Das Projekt umfasst die Wartung und Instandsetzung der Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Plauerhagen. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und Verfügbarkeit der Anlagen gemäß den technischen und gesetzlichen Anforderungen.Die Leistungen beinhalten unter anderem:
-Regelmäßige Inspektionen und Wartungen nach Herstellervorgaben-Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Anlagenteilen und Großkomponenten-Fernüberwachung (SCADA) sowie garantierte Reaktions- und Antrittszeiten-Austausch von Verschleißteilen und Bereitstellung technischer Dokumentationen
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung höchster Arbeitssicherheitsstandards sowie relevanter Umwelt- und Genehmigungsvorgaben.
s. oben
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen (nicht älter als 6 Monate),2. Nachweis, dass keine Steuer- Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes) (nicht älter als 6 Monate),3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate),4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate),5. Handelsregister (HR)-Auszug (nicht älter als 6 Monate).
1. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,2. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.3. Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
1. Nachweis Wartungs- und Instandsetzungserfahrung für WEA des Typs eno 82 2.0 MW2. Erklärung, dass alle für die Auftragserfüllung vorgesehenen Servicetechniker zum Einsatzstart über die notwendigen Schulungen (gemäß Vertrag 3.1 Ziffer 2) verfügen 3. Erklärung/Nachweis, dass je Serviceteam min. ein Servicetechniker die elektrische Schaltbefähigung zum Einsatzstart besitzen wird.
1. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.2. Selbsterklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
s. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
s. Teilnahmebedingungen.