Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Nachweise darzulegen.
a) Referenzen
Der Bieter hat mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, bei denen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung erbracht wurden.
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen worden sein.
Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen:
- Auftraggeber
- Projektbezeichnung
- Leistungszeitraum
- Leistungsumfang
Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, bei denen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung und/oder Ausführung von Baumaßnahmen erbracht wurden.
Mindestanforderung:
Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten, zwei davon müssen aus dem Bereich Deponie-/Abfallentsorgung stammen.
b) Qualifikation der vorgesehenen Fachkraft
Der Bieter hat die für die Leistungserbringung vorgesehene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin bzw. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu benennen.
Für die benannte Person sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis der Qualifikation gemäß den Anforderungen der RAB 30,
- Nachweis baufachlicher Kenntnisse,
- Nachweis arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse,
- Nachweis spezieller Koordinatorenkenntnisse.
Mindestanforderung:
Vorlage sämtlicher vorgenannter Nachweise.
c) Berufserfahrung
Die benannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin bzw. der benannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als SiGeKo verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung unter Angabe des beruflichen Werdegangs.
Mindestanforderung:
Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.