Wartungsarbeiten am 15.05.2025 im Zeitraum 18:00 - 20:00 Uhr
Rahmenvertrag Baumpflege
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.06.2025
11.06.2025 10:00 Uhr
11.06.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Schorndorf - Zentrale Dienste Schorndorf
DE146615977
Robert-Bosch-Straße 9
73614
Schorndorf
Deutschland
DE116
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@schorndorf.de
+49 71816022634

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Ulrich Pelzer-Müller Ltd. Regierungsdirektor
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Ulrich Pelzer-Müller Ltd. Regierungsdirektor
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77000000-0
77200000-2
77211500-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Schorndorf schreibt den Rahmenvertrag zur Durchführung der Baumpflege in Schorndorf aus.
Damit werden regelmäßige und bedarfsorientierte Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung, Verkehrssicherheit und Entwicklung des städtischen Baumbestandes sichergestellt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Schorndorf schreibt den Rahmenvertrag zur Durchführung der Baumpflege in Schorndorf aus.
Damit werden regelmäßige und bedarfsorientierte Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung, Verkehrssicherheit und Entwicklung des städtischen Baumbestandes sichergestellt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.07.2025
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schorndorf
Deutschland
DE116

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Höchstwert (Bedarf) der Leistungserbringung ist auf 400.000,00 EUR für 4 Jahre angesetzt. Bitte beachten Sie, dass der geschätzte Wert kein Anspruch auf Abruf begründet.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

1
400.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y44YT4H4L8ES

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt wird.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y122HXWSE

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

23
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Berufs- oder Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Angaben über Jahresumsatz - im Beiblatt 124_LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in
dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt),
Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen über vergleichbare Leistungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung