Das Kreiskrankenhaus Bergstraße (KKB) in Heppenheim beabsichtigt im Zuge der Maßnahme "Generalsanierung KKB" zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Bauabschnitten durchzuführen. Bauteil G wird abgerissen, dort wird ein Ersatzneubau mit Zentraler Notaufnahme, Radiologie und Operationsabteilung errichtet.
Leistungsumfang dieser Vergabeeinheit ist im Wesentlichen:Neuerrichtung Bauteil G:- Erdarbeiten- Kanalarbeiten unter der Bodenplatte- Rohbauarbeiten
Der Angebotspreis ist im "Leistungsverzeichnis" und dem Formblatt 213 anzugeben. Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" wird die Summe der Angebotswerte bepunktet. Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis/ Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl (600 Punkte)Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 600 Punkten erreicht werden.
Mindestkriterien1. Abgabe drei wertbaren Referenzen vergleichbarer Leistungen aus dem Bereich Hochbau2. Auftragsvolumen von mindestens 2.000.000 EUR brutto3. Zeitpunkt der Fertigstellung nach dem 01.01.20204. Kein vorzeitiger Projektabbruch durch eigenes Verschulden5. Mindestens 6 der 8 Teilleistungen müssen erbracht worden sein (Teilleistungen: 5.1. Erdarbeiten/ 5.2. Betonfertigteiltreppen/ 5.3. Ortbetonarbeiten/ 5.4. WU-Beton/ 5.5. Fundamenterder/ 5.6. Technische Anlagen im Außenbereich - Abwasseranlagen/ 5.7. Abdichtung erdberührter Bauteile/ 5.8. Grundleitungen)
Angaben:Baulicher/ Städtebaulicher KontextAuftragsvolumenZeitpunkt der FertigstellungAuftraggeber
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das Vorhaben steht unter dem formalen Vorbehalt einer ausreichenden finanziellen Deckung und Erteilung der Baugenehmigung. Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 17 Abs. 1 VOB/A EU aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Berufshaftpflichtversicherung in eines der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestkriterien für das Bewertungskriterium B "Referenzen"1. Abgabe drei wertbaren Referenzen vergleichbarer Leistungen aus dem Bereich Hochbau2. Auftragsvolumen von mindestens 2.000.000 EUR brutto3. Zeitpunkt der Fertigstellung nach dem 01.01.20204. Kein vorzeitiger Projektabbruch durch eigenes Verschulden5. Mindestens 6 der 8 Teilleistungen müssen erbracht worden sein (Teilleistungen: 5.1. Erdarbeiten/ 5.2. Betonfertigteiltreppen/ 5.3. Ortbetonarbeiten/ 5.4. WU-Beton/ 5.5. Fundamenterder/ 5.6. Technische Anlagen im Außenbereich - Abwasseranlagen/ 5.7. Abdichtung erdberührter Bauteile/ 5.8. Grundleitungen)
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:Ich erkläre/Wir erklären, dassmeinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgeltbezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaatder EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführtwird.- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmeneine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiterenNachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese danndem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmendie Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässigsind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführen.Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenverpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung aufdessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenvollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigtenbereitzuhalten haben,- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/unsbeauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen dieVerpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/unsbeauftragtenNachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unserUnternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmenund Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabendes öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber dendurch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eintragung in das Berufsregister / Handelsregister / Handwerksrolle oder vergleichbar Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren / fünf Jahrenvergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unterEinschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmenausgeführten Leistungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.