- Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Erklärung zur Inanspruchnahme der Eignungsleihe
- Nachweis der Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
- Erklärung zum Umsatz
- Eigenerklärung zur Anzahl der Arbeitskräfte
- Referenzen:
Angabe von mindestens drei (3) in Art, Umfang und Auftragswert (EUR, netto) vergleichbaren Leistungen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten fünf (5) Jahren erbracht hat.
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bieter oder Bieter, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die vorstehend genannten Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen. Bitte prüfen Sie bei einer Präqualifikation im eigenen Interesse, ob die dort hinterlegten Referenzen mit den in diesem Verfahren geforderten tatsächlich vergleichbar sind. Sofern dies nicht der Fall ist, reichen Sie bitte zusätzlich die geforderten Referenzen ein - ansonsten müsste Ihr Angebot ausgeschlossen werden.