Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber Angaben über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen zu machen, die vergleichbar sind. Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements in Anlehnung an VDI 6039 bei Hochbauprojekten mindestens in den Projektstufen 2 bis 5, mindestens in den Handlungsbereichen A, B und D, gemäß AHO/DVP Nr. 19, zum Gegenstand haben. Die betriebliche Fertigstellung des Referenzprojektes muss erfolgt sein und liegt nicht vor dem 01.01.2015.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen:
- Auftrags- / Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- öffentlicher oder privater Empfänger (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
- Angabe des Gegenstandes der Referenz/der Leistung in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Technisches Inbetriebnahmemanagement);
- Angabe zum Projekt: Hochbau, Baumaßnahme, Bereich/Branche, Zeitpunkt der Betrieblichen Fertigstellung;
- Angabe der Herstellkosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1:2008-12 (EUR netto);
- Angaben zu den Projektstufen und Handlungsbereichen gemäß AHO/DVP Nr. 19
- Projektbeschreibung.
Folgende Mindeststandards werden gefordert:
a) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebenen Leistungen. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) in der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 10.000.000 EUR netto.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist das Formblatt "B_04 Teilnahmeantrag" mit den Angaben zu den Referenzleistungen sorgfältig auszufüllen.
Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien (Ziffer 1 bis 3) beste Mindestreferenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr Referenzen zu a) führen nicht zu einer höheren Punktzahl.
1) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung a)
die Baumaßnahme nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte).
Umbau / Sanierung:1 Punkt,
Neubaumaßnahme: 3 Punkte.
2) Bewertet werden bei der besten Referenzleistung a)
der Bereich / die Branche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte)
aus anderen Bereichen als
- Gesundheitsbauten,
- Labor-/Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen
im Technischen Bereich und
- Krankenhaus, das die Funktionsbereiche Diagnostik
und Therapie sowie Pflege beinhaltet: 0 Punkte.
Gesundheitsbauten z.B. Reha- und Kureinrichtungen, Kurhäuser,
Sanatorien, Rehabilitationskliniken, Ambulante Versorgungszentren,
Polikliniken, medizinische Versorgungszentren (MVZ),
Pflegeeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime: 1 Punkt.
Labor-, Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen
im Technischen Bereich: 2 Punkte.
Krankenhaus, das die Funktionsbereiche Diagnostik und
Therapie sowie Pflege beinhaltet: 3 Punkte.
3) Bewertet werden bei der besten Referenzleistung a)
die Herstellkosten KGR 400 nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte):
10 Mio. EUR netto bis 30 Mio. EUR netto: 1 Punkt,
über 30 Mio. EUR netto bis 60 Mio. EUR netto: 2 Punkte,
über 60 Mio. EUR netto: 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der bei der besten Referenz von a), die höchsten Herstellkosten KGR 400 gem. Ziff. 3), vorweisen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.