VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
leider haben wir für den Teilnahmeantrag ein fehlerhaft ausgefülltes Formular verwendet. Dies haben wir nun korrigiert und einen Teilnahmeantrag Version 2 (V2) hochgeladen. Bitte aktualisieren Sie Ihre Unterlagen.
Zum Verständnis: Es handelt sich hier um ein zweistufiges Verfahren.
Stufe 1 ist ein Teilnahmewettbewerb, in dem die AVL geeignete Unternehmen auswählt. Es müssen nur die Teilnahmeunterlagen sowie die für die Eignung geforderten Unterlagen eingereicht werden. Preise sind in dieser Phase noch nicht gefragt. Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge: 09.09. um 11:00 Uhr.
Stufe 2 ist dann das eigentliche Verhandlungsverfahren, zu dem die AVL die geeigneten Unternehmen aus Stufe 1 auffordert. Die AVL wird für dieses Verfahren neben der Leistungsbeschreibung auch ein Angebotsformular und weitere Dokumente zur Verfügung stellen. Angebotsfrist wird voraussichtlich der 15.10. um 11:00 Uhr sein.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Möhrer
- Vergabemanager -
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Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
es wurden Fragen zu Inhalten der auf diesen Teilnahmewettbewerb folgenden Ausschreibung an die AVL gerichtet.
Vorab: Wir haben uns bewusst für den Weg eines Verhandlungsverfahrens entschieden, damit ggf. offene Fragen und Themen in persönlichen Gesprächen anlässlich der Verhandlungsrunden erörtert und geklärt werden können.
Bieterfragen:
1.
Ist es erforderlich, dass das Grüngut bereits vor der Verwiegung gehäckselt wird, oder kann diese Verarbeitung auch im Anschluss erfolgen?
Antwort der AVL:
Nein ist es nicht. Wichtig ist die Verwiegung, egal ob vor oder nach der Verarbeitung.
2.
Besteht die Möglichkeit, dass die Grüngutverwertung an einem alternativen Standort durchgeführt wird?
Antwort der AVL:
Grundsätzlich ja, die Einsammlung dessen sollte in den beschriebenen Raumschaften geschehen, die Verarbeitung kann an Alternativstandorten durchgeführt werden.
3.
Können Sie eine Einschätzung zum ungefähren Anteil der einzelnen Fraktionen - wie Baum- und Heckenschnitt, Gras, krautige Abfälle sowie Laub - geben? Aufgrund regionaler und saisonaler Unterschiede erscheint eine belastbare Einschätzung durch eine reine Vor-Ort-Besichtigung der Plätze als schwierig.
Antwort der AVL:
Aufgrund der Erfahrungen aus den Statistiken der Häckselplätze der AVL kann von folgender Aufteilung ausgegangen werden:
Holziges Grüngut: ca. 85%
Grasiges und krautiges Grüngut: ca. 15%
4.
Wäre es denkbar, die Anlieferzeiten in den Sommermonaten geringfügig zu reduzieren, sofern eine frühere Anlieferung technisch möglich ist?
Antwort der AVL:
Die AVL wird das Angebotsformular so gestalten, dass Bieter die Öffnungszeiten je Monat eintragen können und dies entsprechend für die Wertung bepunkten.
Zu Ihrer Information: Die Anlieferungen werden durch die Landkreisbürger getätigt, die das Grüngut dann anliefern, wenn es bei Ihrer Garten- und Obstbaumwiesenpflege anfällt. Dies ist vorwiegend an Tagen der Fall, die sowohl von Witterung, als auch Temperatur dafür geeignet sind. Die Mengen je Anlieferung über die Sommermonate sind geringer als im Frühjahr, jedoch sind sie von der Frequenz der Anlieferungen mit die stärksten Monate.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Möhrer
- Vergabemanager -
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