Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage 5:
Sie fordern in Ihrem Dokument "Technische Anforderungen" bei Farb-System 1 eine Aktive und Automatische Registrierung von +/- 0,4 mm. Können wir davon ausgehen, dass die von Ihnen angegebene Registrierung auf die Gesamttoleranz des Bogens bezogen ist, d.h. je Seite des Bogens +/- 0,2 mm betragen darf?
Antwort:
nein, die Toleranz einer Seite darf bis 0,4 mm betragen. Gesamttoleranz des Bogens bis zu 0,8 mm.
Frage 6:
Sie fordern in Ihrem Dokument "Technische Anforderungen" bei allen Systemen einen Hochleistungscontroller als interner/externer "Fiery" oder "gleichwertiger Art und Güte".
Können wir davon ausgehen, dass alle eingesetzten Digitalen Drucksysteme mit einem Controller-Typen eines Herstellers , die über eine einheitliche systemübergreifende Bedienoberfläche verfügen ausgestattet sein müssen und dass die Ansteuerung der Controller von beliebig vielen Arbeitsplätzten über eine zentrale Druckverwaltungssoftware möglich sein muß.
Antwort:
Ja, diese Funktionalitäten müssen gegeben sein. Der Controller muss ein Fiery-Controller oder ein Controller gleichwertiger Art und Güte sein.
Frage 7
Häufige Störungen:
Sie geben in der Leistungsbeschreibung an, dass, sofern ein Gerät durch überdurchschnittliche Störfälle ausfällt, das Gerät vom Auftragnehmer unverzüglich einer Generalüberholung zu unterziehen ist. Für die Zeit der Generalüberholung oder auch dauerhaft ist den OE ein mindestens gleichwertiges Ersatz- bzw. Austauschgerät ohne Änderung der Konditionen zur Verfügung zu stellen . Dürfen wir davon ausgehen, dass es sich bei den Störungen, die Sie zu einem Austausch eines Gerätes berechtigen würden, um vom Auftragnehmer zu vertretenden Störungen in den Kernfunktionen des Gerätes (drucken, kopieren, scannen) handeln muss?
Antwort:
Nein. Ist irgendeine Funktion oder Funktionskombination des Gerätes dauerhaft bzw. immer wieder fehlerhaft und kann vom Auftragnehmer nicht zufriedenstellend repariert werden, so ist ein kompletter Tausch des Gerätes in ein mindestens gleichwertiges Ersatzgerät verpflichtend.
Frage 8
Festpreise:
Sie fordern in Ihrer Ausschreibung Festpreise über die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Sie schließen mit dieser Regelung Preiserhöhungen während der Laufzeit aus. Da der Bieter insbesondere auf die Erhöhung von Kosten für Material, Dienstleistungen und Produktion (insbesondere Ersatzteile, Lohnnebenkosten, Rohstoffe) während der Laufzeit des Vertrages keine Einflussnahme hat und diese auch nicht im Voraus abschätzen kann, ist die Vereinbarung einer Festpreisklausel unzumutbar und stellt ein unangemessenes wirtschaftliches Risiko dar. Dem Bieter wird hier ein wirtschaftliches Wagnis aufgebürdet, auf dessen Umstände und Ereignisse er keinen Einfluss hat. Im Sinne eines vergaberechtlichen Wettbewerbs bitten wir Sie daher, dem Bieter die Möglichkeit einzuräumen, die vereinbarten Seitenpreise bzw. den Serviceanteil um höchstens 5 % anpassen zu dürfen, sofern dies im Rahmen und zum Ausgleich von nach Vertragsabschluss entstehenden Veränderungen der Kosten für Material, Dienstleistungen und Produktion (insbesondere Ersatzteile, Lohnnebenkosten, Rohstoffe) erforderlich ist.
Eine mögliche Klausel könnte wie folgt aussehen:
Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die Kosten für Material, Dienstleistungen und Produktion (insbesondere Ersatzteile, Lohnnebenkosten, Rohstoffe) während der Laufzeit des Vertrages steigen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Seitenpreise bzw. den Serviceanteil mit einer Änderungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, nicht jedoch vor Ablauf von mindestens 12 Monaten nach Vertragsbeginn, durch schriftliche Änderungsanzeige zu verändern.
Macht der Auftragnehmer hiervon Gebrauch und würden sich die genannten Preise dadurch um mehr als 5 % jährlich nach oben ändern, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen, sofern der Auftragnehmer trotz schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber auf der Preisänderung besteht. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.
Wäre dies für Sie ein gangbarer Weg?
Antwort:
Den Vergabeunterlagen wurde das Dokument "Preisgleitklausel.pdf" zugefügt. Wenn dieses mit dem Angebot vollständig ausgefüllt abgegeben wird kann der Preis entsprechend angepasst werden.
Frage 9
Tonerdeckung:
Die Tonerdeckung pro Seite hat erhebliche Auswirkung auf die Servicepreiskalkulation.
Die marktübliche Farbdeckung pro s/w-Seite liegt bei ca. 6% und bei einer Farb-Seite bei ca. 20%.
Sollten die vorgenannten prozentualen Tonerdeckungen von den Ihren abweichen, bitten wir um genauere Angabe.
Antwort:
Die Tonerdeckung wie angegeben ist von unserer Seite aus realistisch.
Frage 10
Vertragsverlängerung:
In der Leistungsbeschreibung führen Sie ein einseitiges Verlängerungsrecht auf, ohne dass der Bieter eine Widerspruchsmöglichkeit der Verlängerung erhält. Im Rahmen der Inflation und unvorhersehbaren Kosten-/Preissteigerungssituation stellt das einseitige Verlängerungsrecht des Auftraggebers für den Bieter ein wirtschaftliches Risiko dar. Wir bitten Sie daher das einseitige Verlängerungsrecht dahingehend abzuändern, dass der Bieter diesem ohne Gründe widersprechen kann oder eine Verlängerung nur bei einer einvernehmlichen Einigung über die dann zu verhandelnden Preiskonditionen zwischen den Parteien vorgenommen werden kann.
Antwort:
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach Zugang über die Verlängerungsmitteilung zu Widersprechen. In diesem Fall endet der Vertrag ohne Vertragsverlängerung.
Frage 11
3.7 Angebot
Gemäß der üblichen Bewerbungsbedingungen (UVgO Formblatt 632), Punkt 3.7, sind alle Preise mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Diese allgemeine Bedingung steht vorliegend im Widerspruch zu den marktüblichen Preisangaben, da bei der Angabe des Klickpreises eher fünf Nachkommastellen üblich sind. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass Klickpreise auch mit fünf Nachkommastellen angegeben werden dürfen und die sich o.g. Regelung nur auf die Angabe des Gesamtangebotspreises bezieht?
Antwort:
Ja, die Klickpreise können auch mit fünf Nachkommastellen angegeben werden und die o.g. Regelung bezieht sich nur auf die Angabe des Gesamtangebotspreises.
Frage 12:
Kann das Großraumagazin auch mit einem anderen Einzug ausgestattet werden?
Antwort:
Großraummagazin mit Vakuumeinzug oder alternativer, mindestens gleichwertiger Verfahren, sofern diese die geforderte Produktionssicherheit, Präzision und Druckqualität in vollem Umfang gewährleisten.
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Nachricht:
Frage 1:
Wir bitten um Bestätigung, dass dem Bieter bzw. Auftragnehmer eine Weiterleitung der Ausschreibungsunterlagen an dessen Subunternehmer sowie an Refinanzierungspartner zwecks Refinanzierungsanfragen gestattet ist, sofern diese entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Antwort 1:
Wir bestätigen, dass dem Bieter bzw. Auftragnehmer eine Weiterleitung der Ausschreibungsunterlagen an dessen Subunternehmer sowie an Refinanzierungspartner zwecks Refinanzierungsanfragen gestattet ist auch ohne Verschwiegenheitsverpflichtung.
Frage 2:
Wir bitten um Bestätigung, dass dem Auftragnehmer die sicherungsweise Abtretung der ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen zwecks Refinanzierung an einen Refinanzierungspartner gestattet ist.
Antwort 2:
Die Sicherungsabtretung ist zulässig.
Frage 3:
In der Leistungsbeschreibung (Punkt 2.9) ist geregelt, dass der Auftragnehmer für einen ausreichenden Vorrat an Heftklammern zu sorgen hat. In den Technischen Anforderungen hingegen sind Heftklammern ausdrücklich als von den Verbrauchsmaterialien ausgeschlossen aufgeführt.
Bitte bestätigen Sie, ob Heftklammern im Rahmen des Full-Service-Vertrages zu liefern sind und ob diese Kosten in den Wartungs- / Klickpreis einzukalkulieren sind.
Antwort 3:
Heftklammern sind von den Verbrauchsmaterialien innerhalb des Full-Service-Vertrages ausgeschlossen und werden separat bestellt und abgerechnet.
Frage 4:
Bisher ist keine angemessene Haftungsbegrenzung vereinbart, wie es etwa die sonst typischerweise zur Anwendung kommenden EVB-IT Verträge oder BVB-Miete vorsehen. § 7 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B sieht vor, dass eine angemessene, branchenübliche Haftungsbegrenzung vereinbart werden kann. Dies ist auch sinnvoll, weil der Auftragnehmer andernfalls sich einem unkalkulierbaren, nicht versicherbarem Haftungsrisiko ausgesetzt sieht. Der daraus folgende Preisaufschlag würde den aus § 55 LHO folgenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widersprechen. Branchenüblich ist eine Haftungsbegrenzung in Höhe des Auftragswertes. Dürfen wir davon ausgehen, dass im Sinne eines wirtschaftlicheren Angebots eine solche branchenübliche Haftungsbegrenzung bei dieser Ausschreibung zur Anwendung kommt?
Antwort 4:
Es gilt folgende Haftungsbeschränkung (entsprechend der Nr. 9 der EVB-IT-Kauf-AGB):
Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen:
9.1 Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf die Gesamtvergütung beschränkt. Beträgt die Gesamtvergütung weniger als 50.000,- EUR, wird die Haftung jedoch auf 50.000,- EUR beschränkt.
Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer abweichend von Sätzen 1 und 2 mindestens aber auf bis zu 500.000,- EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens auf bis zu 1.000.000,- EUR.
9.2 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Verzug wird insgesamt auf 50 % der Haftungsobergrenzen gemäß Ziffer 9.1 beschränkt. Im Falle weiterer leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen überschreitet die Haftung des Auftragnehmers für den Vertrag jedoch nicht die in Ziffer 9.1 vereinbarten Haftungsobergrenzen.
9.3 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
9.4 Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist.
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