Leiharbeitnehmende sollen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Nichtärztliche medizinische Tätigkeiten in einer Notfallpraxis .
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Aufnehmen / empfangen von Patienten,
- Erstellen von Formularen (Notfallschein, AU-Bescheinigungen usw.),
- Unterstützen des diensthabenden Arztes bei der Behandlung (Abnahme von Blut, Messen des Blutdrucks, Wechseln von Verbänden),
- Kontrollieren und Auffüllen der benötigten Arznei- und Verbandmittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und Einmalmaterialien des Praxisalltags,
- Erstellen der für die Abrechnung benötigten Informationen gegenüber der KVBW,
- Vor- und Nachbereiten der Behandlungs- und Praxisräume für den Arzt/Patient,
- Aufbereiten von Medizinprodukten.
Anforderungen: Leiharbeitnehmende mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten oder mit einer vergleichbaren Ausbildung (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Notfallsanitäter/in Rettungsassistent/in).
Mengengerüst: Für die Gesamtlaufzeit des Vertrages (einschließlich der Vertragsverlängerung) gilt eine geschätzte Abnahmemenge von 500
Stunden und eine maximale Abnahmemenge von 1.000 Stunden.