Verfahrensangaben

IBM Power Plattform (inkl. Full Managed Service) im Mietkaufmodell

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2026
25.09.2026 10:00 Uhr
25.09.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30211200-3
72514000-1
72250000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von zwei IBM PowerPlattform E1180 (Modell 9080-HEU) inkl. Full Managed Service Vertrag im Mietkaufmodell.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Heidelberg (später auch "Auftraggeber" oder "AG" genannt) betreibt die eigene SAP Umgebung auf einer IBM Power Plattform. Der Betrieb der IBM Power Plattform ist bis Oberkante AIX/Linux an einen Partner outgesourced. Dieser betreibt die Server, die Betriebssysteme und die PowerHA Cluster.

Das UKHD plant ab dem 1. Januar 2027 die bestehende Betriebsleistung vertraglich neu zu Regeln. Im Rahmen des Übergangs muss auch ein Teil der IBM Power Systeme erneuert werden. Die Systeme sollen in einem Mietkauf-Modell über einen Zeitraum von 5 Jahren erworben werden. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer (später auch "AN" genannt).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagskriterium Preis:

Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt "A2.8 Preisblatt" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet.
Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:

Punktwert "Preis" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *70

Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Zuschlagskriterium Qualität:

Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt "A2.5 Service-Level" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. E- und A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 25 Punkte zu errreichen

Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:

Punktwert "Qualität" = Punktzahl des jeweiligen Bieters / 25 * 30

Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nachfolgende Formel angewandt:
Gesamtpunktwert = Punktwert "Preis" + Punktwert "Qualität"
Somit ist eine maximale Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erlangen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch für die IBM Power Plattform, da sie die Fortführung und Erneuerung einer bereits bestehenden, produktiv genutzten und geschäftskritischen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Heidelberg zum Gegenstand hat. Die SAP-Systeme des UKHD werden auf einer IBM Power Infrastruktur betrieben. Bestandteil des Auftrags sind neben der Bereitstellung neuer Systeme auch der Betrieb der IBM Power Plattform einschließlich AIX/Linux, PowerHA-Clustern, Dynamic Power Cloud Manager (DPCM), Hardware-Management-Konsolen sowie die Migration der bestehenden IBM Power E980 Umgebung auf die Zielplattform IBM Power E1180.

Die geforderten Leistungen bauen unmittelbar auf den vorhandenen IBM-spezifischen Technologien und Betriebsprozessen auf. Dazu gehören insbesondere das Management von AIX, PowerHA, LPARs, DPCM, Firmware- und Betriebssystemupdates, IBM-Supportprozesse sowie die Durchführung der Transition unter Nutzung von Technologien wie Live Partition Mobility.

Ein Wechsel auf eine andere Serverplattform würde eine grundlegende Neugestaltung der bestehenden Infrastruktur einschließlich Betriebssystemen, Hochverfügbarkeitskonzepten, Betriebsprozessen und Migrationstechnologien erfordern und wäre mit erheblichen technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die Festlegung auf IBM Power ist daher erforderlich, um die technische Kompatibilität, die Betriebskontinuität, die Hochverfügbarkeit der SAP-Kernsysteme sowie eine risikoarme Migration und den Schutz bereits getätigter Investitionen sicherzustellen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Das Universitätsklinikum Heidelberg (später auch "Auftraggeber" oder "AG" genannt) betreibt die eigene SAP Umgebung auf einer IBM Power Plattform. Der Betrieb der IBM Power Plattform ist bis Oberkante AIX/Linux an einen Partner outgesourced. Dieser betreibt die Server, die Betriebssysteme und die PowerHA Cluster. Das UKHD plant ab dem 1. Januar 2027 die bestehende Betriebsleistung vertraglich neu zu Regeln. Im Rahmen des Übergangs muss auch ein Teil der IBM Power Systeme erneuert werden. Die Systeme sollen in einem Mietkauf-Modell über einen Zeitraum von 5 Jahren erworben werden. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer (später auch "AN" genannt).

Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch für die IBM Power Plattform, da sie die Fortführung und Erneuerung einer bereits bestehenden, produktiv genutzten und geschäftskritischen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Heidelberg zum Gegenstand hat. Die SAP-Systeme des UKHD werden auf einer IBM Power Infrastruktur betrieben. Bestandteil des Auftrags sind neben der Bereitstellung neuer Systeme auch der Betrieb der IBM Power Plattform einschließlich AIX/Linux, PowerHA-Clustern, Dynamic Power Cloud Manager (DPCM), Hardware-Management-Konsolen sowie die Migration der bestehenden IBM Power E980 Umgebung auf die Zielplattform IBM Power E1180.

Die geforderten Leistungen bauen unmittelbar auf den vorhandenen IBM-spezifischen Technologien und Betriebsprozessen auf. Dazu gehören insbesondere das Management von AIX, PowerHA, LPARs, DPCM, Firmware- und Betriebssystemupdates, IBM-Supportprozesse sowie die Durchführung der Transition unter Nutzung von Technologien wie Live Partition Mobility.

Ein Wechsel auf eine andere Serverplattform würde eine grundlegende Neugestaltung der bestehenden Infrastruktur einschließlich Betriebssystemen, Hochverfügbarkeitskonzepten, Betriebsprozessen und Migrationstechnologien erfordern und wäre mit erheblichen technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die Festlegung auf IBM Power ist daher erforderlich, um die technische Kompatibilität, die Betriebskontinuität, die Hochverfügbarkeit der SAP-Kernsysteme sowie eine risikoarme Migration und den Schutz bereits getätigter Investitionen sicherzustellen.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YMYZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Auftragnehmer muss nach ISO9001 oder vergleichbar zertifiziert sein - ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Auftragnehmer muss vergleichbar zur ISO/IEC 27001 zertifiziert sein - ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Vorlage einer aktuellen EcoVadis-Bewertung oder eines gleichwertigen Nachweises zur Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung ist beizulegen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Auftragnehmer bestätigt das er den offiziellen IBM Platinum Partnerstatus oder einen gleichwertigen, durch IBM bestätigten Partnerstatus bzw. einer gleichwertigen Herstellerautorisierung für IBM Power Systems nachweisen kann.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Auftragnehmer kann die Qualifikationen des eingesetzten Teams für IBM Power Systems Enterprise, IBM Enterprise Power AIX & Linux, IBM Software und Hardware Maintenance einschließlich TLS und Expert Care sowie IBM PowerHA nachweisen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind mindestens zwei Referenzprojekte /- Kunden in denen IBM FMS bzw. vergleichbare IBM Power Managed Services umgesetzt wurden nachzuweisen, die Referenzkunden müssen jeweils über mehr als 2.000 User verfügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung