Leistungen in Planung und Projektierung von 110-kV-Kabel- sowie Freileitungen zur Ertüchtigung und Ausbau des Netzes im Raum Offenbach.
Die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH, GHO (auch AG genannt) beabsichtigt im Auftrag der Energienetze Offenbach GmbH das komplette 110-kV-Netz zu erneuern.
Hierzu zählt der Umbau aller Umspannwerke im Versorgungsgebiet sowie die Erneuerung der vorhandenen 110-kV-Freileitungen und den Zubau von 110-kV-Kabelstrecken.
Mit dieser europäischen Ausschreibung sollen Planungsleistungen im Bereich 110-kV-Freileitungen und 110-kV-Kabel vergeben werden.
Die Ausschreibung wird von der MVV Netze GmbH im Auftrag der GHO mbH veröffentlicht.
Vorgesehen ist eine einmalige Verlängerung nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit von 3 Jahren, um weitere 3 Jahre.
Netzgebiet - Offenbach am Main, Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen (nicht älter als 6 Monate),2. Nachweis, dass keine Steuer- Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes) (nicht älter als 6 Monate),3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate),4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate),5. Handelsregister (HR)-Auszug (nicht älter als 6 Monate).6. (Selbst-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt III.1.2)
1. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,2. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.3. Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden.
1 - Selbsterklärung Deutschsprachigkeit in Wort und Schrift für das vorgesehene Projektteam
2 - Nachweis/Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (Bspw. ISO 9001 Zertifikat)
3 - Anzahl der Beschäftigten in diesem Fachgebiet3.1 - je Messtrupp (min. 2 Mitarbeiter); mind. 1 für das Projekt3.2 - Zeichner; mind. 1 für das Projekt3.3 - Planer; mind. 1 für das Projekt
4 - Projekte4.1 - Erfahrung/Referenz in der Planung von 110-kV-Kabel-Leitungen (min.1 Projekt seit 2020, inkl. Ansprechpartner beim AG)4.2 - Erfahrung/Referenz in der Planung von 110-kV-Freileitungen (min.1 Projekt seit 2020, inkl. Ansprechpartner beim AG)
1. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.2. Selbsterklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
s. jährlicher Jahresumsatz
s. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität