafft werden, um eine einheitliche Ausstattung der Praxen sicherzustellen. Folgende Teilaspekte sind je Praxis umzusetzen: - Koordination und Planung der Bereitstellung vorab- Bereitstellung und Installation des Internetzugangs- Lieferung, Installation und Bereitstellung eines Routers in den Räumlichkeiten der Praxis- Einrichtung und Test der Internetanbindung vor Ort- Priorisierter Support während des Betriebs.
Der Vertrag soll zunächst für 5 Jahre ausgeschrieben werden mit der Option zur Verlängerung um weitere 5 Jahre.
Vertragsbeginn ist der 01.05.2025.
Es wird optional eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre vorgesehen.
Bereitschaftspraxis-Standorte in Baden-Württemberg
Im Zuge der Vertragsverlängerung behältsich der Auftraggeber vor die Hardware-Komponenten (VDSL-Router / 5G Modem) für die angebundenen Bereitschaftspraxen einmalig auszutauschen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 27.02.2025, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV
vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 4.2
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer BG und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre,
2) Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und zweifach maximiert je Versicherungsjahr bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen bzw. die Erhöhung einer bestehenden Versicherung.Der Abschluss/ Erhöhung hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/ zuzusenden. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen.
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache.
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
3) ggfs. Bietergemeinschaftserklärung,
4) ggfs. Nachunternehmererklärung,
5) ggfs. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder der BG über die Anzahl des Gesamtpersonals des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2) - Mindestens zwei Referenzen über ein im Umfang vergleichbares Projekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Auftraggeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer. Als vergleichbar gelten diese, wenn die Größenordnung des Projektumfangs dieser Ausschreibung möglichst nahekommen.
Dies ist der Fall, wenn die Referenzen mindestens folgende Eigenschaften erfüllen: - Im Rahmen des Projekts wurden mind. 50 Standorte angebunden- Es fand sowohl eine Anbindung mit VDSL als auch mit 5G statt- Das Projektmanagement erfolgte durch den Auftragnehmer
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Erklärungen & Nachweise abzugeben:
1) Erklärung zu EU-Sanktionen bzgl. Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, vgl. 5.1 der Bekanntmachung
2) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG BaWü
3) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung