Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines modernen Femtosekundenlasers für refraktive Eingriffe.
Für den vorgesehenen Einsatzzweck ist es zwingend erforderlich, dass das System eine sehr hohe Schnittpräzision bietet, um Komplikationen zu vermeiden und postoperative Sehergebnisse auf konstant hohem Niveau zu erreichen. Dazu muss das Lasersystem über ein integriertes, automatisiertes Eye-Tracking-System verfügen, das kontinuierlich die Augenbewegungen des Patienten während des Eingriffs erfasst und ausgleicht. Diese Funktion ist notwendig, da unwillkürliche Bewegungen des Auges die Genauigkeit der Schnittführung erheblich beeinträchtigen und somit die Behandlungsqualität und Sicherheit gefährden können.Darüber hinaus wird ein Verfahren zur automatisierten Zentrierung (Guided Centration) gefordert, das die exakte Ausrichtung des Lasers an der optischen Achse des Auges sicherstellt. Eine präzise Zentrierung ist entscheidend, um Achsenabweichungen und dadurch entstehende Restfehler zu vermeiden, die die Sehleistung nach der Operation mindern könnten. Ergänzend dazu ist eine Offset-Kompensation erforderlich, die ungewollte Augenbewegungen während der Behandlung in Echtzeit korrigiert und somit eine sichere und präzise Schnittführung ermöglicht, ohne das umliegende Gewebe zu beeinträchtigen.Das System muss durch eine einfache, intuitive Bedienbarkeit und eine hohe Prozesssicherheit überzeugen. Eine klare Benutzerführung, automatisierte Prüf- und Kontrollmechanismen sowie reproduzierbare Abläufe sind notwendig, um intraoperative Fehlerquellen zu minimieren und die Patientensicherheit zu maximieren.Zudem soll die technische Plattform eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung der klinischen Ergebnisse ermöglichen. Die Architektur des Systems muss dafür ausgelegt sein, künftige Software- oder Verfahrensupdates zu integrieren, um langfristig die Behandlungsqualität weiter zu verbessern.Diese Anforderungen sind erforderlich, um im Bereich der refraktiven Chirurgie Eingriffe mit höchster Präzision, Stabilität und Sicherheit durchzuführen. Sie gewährleisten eine konsistente Behandlungsqualität, reduzieren Komplikationsrisiken und tragen entscheidend zur langfristigen Sehzufriedenheit der Patientinnen und Patienten bei.
Alleinstellungsmerkmal
Die unter 'Anforderungen' beschriebenen technischen Eigenschaften sind zwingend erforderlich. Andere Systeme bieten entweder nur Teilaspekte oder andere Schwerpunkte, jedoch nicht die vollständige Kombination der für uns relevanten Funktionen. Insbesondere die einzigartige Kombination aus Eye Tracker System, Guided Centration und Offset Compensation wird ausschließlich von einem Hersteller angeboten.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.