1.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen, vergleichbaren Berufsregistern für den Leistungserbringer, soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
2.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für
- Sachschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und
- Personenschäden mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall
3.
Nachweis mittels Eigenerklärung von 3 Referenzen über die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten, vergleichbar in Art und Umfang und mit einer Fläche von mindestens 1.000 m², seit 2023.
4.
Eigenerklärung über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Es sind mindestens 1 Meister und 20 Monteure als Vollzeitkräfte nachzuweisen. Teilzeitkräfte werden nach ihrem prozentualen Beschäftigungsgrad aufaddiert.
Für die Zulassung zum Verfahren ist eine entsprechende Präqualifikation oder die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) ausreichend.