Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Leistungen für Aufstockung und Sanierung Walter-Erbe-Schule 1. BA
Das bestehende denkmalgeschützte Schulgebäude Walter-Erbe-Schule aus den 60er Jahren ist ein Sichtbetonbau, der von der Französischen Schule Tal als Gemeinschaftsschule genutzt wird. Es ist geplant, den nördlichen eingeschossigen Gebäudeteil aufzustocken. Die Aufstockung umfasst ein Technikgeschoss und ein Vollgeschoss, in dem die Fachklassen NWT, Chemie, Physik, Biologie und bildende Kunst der Französischen Schule Tal geplant sind. Das bestehende Erdgeschoss mit den Werkräumen wird umgebaut und um eine Klasse Richtung Osten erweitert. Die neuen Ober-geschosse werden durch zwei neue Treppenhäuser und einen neuen Aufzug erschlossen. Die Baukonstruktion erfolgt in Holzhybridbauweise. Die Technische Ausrüstung besteht aus Fern-wärmeheizung, Lüftungsanlage, Brandmeldeanlage, PV-Anlage, Ausstattung der Fachklassen. Zur Baufeldfreimachung wird der freistehende Erweiterungsbau der Walter-Erbe-Schule (Kubus) ab-gebrochen. Für die Baumaßnahme sind Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erforderlich.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Mindestvoraussetzung: Betreuung als Koordinator gemäß BaustellV von Bauvorhaben in Holzhybridbauweise mit Bauwerkskosten (KG 300+400) größer 5 Mio. Euro brutto in den letzten 5 Jahren. Länger als 1 Jahr laufende noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben werden mit gewertet. Die Referenz sind auf A4 (PDF) mit Foto, Nennung des Bauvorhabens, Ort, Betreuungszeitraum, Auf-traggeber inkl. Telefonnummer und Mailadresse mit dem Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei den Referenzgeber_innen den Eindruck abfragen und diesen als Schulnote bewerten.
Die Wertung erfolgt nach folgendem Schlüssel: Notenschnitt 3,0 oder schlechter: 1 Punkt Notenschnitt 2,5 - 2,9: 4 Punkte Notenschnitt 2,0 - 2,4: 6 Punkte Notenschnitt 1,5 - 1,9: 8 Punkte Notenschnitt 1,0 - 1,4: 10 Punkte
In dem Projekt ist ein 2. Bauabschnitt vorgesehen. Aktuell in der LPH2, daher kann derzeit keine Bauzeit- oder Projektvolumen angegeben werden. Es ist als Option vorgesehen, den SiGeKo des ersten Bauabschnittes zu gleichen Kalkulationsgrundlagen (ggf. fortgeschrieben um Kostenindex) auch für den zweiten Bauabschnitt zu beauftragen.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Entsprechend GWB und VgV
keine
Nachweis der Qualifikation nach RAB 30
Mindestvoraussetzung: Zwei Referenzen mit Betreuung als Koordinator gemäß BaustellV von Bauvorhaben in Holzhybridbauweise mit Bauwerkskosten (KG 300+400) größer 5 Mio. Euro brutto in den letzten 5 Jahren. Länger als 1 Jahr laufende noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben werden mit gewertet. Die Refe-renzen sind auf A4 (PDF) mit Foto, Nennung des Bauvorhabens, Ort, Betreuungszeitraum, Auftraggeber inkl. Telefonnummer und Mailadresse mit dem Angebot abzugeben.
Nach VOL/B und HOAI
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.