Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF10)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF10) für die Freiwillige Feuerwehr Altensteig, Abteilung Stadt
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Los erteilt (auf der zweiten Kommastelle). Bei Preisgleichheit wird gelost.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 22.12.2023.Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung , Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbliebenen Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibunsgergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Eine Nachforderung von Unterlagen nach der Einreichungsfrist ist ausgeschlossen.Es werden nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet. Es wird nichts aus den Anlagen "herausgelesen". Es wird darauf hingeweisen, dass gemäß § 56 Abs. 3 VgV die nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschossen ist. Es werden grundsätzlich keine Unterlagen nach § 56 Abs. 2 S. 2 VgV nachgefordert.
Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Es wird eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. ab einem Nettoauftragswert von 250.000 Euro vereinbart. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach erfolgter Abnahme in eine Bürgschaft für Mängelansprüche ebenfalls in Höhe von 5 v.H. umgewandelt.
Die erforderliche Ablieferungsinspektion gemäß DIN 14 502-2 Abschnitt 6.1 und eine TÜV Abnahme (Feuerwehr-TÜV Baden-Württemberg) ist durchzuführen vor der Fahrzeugauslieferung. Die Ablieferungsinspektion und die TÜV Abnahme müssen mangelfrei sein bevor die Fahrzeugausflieferung erfolgt.