Einführung eines Fallwagenkonzeptes am Universitätsklinikum Heidelberg
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.03.2025
24.03.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72220000-3
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einführung eines Fallwagenkonzeptes am Universitätsklinikum Heidelberg. Die Hauptleistung der Einführung eines Fallwagenkonzeptes ist in folgende drei Module aufgeteilt:
- Planung und Entwicklung (= Modul 1)
- Einführung und Umsetzung (= Modul 2)
- kontinuierliche Begleitung und Verbesserung (= Modul 3).

Als Fallwagen/Fallwagenversorgung wird ein fahrbarer Wagen zur kombinierten Aufnahme von Sterilgut und med. Verbrauchsmaterial mit einer konkreten OP-/Eingriffs-Zuordnung definiert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Einführung eines Fallwagenkonzeptes am Universitätsklinikum Heidelberg. Die Hauptleistung der Einführung eines Fallwagenkonzeptes ist in folgende drei Module aufgeteilt:
- Planung und Entwicklung (= Modul 1)
- Einführung und Umsetzung (= Modul 2)
- kontinuierliche Begleitung und Verbesserung (= Modul 3).

Als Fallwagen/Fallwagenversorgung wird ein fahrbarer Wagen zur kombinierten Aufnahme von Sterilgut und med. Verbrauchsmaterial mit einer konkreten OP-/Eingriffs-Zuordnung definiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

gesamtes Gebiet des Auftraggebers

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

- Unterkriterium "Pauschalpreis Modul 1" (anteilig 50%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Tagessatz Modul 1" (anteilig 25%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Tagessatz Modul 2" (anteilig 15%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Tagessatz Modul 3" (anteilig 10%-Gewichtung)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

- Unterkriterium "Darstellung der Zusammenstellung des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams" (anteilig 15%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Darstellung der Qualitätssicherung im Rahmen der Leistungserbringung" (anteilig 10%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Darstellung eines Vorgehenskonzepts" (anteilig 30%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Darstellung der Risikofaktoren und Risikomodelle" (anteilig 25%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Bieterpräsentation" (anteilig 20%-Gewichtung)

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6Y6PZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden

Erklärung über eine bestehende oder im Zuschlagsfalle abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

MINDESTANFORDERUNG ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.

Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Mindestkriterium 1 keine Punktebewertung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B: unternehmensbezogenes Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung

Darstellung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts über vergleichbare Tätigkeiten in Form von Planungsleistungen bzgl. der Einführung eines Fallwagenkonzeptes bei einem Maximalversorger innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020 bis 2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung

Die Punktvergabe im Hinblick auf das unternehmensbezogene Referenzprojekt (Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B) erfolgt nach folgendem Schema:

Unterkriterium B.1 "Kapazität Sterilgutaufbereitung":
Angabe des Jahresdurchschnitts der bearbeiteten Sterilguteinheiten (STE) innerhalb des Referenzprojektes
Mittelwert: weniger 50.000 STE (5P)
Mittelwert: 50.000 bis 200.000 STE (15P)
Mittelwert: größer 200.000 STE (25P)

Unterkriterium B.2 "Operative Eingriffe (OPs)":
Angabe des Jahresdurchschnitts der im Rahmen der Fallwagenversorgung versorgten operativen Eingriffe innerhalb des Referenzprojektes
Mittelwert: weniger als 25.000 stationäre operativ Eingriffe (5P)
Mittelwert:25.000 bis 40.000 stationäre operativ Eingriffe (15P)
Mittelwert: mehr als 40.000 stationäre operativ Eingriffe (25P)

Unterkriterium B.3 "Standortversorgung"
Angabe zur Anzahl der durch das Fallwagenkonzept versorgten OP-Standorte innerhalb des Referenzprojektes
Mittelwert: weniger 2 OP-Standorte (5P)
Mittelwert: 2 bis 6 OP-Standorte (15P)
Mittelwert: größer 6 OP-Standorte (25P)

Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B beträgt 75 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
75,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestkriterium 3: Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2024) mit erfolgter (Teil-) Implementierung der vorgesehenen Projektleitung (in der Rolle der Projektleitung oder stellvertretenden Projektleitung)

Darstellung eines persönlichen Referenzprojekts der vorgesehenen Projektleitung über vergleichbare Tätigkeiten in Form von Planungsleistungen bzgl. der Einführung eines Fallwagenkonzeptes bei einem Maximalversorger innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020 bis 2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung in der Rolle der Projektleitung oder stellvertretenden Projektleitung

Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Mindestkriterium 3 keine Punktebewertung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewertungskriterium A: Wirtschaftliche Eignung

Bewertungskriterium A.1 "Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre"
Angabe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024
Mittelwert: < 1 Mio. EUR (2P)
Mittelwert: größer/gleich 1 bis < 5 Mio. EUR (3P)
Mittelwert: größer/gleich 5 bis < 10 Mio. EUR (4P)
Mittelwert: größer/gleich 10 Mio. EUR (5P)

Bewertungskriterium A.2 "Mittelwert des jährlichen Anteils der im Kontext Fallwagenwagenversorgung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre"
Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024
Mittelwert: < 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (3P)
Mittelwert: größer/gleich 25% und < 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (7P)
Mittelwert: größer/gleich 50% und < 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (11P)
Mittelwert: größer/gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (15P)

Bewertungskriterium A.3 "Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros der letzten 3 Geschäftsjahre"
Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024
Mittelwert: < 50 MA (2P)
Mittelwert: größer/gleich 50 bis < 75 MA (3P)
Mittelwert: größer/gleich 75 bis < 100 MA (4P)
Mittelwert: größer/gleich 100 MA (5P)

Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Bewertungskriterium A beträgt 25 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022576

Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß §§ 123 und 124 GWB)

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Weitere Eigenerklärungen

Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten

Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet.
zutreffend / nicht zutreffend

Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden.
zutreffend / nicht zutreffend

Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen.
zutreffend / nicht zutreffend

Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden.
zutreffend / nicht zutreffend

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung