Natursteinlieferung für 1. BA Erschließung Baugebiet Marienburger Straße
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.11.2025
17.11.2025 13:00 Uhr
17.11.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
08416041-A2361-15
Postfach 2540
72015
Tübingen
Deutschland
DE142
zvs@tuebingen.de
+49 70712042646
+49 707120442646

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44912100-7
44912000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung Naturstein

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung Granitsteinmaterial für
Randeinfassungen / Pflasterrinnen.

- Bordsteine aus Naturst.B 6 -120 liefern, Gerade 470 m
- Bordsteine aus Naturst.B 6 -120 liefern, halbe Steine 20m
- Bordsteine aus Naturst.B 6 -120 liefern, Radien 70 m
- Granitgroßpfl. gestockt 1-reihig, liefern 20 to

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
72072 Tübingen
Deutschland
DE142

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Herkunft der Steine / Zertifikat

Es ist das Herkunftsland der Steine anzugeben.

Wenn diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt wurden ist zusätzlich anzugeben, welches Zertifikat für die Natursteine zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien vorgelegt wird.

Werden Steine unterschiedlicher Herkunft/Zertifikate angeboten ist die angabe mit der geringsten Punktzahl zu wählen.

Die Herkunft/zertifikate werden wie folgt bewertet:
- Herkunftsland ausserhalb Afrika, Asien oder Lateinamerika: 280 Punkte
- Xertifix PLUS: 280 Punkte
- FairStone: 258 Punkte
- Xertifix: 182 Punkte

Als Nachweis sind dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat oder Label von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, Win=Win Fair Stone oder Herkunftsnachweis) produktbezogen Vorzulegen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXW1YYDYTNZ3TZG9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Entsprechend den Vorgaben der VgV / VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Entsprechend VgV/VOB/A

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung