Erbringung von Beratungsleistungen zur Unternehmensentwicklung
Beratung mehrere interner Organisationseinheiten zu deren jeweiliger Weiterentwicklung in struktureller, prozessualer und organisatorischer Hinsicht u.a. mit folgenden Inhalten:
- Beratung zum Entwicklungs-, Ziel- und Strategieprozess, abgeleitet aus einer Analyse der Ist-Situation und des künftigen Bedarfs- Beratung u.a. zu Aufbau- und Ablauforganisation, Ressourcenplanung, Schnittstellen und Qualitäts- und Fehlermanagement - Coaching der Führungskräfte und Mitarbeitenden durch Gruppenworkshops - Coaching der Führungskräfte durch Einzel-Coachinggespräche- Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung von Meetings / Workshops- Durchführung von Probeaudits zur Feststellung von Zielerreichungsgraden- Bereitstellung von Arbeitsmaterialien (Konzepte, Praxisbeispiele, Mustervorlagen und Präsentationen)
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Eckpunkte des Rahmenvertrages:
- Vertragslaufzeit: 48 Monate- Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung- geschätztes Auftragsvolumen: 944 PT- maximales Auftragsvolumen: 1180 PT
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Stellen Sie in einem Konzept auf max. 4 DIN-A4 Seiten dar, wie sie unter Berücksich-tigung der vorgegebenen Anforderungen und der im Auftragsfalle an Sie übertrage-nen Aufgaben im Rahmen der Auftragsabwicklung vorgehen.Der KVBW kommt es hierbei insbesondere auf folgende Aspekte an:- Eingesetztes Projektteam, welches min. aus einer Projektleitung und einer Stell-vertretung besteht, inkl. Rollenzuordnung und Qualifikationen. Für die Projektlei-tung und die Stellvertretung gelten folgende Mindestanforderungen:- Ausreichende Deutschkenntnisse: Muttersprachler oder Sprachkenntnisse auf dem Niveau GER C2- abgeschlossene Coaching-Ausbildung bei einem eingetragenen oder aner-kannten Verband (z.B. DBVC)
- Methodisches Vorgehen in Bezug auf die individuelle Beratung (inkl. Coachings / Workshops) der Organisationseinheiten der KVBW
- Aufzeigen von Erfolgsfaktoren für die Projektdurchführung
- Begleitung bei der Erzielung der Arbeitsergebnisse und ggf. Anpassung des Bera-tungskonzepts, um Zielerreichung sicherzustellen
- Medieneinsatz sowohl in Bezug auf die Bereitstellung von Arbeitsergebnissen als auch bei der Durchführung von Workshop
Der KVBW kommt es insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung an.Hinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil und demzufolge Gegenstand der ge-schuldeten Leistung.
Im Rahmen der Auftragsdurchführung ist die Sicherstellung der fortlaufenden Leis-tungserbringung von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Bieter auf max. 3 DIN-A4 Seiten ein Sicherstellungskonzept einzureichen. Der KVBW kommt es hierbei insbesondere auf folgende Aspekte an:- Vorlauf- und Reaktionszeiten, um auf Entscheidungen / Festlegungen der KVBW im Rahmen des Projektverlaufs zu reagieren
- Umgang mit geplanten Abwesenheiten von Projektmitgliedern (z.B. Urlaub) und ungeplante Ausfälle von Projektmitgliedern (z.B. Krankheit), insbesonde-re der Projektleitung und/oder der stellvertretenden Projektleitung
- Darstellung des Informationsaustausches und des Informationsflusses zum Projektstand im Falle von geplanten und ungeplanten Abwesenheiten ein-zelner Projektmitglieder, insbesondere der Projektleitung und/oder der stell-vertretenden Projektleitung
Der KVBW kommt es bei der Darstellung insbesondere auf die Plausibilität und Nach-vollziehbarkeit an, wie der Bieter mit nicht vorhersehbaren Ereignissen umgeht, die den Regelprozess beeinträchtigen.Hinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil und demzufolge Gegenstand der ge-schuldeten Leistung.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 11.05.2026, eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer EMail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.