Dienstleistung:Leistungen zur ökologischen Aufwertung und Pflege innerstädtischer Vegetationsflächen mit den Losen Nr. 1-4:
Los 1: Pflege und Unterhaltung von 23.397 m2 Langgraswiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029 an mehreren Standorten im Stadtgebiet
Los 2: Herstellung, Entwicklung und Pflege von 8030 m2 Blühwiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Los 3: Neupflanzung und Entwicklungspflege von insgesamt 44 Bäumen sowie Durchführung von 7 Baumerhaltungsmaßnahmen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Los 4: Errichtung von Habitatstrukturen wie Reptilienhabitaten, Nistkästen, Hochbeeten und Tot-holzelementen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Nähere Angaben siehe "Kurzbeschreibung des Auftrages".
Einzelne Lose beinhalten nicht nur die Herstellung neuer Flächen, sondern teilweise auch weitergehende Pflegearbeiten über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Für das Gesamtprojekt gilt der Zeitraum 2026-2029 --> Es gibt dabei festgelegte Zwischenziele, die bis zu einem fest definierten Zeitpunkt innerhalb des genannten Zeitrahmens erledigt sein müssen.
Die Leistungserbringung findet in 71083 Herrenberg u. den zugehörigen Ortsteilen statt.
Preis
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandene Vegetation und Tierwelt möglichst geschont werden. Dafür sind unter anderem Vorgaben getroffen, wie Mäharbeiten durchzuführen sind (Schnitthöhe, Zeitpunkt Entsorgung Schnittgut, Rückzugsstreifen für Insekten und Tiere etc.)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Pflege und Unterhaltung von 23.397 m2 Langgraswiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029 an mehreren Standorten im Stadtgebiet.
Herstellung, Entwicklung und Pflege von 8030 m2 Blühwiesenflächen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Neupflanzung und Entwicklungspflege von insgesamt 44 Bäumen sowie Durchführung von 7 Baumerhaltungsmaßnahmen über den Zeitraum 2026 bis 2029.
Errichtung von Habitatstrukturen wie Reptilienhabitaten, Nistkästen, Hochbeeten und Tot-holzelementen über den Zeitraum 2026 bis 2029.