Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anmietung von 3 Digital-Produktionsdrucksystemen, Farbe und S/W in verschiedenen Leistungsklassen in Form eines Full-Service-Mietvertrages für die Universitätsstadt Tübingen.
Beginn der Mietlaufzeit: 01.05.2026 mit 60 Monaten Laufzeit. Die Mietlaufzeit endet am 30.04.2031. Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung von bis zu zwei Jahren
Der Vertrag kann um insgesamt bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Nach Auslaufen des Vertrages
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Emmissions-Mindestanforderungen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Entsprechend den Vorgaben der VgV
Qualitäts / Servicemanagement (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von eigenen Zertifizierungen, zum Beispiel DIN EN ISO 9001, DIN ISO/IEC 20000-1 für IT-Service Management und Qualität.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mind. zwei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre mit vergleichbarer Struktur durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:- Angabe, ob öffentlicher oder privater Auftraggeber (AG), - Projektbezeichnung, - Leistungszeit von/bis, - Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang, - Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten.