Nicht relevant, da gleiches Land
Um den zukünftigen Strombedarf unter Beachtung der Leistungsanforderungen an das 110-kV-Zielnetz zu gewährleisten, beabsichtigen die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH (GHO) im Auftrag der Energienetze Offenbach GmbH (ENO) in 63067 Offenbach sowie die MVV Netze GmbH in 68159 Mannheim sechs Umspannwerke mit gasisolierten 110-kV-Schaltanlagen in neuen Betriebsgebäuden zu errichten.
s. oben bzw. in den entsprechenden Unterlagen
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Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern.
Die vollständigen Eignungskriterien sind im Teil A der Teilnahmeunterlagen aufgeführt
keine