Die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach GmbH (GHO) beabsichtigt einen Leiter-seilaustausch der 110-kV-Freileitungen im gesamten Versorgungsgebiet. Hierbei soll das vorhandene Leiterseil des Typs Al/St 265/35 gegen ein Hochtemperaturleiter-seil des Typs ACCC ausgetauscht werden.
Des Weiteren sind 2 neue 110-kV-Kabelendmaste zu errichten, mit den notwendigen Seilarbei-ten.
Die jeweiligen Leitungen und Abschnitte sowie deren spezifischen Eigenschaften sind den Aus-schreibungsunterlagen zu entnehmen und in der beiliegenden Baubeschreibung enthalten.Ebenso sind die Bau- und Lieferzeiten in der Baubeschreibung aufgeführt.
Die genannten Abschnitte sind aktuell noch in der Planungs- und Genehmigungsphase. Von daher können sich Umsetzungszeiträume geringfügig ändern, bzw. Teilabschnitte in denen Kreuzungsbereiche enthalten sind, wie z. B. eine Bahnstrecke, oder Bahnleitung.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose unterteilt:
Los 1 : Seilaustausch Al/St 265/35 gegen HTLS, Errichtung 2 Kabelendmaste
Los 2: Stellung eines statisch gerechneten Gerüstes, Anzahl 6 Stk.
Es kann für jedes Los ein Teilnahmeantrag / Angebot abgegeben werden oder nur für einzelne Lose.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der AG behält sich, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Eignungskriterien sind im Teil A der Teilnahmeunterlagen beschrieben.
keine