Die Stadt Nürtingen beabsichtigt im Rahmen dieser Ausschreibung die Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in Schulen, Sporthallen und weiteren kommunalen Gebäuden zu vergeben.
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um kommunale Liegenschaften im Stadtgebiet Nürtingen, die vom Auftraggeber verwaltet werden. Hierzu zählen überwiegend Schulen, Sport- und Turnhallen sowie Trauerhallen einschließlich zugehöriger Verwaltungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt. ------------------------------------------------------------------------------------------Umfang der Leistung: Los 1: Grundfläche der zusammengefassten Objekte - ca. 22.000 m². Im Rahmen der Unterhaltsreinigung wird die jährliche Reinigungsfläche ca. 3.200.000 m² - 3.500.000 m² betragen.Los 2: Grundfläche der zusammengefassten Objekte - ca. 28.000 m². Im Rahmen der Unterhaltsreinigung wird die jährliche Reinigungsfläche ca. 4.400.000 m² - 4.700.000 m² betragen.
losspezifisch
Der Angebotspreis wird mit einem Anteil von 40% bewertet.Maßgeblich für die Bewertung sind die geprüften Angebotssummen. Der Auftraggeber vergibt 0 bis 100 Punkte. 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. 0 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Angebotspreis. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die angebotene Leistung in Produktivstunden wird mit einem Anteil von 30% bewertet.Maßgeblich für die Bewertung sind die geprüften Produktivstunden.Der Auftraggeber vergibt 0 - 100 Punkte. 100 Punkte erhält das Angebot mit den höchsten Produktivstunden. 0 Punkte erhält das Angebot mit den geringsten Produktivstunden.Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Angaben zur Objektleitung werden mit einem Anteil von 10% bewertet. Für die Bewertung der Objektleitung gelten vier Einzelkriterien, für die der Auftraggeber jeweils bis maximal 25 Punkte vergibt: Qualifikation der Objektleitung (0-25 Punkte), Betriebszugehörigkeit der Objektleitung (0-25 Punkte), Qualitätsmesssystem (0-25 Punkte) und Qualitätskontrollen (0-25 Punkte). Somit können insgesamt bis zu 100 Punkte für alle vier Einzelkriterien erreicht werden.Zur Erfassung dieser Angaben wird in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens ein Bieterfragebogen bereitgestellt. Nähere Einzelheiten zur Bewertung der Objektleitung sind in der Anlage "Bieterinformation zur Angebotsphase" ausführlich beschrieben.Bei allen Angaben ist der Bieter auf Anfrage des AG verpflichtet entsprechende Nachweise / Dokumente etc. vorzulegen. Bei Nichtvorlage werden die Anforderungspunkte mit 0 Punkten gewertet.
Die Bewertung des Durchführungskonzepts erfolgt anhand des vom Bewerber eingereichten schriftlichen Konzepts mit einem Anteil von 20%. Für die Bewertung des Durchführungskonzepts gelten fünf Hauptkriterien: Qualität (0-20 Punkte), Kundendienst und Service (0-20 Punkte), Umsetzungskonzept (0-30 Punkte), Konzept Grundreinigung (10 Punkte) und Nachhaltigkeit (0-20 Punkte). Somit können insgesamt bis zu 100 Punkte für alle fünf Hauptkriterien erreicht werden. Diese Hauptkriterien sind in weitere Unterkriterien bzw. Einzelkriterien untergliedert.Nähere Einzelheiten zur Bewertung des Durchführungskonzepts sind in der Anlage "Bieterinformation zur Angebotsphase" ausführlich beschrieben.
Zusammensetzung der Gesamtpunkte:Summe von =40 % x Anzahl Punkte gem. Auswertung Angebotspreis 30 % x Anzahl Punkte gem. Auswertung Produktivstunden 10 % x Anzahl Punkte gem. Auswertung Objektleitung 20 % x Anzahl Punkte gem. Auswertung Durchführungskonzept
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber festgelegten Kriterien.
Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhält er den Zuschlag nur für eines dieser Lose. In diesem Fall wählt der Auftraggeber das Los aus, das auf Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" für ihn am wirtschaftlichsten ist.
=> Die ersten sechs Monate des Leistungszeitraums gelten als Probezeit. Einzelheiten dazu sind den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
=> Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
=> Für jeden schuldhaften Verstoß des AN gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v.H. der Auftragssumme (netto) beträgt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme (netto) begrenzt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.