Die Sammlung, der Transport und die Vernichtung von zu schützenden Materialien (Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, etc.) nach den Regeln und Anforderungen der DIN 66399, welche unter anderem dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der der EU-Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO), dem "deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)" sowie dem Datenschutzgesetzen des Landes Baden-Württemberg, dem Landeskrankhausgesetz und dem Krankhausdatenschutzgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung unterliegen.
Hierfür benötigten die teilnehmenden Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und nach DIN EN ISO 14001 (oder externe Auditierung). Eine EfbV für die Zertifizierung oder externe Auditierung als Entsorgungsfachbetrieb wird ebenfalls als Anforderung an die Bieter weitergegeben. Für eine weitere Abfrage der Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen über ähnliche Leistungen gefordert.
Der Vertrag beginnt zum 01.12.2025 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.11.2027, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.08.2027 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.11.2028 wahrgenommen hat.
Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 30.11.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.08.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.11.2029 wahrgenommen hat.
Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 30.11.2029.
Diese Angaben können Sie der Anlage 10 (Vertragsbedingungen) unter der Ziffer 12 entnehmen.
In der Anlage 3 der Vergabeunterlagen - Übersicht Abholstellen - können die verschiedenen Abholstellen entnommen werden.
Für jede Tonnengröße (klein, Standard, groß) wird ein Mietpreis pro Monat inkl. Gestellung in netto angegeben. Dieser Mietpreis wird mit einer Gewichtung von 30% gewertet.
Allgemein werden die erreichten Punkte gemäß der Tonnengrößen zusätzlich unterschiedlich gewertet."klein" (ca. 70 Liter) - Gewichtung 5%"Standard" (ca. 240 Liter) - Gewichtung 90%"groß" (ca. 350-600Liter) - Gewichtung 5%
Die Wertung kann der Anlage 5 "Formblatt für das Angebot" entnommen werden.
Für jede Tonnengröße (klein, Standard, groß) wird ein Preis für die Leerung + Transport und Vernichtung pro Tonne in netto angegeben. Dieser Preis wird mit einer Gewichtung von 70% gewertet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert oder extern auditiert sind. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber/Bieter, Ziff. 7d und Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)).
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert oder extern auditiert sind. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen (s. Anschreiben an Bewerber/Bieter, Ziff. 7e und Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)).
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. § 14 EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10. September 1996, BGBl. I S. 1421, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013, BGBl. I S. 4043, geändert worden ist) als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert oder extern auditiert sind. Die Zertifizierungsurkunde ist in Kopie zusammen mit dem Angebot abzugeben (vgl. Ziff. 7a des Anschreibens an Bewerber/Bieter und Ziff. 2.10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)). Nach Zuschlag ist diese Zertifizierungsurkunde innerhalb von 6 Wochen im Original vorzulegen. Liegt kein entsprechendes Zertifikat vor, so ist auch eine externe Auditierung möglich. Ein gültiger Nachweis ist auch in diesem Fall mit Angebotsabgabe einzureichen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit bei der Abholung und Entsorgung von Datenschutzabfall gem. Leistungsbeschreibung nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von Referenzen von mindestens 3 Einrichtungen ab einer Größenordnung von mind. 1.000 Mitarbeitern notwendig, für die der Bieter innerhalb der vergangenen 5 Jahre die Entsorgungsdienstleistung des vorgenannten Abfalls erbracht hat. Maßgeblich für den angegebenen 5-Jahres-Zeitraum ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Zur Einreichung der Referenzen ist zwingend Anlage 7 (Vorlage Referenzen) zu verwenden.
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:Ich erkläre/Wir erklären, dassmeinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgeltbezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaatder EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführtwird.- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmeneine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiterenNachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese danndem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmendie Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässigsind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführen.Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenverpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung aufdessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenvollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigtenbereitzuhalten haben,- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/unsbeauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen dieVerpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/unsbeauftragtenNachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unserUnternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmenund Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabendes öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber dendurch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Folgende Eigenerklärung:- Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Folgende Eigenerklärungen:Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.