EUROPAWEITES VERGABEVERFAHREN"DIENSTLEISTUNGSVERTRAG ÜBER ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG - LOS 1&DIENSTLEISTUNGSVERTRAG ÜBER SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG - LOS 2"IM OFFENEN VERFAHREN NACH VgV
Diese Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und die endica GmbH. Die Aufgaben des Betriebsarztes richten sich nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer alle relevanten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, einschließlich künftiger Änderungen, kennt und anwendet. Die dort genannten Aufgabenfelder (Beratung bei Planung und Beschaffung, Arbeitsphysiologie, Untersuchung der Arbeitnehmer etc.) gelten als vereinbarter Mindeststandard und werden hier nicht erneut einzeln aufgeführt.Die Laufzeit des Vertrags beginnt ab dem 01.04.2026 und beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Leistungsbeginn nicht erfolgen, gilt als Leistungsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen)
Stuttgart - WeilimdorfWeissacher Str. 1570499 Stuttgart
FreiburgAuwaldstr.1179110 Freiburg
HeidelbergMaria-Probst-Str. 1569123 Heidelberg
HeilbronnIm Zukunftspark 674076 Heilbronn
KarlsruhePfannkuchenstr.476185 Karlsruhe
ReutlingenCarl-Zeiss-Str. 1572770 Reutlingen
UlmSchulze-Delitzsch-Weg 2889079 Ulm
Preis
Qualitätskriterien - Konzept
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."