Einführung eines Fallwagenkonzeptes am Universitätsklinikum Heidelberg. Die Hauptleistung der Einführung eines Fallwagenkonzeptes ist in folgende drei Module aufgeteilt:- Planung und Entwicklung (= Modul 1)- Einführung und Umsetzung (= Modul 2)- kontinuierliche Begleitung und Verbesserung (= Modul 3).
Als Fallwagen/Fallwagenversorgung wird ein fahrbarer Wagen zur kombinierten Aufnahme von Sterilgut und med. Verbrauchsmaterial mit einer konkreten OP-/Eingriffs-Zuordnung definiert.
gesamtes Gebiet des Auftraggebers
- Unterkriterium "Pauschalpreis Modul 1" (anteilig 50%-Gewichtung)- Unterkriterium "Tagessatz Modul 1" (anteilig 25%-Gewichtung)- Unterkriterium "Tagessatz Modul 2" (anteilig 15%-Gewichtung)- Unterkriterium "Tagessatz Modul 3" (anteilig 10%-Gewichtung)
- Unterkriterium "Darstellung der Zusammenstellung des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams" (anteilig 15%-Gewichtung)- Unterkriterium "Darstellung der Qualitätssicherung im Rahmen der Leistungserbringung" (anteilig 10%-Gewichtung)- Unterkriterium "Darstellung eines Vorgehenskonzepts" (anteilig 30%-Gewichtung)- Unterkriterium "Darstellung der Risikofaktoren und Risikomodelle" (anteilig 25%-Gewichtung)- Unterkriterium "Bieterpräsentation" (anteilig 20%-Gewichtung)
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Erklärung über eine bestehende oder im Zuschlagsfalle abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
MINDESTANFORDERUNG ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.
Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Mindestkriterium 1 keine Punktebewertung.
Darstellung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts über vergleichbare Tätigkeiten in Form von Planungsleistungen bzgl. der Einführung eines Fallwagenkonzeptes bei einem Maximalversorger innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020 bis 2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung
Die Punktvergabe im Hinblick auf das unternehmensbezogene Referenzprojekt (Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B) erfolgt nach folgendem Schema:
Unterkriterium B.1 "Kapazität Sterilgutaufbereitung":Angabe des Jahresdurchschnitts der bearbeiteten Sterilguteinheiten (STE) innerhalb des ReferenzprojektesMittelwert: weniger 50.000 STE (5P)Mittelwert: 50.000 bis 200.000 STE (15P)Mittelwert: größer 200.000 STE (25P)
Unterkriterium B.2 "Operative Eingriffe (OPs)":Angabe des Jahresdurchschnitts der im Rahmen der Fallwagenversorgung versorgten operativen Eingriffe innerhalb des ReferenzprojektesMittelwert: weniger als 25.000 stationäre operativ Eingriffe (5P)Mittelwert:25.000 bis 40.000 stationäre operativ Eingriffe (15P)Mittelwert: mehr als 40.000 stationäre operativ Eingriffe (25P)
Unterkriterium B.3 "Standortversorgung"Angabe zur Anzahl der durch das Fallwagenkonzept versorgten OP-Standorte innerhalb des ReferenzprojektesMittelwert: weniger 2 OP-Standorte (5P)Mittelwert: 2 bis 6 OP-Standorte (15P)Mittelwert: größer 6 OP-Standorte (25P)
Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B beträgt 75 Punkte.
Darstellung eines persönlichen Referenzprojekts der vorgesehenen Projektleitung über vergleichbare Tätigkeiten in Form von Planungsleistungen bzgl. der Einführung eines Fallwagenkonzeptes bei einem Maximalversorger innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020 bis 2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung in der Rolle der Projektleitung oder stellvertretenden Projektleitung
Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Mindestkriterium 3 keine Punktebewertung.
Bewertungskriterium A.1 "Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre"Angabe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024Mittelwert: < 1 Mio. EUR (2P)Mittelwert: größer/gleich 1 bis < 5 Mio. EUR (3P)Mittelwert: größer/gleich 5 bis < 10 Mio. EUR (4P)Mittelwert: größer/gleich 10 Mio. EUR (5P)
Bewertungskriterium A.2 "Mittelwert des jährlichen Anteils der im Kontext Fallwagenwagenversorgung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre"Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024Mittelwert: < 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (3P)Mittelwert: größer/gleich 25% und < 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (7P)Mittelwert: größer/gleich 50% und < 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (11P)Mittelwert: größer/gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (15P)
Bewertungskriterium A.3 "Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros der letzten 3 Geschäftsjahre"Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024Mittelwert: < 50 MA (2P)Mittelwert: größer/gleich 50 bis < 75 MA (3P)Mittelwert: größer/gleich 75 bis < 100 MA (4P)Mittelwert: größer/gleich 100 MA (5P)
Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Bewertungskriterium A beträgt 25 Punkte.
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:Ich erkläre/Wir erklären, dassmeinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgeltbezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaatder EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführtwird.- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmeneine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiterenNachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese danndem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmendie Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässigsind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführen.Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenverpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung aufdessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenvollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigtenbereitzuhalten haben,- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/unsbeauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen dieVerpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/unsbeauftragtenNachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unserUnternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmenund Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabendes öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber dendurch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet.zutreffend / nicht zutreffend
Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden.zutreffend / nicht zutreffend
Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen.zutreffend / nicht zutreffend
Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden.zutreffend / nicht zutreffend
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.