Referenz 1, Unterkriterium 1, 2 und 3:
Vergleichbare Leistungen gem. Leistungsbild Flächennutzungsplan i.S.d § 18 HOAI; Unterkriterium 1: Referenzzeitraum ist April 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist, d.h. die einzelne LPH kann vor Referenzzeitraum begonnen haben. Die Leistungen müssen vollständig vom Bewerber, ARGE-Mitglied oder Subunternehmer in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben-/Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Ein Bewerber kann (auch früher bei anderem Arbeitgeber erbrachte) Leistungen eines einzelnen in seinem Büro arbeitenden Projektleiters als Referenzen benennen; dies jedoch nur, wenn sichergestellt ist, dass dieser für das vorliegende Projekt dem Bewerber zur Verfügung steht und dieser der verantwortliche Projektleiter wird. Mehrfachbenennung sind möglich, die Referenz kann, muss aber nicht mit den sonstigen Referenzen in Verbindung stehen (z.B. gleiche Referenz für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung).
Unterkriterium 2: Honorarzone gem. §18 HOAI größer/gleich II;
Unterkriterium 3: Fläche des Plangebiets in ha,
x kleiner/gleich 5.000 ha = 0 Punkte,
x größer/gleich 8.000 ha = 5 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.