Erweiterungsbau am Kinderhaus Bühl - Technische Ausrüstung gem. §§ 53-56 HOAI, Anl...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
08416041-A2361-15
Postfach 2540
72015
Tübingen
Deutschland
DE142
zvs@tuebingen.de
+49 70712042646
+49 707120442646

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Universitätsstadt Tübingen plant den Erweiterungsbau am Kinderhaus Bühl in der Weilenburgstraße 30 in Tübingen Bühl. Die vorhandene 2,5-gruppige Kindertagesstätte soll auf 5 Gruppen (2x U3 + 3x Ü3 GT) und insgesamt 90 Betreuungsplätzen erweitert werden. Zu diesem Zweck soll das bestehende eingeschossige Bestandsgebäude (ca. 370 m2 Netto-Grundfläche) (Baujahr 1997, Holzbauweise mit flach geneigtem Satteldach) durch einen Anbau und/oder ggf. durch eine Aufstockung (insgesamt ca. 470 m2 Netto-Grundfläche) erweitert werden. Die an die Bestands-Kindertageseinrichtung angegliederten Räume der evangelischen Kirche (in den 370 m2 Bestand enthalten) wurden von der Stadt erworben und können zukünftig für die Kindertagesstätte umgenutzt werden.

Der Erweiterungsbau ist in Holzbauweise, ggf. aus statischen und/oder brandschutztechnischen Gründen in Holzhybridbauweise, mit vorgefertigten Elementen zu realisieren.
Das Planungsgrundstück umfasst die Flurstücke 1138 (Kinderhaus Bestand), 1138/3 (Kirchenräume) sowie 1134 (Garten-/ Grünfläche, ca. 750m). Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt knapp 2.760 m2.

Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens und die Anlagen wie z.B. der Lageplans, die Bestandsgrundrisse, die Machbarkeitsstudie, das Raumprogramm, Energieleitlinie der Stadt Tübingen, Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg etc. können der Vergabeunterlage Nr. 2 - Projektbeschreibung u. Anlagen zu VU Nr. 2 - entnommen werden.

Die Auftraggeberin hat ein Budget in Höhe von 4 Millionen EUR brutto für das Gesamtprojekt veranschlagt. Hiernach hat sich die Planung zu richten.
Geschätzte anrechenbare Nettoherstellungskosten für den Erweiterungsbau in Kostengruppe 300 ca. 1.760.000 EUR.
Geschätzte anrechenbare Nettoherstellungskosten für den Erweiterungsbau in Kostengruppe 400 ca. 586.500 EUR.
Davon sind in Anlagengruppen 4+5 anrechenbare Nettoherstellungskosten von rund 282.000 EUR ermittelt worden.
Die beiden Kostengruppen werden in Honorarzone II zusammengefasst.

Beginn der Planungsleistungen Lph 1 und 2 im September 2024
Baubeginn Anfang September 2025
Abnahme/Übergabe Ende 2026

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 (zusammengefasst) (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-9, i. v. m. Anlage 15 zu § 55 HOAI.
Die Zusammenfassung der Anlagengruppen 4 und 5 bedingt auch eine gemeinsame Abrechnung der entsprechenden Anlagengruppen.
Der Vergabeunterlage Nr. 6 ist der Mustervertrag (Ingenieurvertrag) für die Technische Ausrüstung beigefügt.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden schrittweise beauftragt, sobald und soweit das Bauvorhaben weiter ausgeführt werden soll und wenn einer weiteren Beauftragung nichts entgegensteht (vergleiche Vergabeunterlage Nr. 6, Vertragsmuster "Technische Ausrüstung"). Ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht nicht.

Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens und die Anlagen wie z.B. der Lageplans, die Bestandsgrundrisse, die Machbarkeitsstudie, das Raumprogramm, Energieleitlinie der Stadt Tübingen, Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg etc. können der Vergabeunterlage Nr. 2 - Projektbeschreibung nebst Anlagen zu VU Nr. 2 - entnommen werden.
Die Informationen zum offenen Verfahren nach § 15 VgV können der Vergabeunterlage VU Nr. 1 nebst Anlage zu VU Nr. 1 entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Abnahme/Übergabe des Bauvorhaben soll Ende 2026 sein, die Leistungsphase 9 ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen und wird projektbedingt über den o. g. Zeitraum andauern.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Universitätsstadt Tübingen
72074
Tübingen
Deutschland
DE142

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer

Vorangegangenes Verfahren unter 023-24-126

Es werden die gleichen Inhalte und Kriterien angewandt. Die Firmenliste wird individuell zusammengestellt.

In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Dieses Verfahren ist Teil einer Gesamtmaßnahme, deren geschätzter Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, und dieses Verfahren fällt nicht unter das 20%-Kontingent (§ 3 Abs. 9 VgV).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote