1. Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen, vergleichbaren Berufsregistern für den Leistungserbringer, soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für
- Sachschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und
- Personenschäden mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall