Gegenstand der Vergabe sind Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für Schwimm- und Sportfahrten der städtischen Grund- und weiterführenden Schulen in Tübingen.
Die Leistung erstreckt sich auf sämtliche an den Wochentagen Montag bis Freitag durchzuführenden Fahrten.
Die Beförderungsleistungen sind ab dem 21. September 2026 (erster Beförderungstag) für das Schuljahr 2026/2027 sowie für die folgenden Schuljahre bis einschließlich 2029/2030, spätestens bis zum 31. Juli 2030, zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag durch eine einseitige Erklärung in Textform jeweils um einweiteres Schuljahr, auch über 2031/2032 hinaus, fortlaufend verlängern.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Der Auftraggeber wird bei den Referenzgeber_innen den Eindruck abfragen und diesen als Schulnote bewerten.
Abgefragt wird insbesondere die Verlässlichkeit und Flexibilität des Bieters.
Hierzu sind zwei Referenzen mit Angabe der Ansprechperson des Auftraggebers (incl. Telefonnummer) anzugeben.
Anbieter die keine zwei Referenzen im Bereich Schülerbeförderung in den letzten 3 Jahren nennen können werden ausgeschlossen.
Zu den nachfolgenden Aspekten eines Betreiberkonzeptes sind in der Excel-Tabelle Angaben zu machen.
Es sind jeweils Praixfälle geschildert. Die Antworten müssen die Betriebsorganisation des Bieters abbilden, welche während der Vertragslaufzeit gilt.
Die Bewertung erfolgt in Schulnoten im relativen Vergleich der Konzepte.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag durch eine einseitige Erklärung in Textform jeweils um einweiteres Schuljahr, auch über 2031/2032 hinaus, fortlaufend verlängern. Die Verlängerung erfolgtausschließlich durch ausdrücklichen Abruf der Auftraggeberin und nicht automatisch. Die Abruf-Erklärung ist dem Auftragnehmer spätestens bis zum 1. Februar des Jahres zu übermitteln, das demBeginn des jeweiligen Schuljahres unmittelbar vorausgeht. Ein Anspruch des Auftragnehmers aufVerlängerung des Vertrages besteht nicht.
Nach Ablauf von 4 bzw. 6 Jahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Entsprechend den Vorgaben der VgV / VOB/A
Fahrzeugschein(e) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Entsprechend VOL/B und dem Vertrag.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Erforderlich ist die Nennung von mindestens zwei Referenzen im Bereich Schülerbeförderung in den letzen drei Jahren.