| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Die in der GAEB-Datei enthaltenen Vorbemerkungen waren nicht in der PDF-Version des LV enthalten. Daher wird eine neue (vollständige) PDF-Datei bereitgestellt(Dateiname mit mVSP-Text).
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage:
In Ihrem LV wird eine Oberfläche mit einem HPL-Schichtstoff ausgeschrieben. Leider können wir keine Angabe zum Brandschutz bzw. Anforderung an den Brandschutz der Oberflächenplatten finden.
Grundsätzlich wird zwischen einer B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) unterschieden.
Im Standard wird von uns, wenn es keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz gibt, eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) angeboten.
- Soll eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) ausgeführt werden? Bitte definieren Sie.
Antwort:
Es bestehen keine Brandschutzanforderungen, eine B2-Spanplatte ist also ausreichend.
Unabhängig davon sind die Nachhaltigkeits-Kriterien nach NBBW zu erfüllen.
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