Monitoring - Erhebung, Dokumentation und Darstellung von Indikatoren und georeferenzierten Flächenabgrenzungen mit dem Ziel die ökologische Entwicklung der Projektflächen systematisch zu erfassen.
siehe Leistungsverzeichnis
Siehe LV und Anlagen zu Projektflächen.Die Flächen befinden sich in der Kernstadt Herrenberg u. den verschiedenen Teilorten.
Preis
Hinweis: Es erfolgt kein konstantes Monitoring von Q2 2026 bis Q4 2029 sondern eine Bestandsaufnahme in Q2 2026 und eine erneute Aufnahme des Ist-Zustandes in Q4 2029.Der exakte Tag der abschließenden Erhebung kann noch nicht definiert werden - beispielhaft wurde in der Bekanntmachung der 31.12.2029 angegeben.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.