Einige Kommunen im Landkreis Ludwigsburg besitzen keine eigenen Häckselplätze bzw. Grüngutannahmestellen. Das sind die Bereiche um die Kommunen Ludwigsburg, Marbach, Benningen, Pleidelsheim, Steinheim, Korntal-Münchingen und Ditzingen. Dort können Landkreisbürger derzeit auf von der AVL beauftragten privaten Grüngutannahmestellen kostenlos ihr Grüngut abgeben. Diese Leistungen werden in 3 Losen neu ausgeschrieben.
siehe Leistungsbeschreibung
Siehe Beschreibung Losaufteilung
gesetzl. Vorgaben
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Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio EUR je Schadensfall.
Registerauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen, vergleichbaren Berufsregistern für den Leistungserbringer, soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
Einzureichende Unterlagen:- Betriebsgenehmigung für Grüngutannahmestellen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorliegen einer gültigen Betriebsgenehmigung für Grüngutannahmestellen