Der Leistungsumfang umfasst folgende Tätigkeiten:
- Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) nach HGB
- Prüfung nach § 53 HGrG (Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums und der Geschäftsführungstätigkeit)
- Prüfung des Lageberichts
- Einbeziehung der Buchhaltung in die Prüfung
- Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
- Erteilung des Bestätigungsvermerks
- Berichterstattung (Prüfungsbericht) in schriftlicher Form
- Persönliche Erläuterung der Prüfungsergebnisse (z.B. im Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss)
- Teilnahme an der evtl. erforderlichen Vorbesprechung zur Planung der Abläufe, an den beiden Abschlussbesprechungen mit den jeweiligen Geschäftsführern sowie an der Bilanzsitzung des AVL-Aufsichtsrats und des HDG-Beirats