Weitere Beauftragung: Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung
mindestens in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen (entsprechend
§ 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter
dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats.
Die Beauftragung soll in zwei Bauabschnitten entsprechend der zwei Nutzungsphasen und stufenweise
erfolgen, und zwar in folgenden Stufen:
Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3
Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5
Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9
Ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung
hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmerinnen/ Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Realisierungswettbewerb:
(1) Zulassung der Wettbewerbsarbeiten: Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die fristgerecht eingegangen sind, den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen, in den wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang (A 13 der Auslobung) entsprechen, die bindenden Vorgaben der Auslobung (Teil A) erfüllen (siehe A 20 der Auslobung).
(2) Beurteilungskriterien im Realisierungswettbewerb:
Entwurfsidee und Gesamtkonzept, Freiraum- und Aufenthaltsqualität (Gestaltung und Funktionalität), Nachhaltigkeit und Reaktion auf Klimabelange, Berücksichtigung ökologischer Belange, Qualität und Funktionalität der verkehrlichen Erschließung, Barrierefreiheit,
Realisierbarkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit
Stadträumliche und freiräumliche Einbindung, Berücksichtigung des denkmalpflegerischen sowie stadtbaugeschichtlichen Kontextes. Die Reihenfolge (alphabetisch) stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.
(3) Prämierung: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt 48.000 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der HOAI 2021 ermittelt. Die Leistungen für die 1:50er-Ausschnitte und die Perspektive sind ebenfalls in der Gesamtsumme berücksichtigt. Die Wettbewerbssumme ist wie folgt aufgeteilt:
1. Preis-19.000 EUR inkl. MwSt.; 2. Preis-12.000 EUR inkl. MwSt.; 3. Preis-7.000 EUR inkl. MwSt.; Anerkennungen-10.000 EUR inkl. MwSt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines/ einer nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers/ Teilnehmerin wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.
(4) Rückfragen zur Wettbewerbsauslobung können schriftlich bis einschließlich 10.10.2025, 16:00 Uhr über Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Vergabeportal bw an die Ausloberin gerichtet werden. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYPYHAL
Fristgerecht eingegangene Rückfragen werden von der Ausloberin bzw. von der Wettbewerbsbetreuung in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Niederschrift über die Beantwortung der Rückfragen wird allen Beteiligten des Wettbewerbs bis 17.10.2025 über Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zugesandt und wird verbindlicher Bestandteil der Auslobung.
Bieterfragen zum anschließenden VgV-Verhandlungsverfahren können dann von den Preisträgern bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Vergabeportal bw gestellt werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung hat jeder weitere Informationsaustausch der Verfasserinnen/Verfasser mit Mitgliedern des Preisgerichts, den Vertretern/ Vertreterinnen der Ausloberin zu unterbleiben. Verstöße können zum Ausschluss des Teilnehmers/ der Teilnehmerin führen.
(5) Zusammensetzung des Preisgerichts:
FachpreisrichterInnen mit Stimmrecht: Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Gestaltungsbeirätin
Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Prof. Mathias Hähnig, Architekt u. Stadtplaner, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats, Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin u. Stadtplanerin, Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt, Daniel Lindemann, Landschaftsarchitekt, Anette Sinz-Beerstecher, Landschaftsarchitektin, Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin;
Stellv. FachpreisrichterInnen (ohne Stimmrecht): Cornelia Biegert, Landschaftsarchitektin, Patricia Legner, Landschaftsarchitektin;
SachpreisrichterInnen mit Stimmrecht: Oberbürgermeister Bernd Hornikel, Stadt Schorndorf, Erster Bürgermeister Thorsten Englert, Stadt Schorndorf, Kirsten Katz, Fraktion CDU, Jürgen Erdmann, Fraktion SPD, Sabine Brennenstuhl, Fraktion FDP/ FW, Tobias Schmid, Fraktion Grüne, Gerhard Zuleger, Fraktion AfD;
Stellv. SachpreisrichterInnen (ohne Stimmrecht): Franziska Haist, Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Baurecht, Lars Scheel, Leitung Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement; Ingo Sombrutzki, Fraktion CDU; Heidi Rapp, Fraktion SPD; Gerald Junginger, Fraktion FDP/ FW; Friederike Koestlin, Fraktion Grüne; Daniel Schmidt, Fraktion AfD;
Sachverständige BeraterInnen (ohne Stimmrecht): Jürgen Bruckner, Stabsstellenleitung Brand-/Katastrophenschutz; Diana Gallego Carrera, Stabsstellenleitung Klimaschutz und Mobilität; Daniela Mahn, stellv. Fachbereichsleitung Infrastruktur; Jessica Pulzer, Abteilungsleitung Straßenverkehrsbehörde; Jörn Rieg, Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung; Jochen Schäfer, Sachgebietsleitung Untere Denkmalbehörde; Daniel Schmieder, Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht; Ivana Tomic, Abteilungsleitung Grün.
(6) Durch die Teilnahme an der genannten planerischen Untersuchung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bedingungen der gesamten Auslobung an. Hinweis zum Datenschutz: Mit Teilnahme an diesem Verfahren akzeptieren die Wettbewerbsteilnehmenden, dass ihre Pläne und Einzeldateien für die Dokumentation und für eine Veröffentlichung, mit Benennung der Verfasser- und Büroangaben sowie Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten, verwendet werden.
(7) Termine:
Bekanntmachung des Wettbewerbs im Supplement des
Amtblatts der EU - 28.07.2025; Eingang der Bewerbungen (Submission) - 02.09.2025, bis 10:00 Uhr; Aufforderung zur Teilnahme an ermittelte Bewerberinnen und Bewerber und Ausgabe der Unterlagen (Auslobung mit Anlagen) für den Wettbewerb an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer - 22.09.2025; Schlusstermin Eingang schriftliche Rückfragen - 10.10.2025, 16:00 Uhr; Schriftliche Beantwortung der Rückfragen - 17.10.2025; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Datums-/Post-/Tagesstempel) - 15.12.2025; Preisgerichtsitzung, ganztägig - 25.02.2026; öffentliche Ausstellung aller Arbeiten - wird bekannt gegeben, sobald der
Termin feststeht; Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots,
Einladung der Preisträgerinnen und Preisträger zur VgV-Verhandlung - Anfang März 2026.
Vergabeplattform: Die Vergabeunterlagen sind unter der in der Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Hierüber werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.