Entkernung, Schadstoffsanierung und Rückbau
Entkernung, Schadstoffsanierung und Rückbau von insgesamt 15 Gebäuden / Gebäudeteilen mit einem Gesamt BRI von ca. 30.000 m3 in einer Bauzeit von max. 6 Monaten (4 unterkellerte Wohngebäude 3geschossig mit Flachdach, 2 unterkellerte Wohngebäude 4geschossig mit Sattel- bzw. Walmdach, 4 nicht unterkellerte Lager-/Werkstatthallen, 1 Lager-/Werkstatthalle mit ausgebautem Zwischengeschoss und Kriechkeller, 1 teilunterkellerte Lager-/Werkstatthalle, 1 unterkellerte Lager-/Werkstatthalle, 2 Garagengebäude mit 1 Trafostation)
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Ersatzbaustoffverordnung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Entsprechend VOB
Entsprechend GWB und VOB/A
Einzureichende Unterlagen: - Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung DSGVO (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nachweise TRGS 519, TRGS 521, TRGS 551
- Zulassung schwach gebundener Asbest gem. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV; - 5 Referenzen für Rückbauvolumen von 40.000 m3 BRI der letzten 5 Jahre, Bauzeit max. 6 Monate, innerstädtisch
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung EU-Saktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Verpflichtungserklärung LTMG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)