Am Standort der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) in Mannheim-Neckarau plant MVV Grüne Wärme dazu die Errichtung und den Betrieb einer Flusswasser-Wärmepumpenanlage (WPA2) mit einer Heizleistung von ca. 150 MWth. Dabei wird der Rhein als Wärmequelle über die bestehende Kühlwasserinfrastruktur des GKM und neu zu verlegende GFK-Rohrleitungen (DN2000) an die Wärmepumpenanlage angebunden.
Planung, Lieferung und Montage einer Flusswasserrohrleitung (siehe hierzu Unterlagen zu der Ausschreibung)
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.