Mindestvoraussetzungen für die Eignung ist der Nachweis von zwei Referenzen, welche den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht - Jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag mindestens zwei Referenzen über Objektplanungsleistungen für ein Gebäude angeben. Die beiden Referenzen müssen jeweils die nachfolgend genannten An-forderungen erfüllen (Mindestbedingungen).
Für alle genannten Referenzen muss im Teilnahmeantrag ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden. Zudem muss dem Teil-nahmeantrag für jede Referenz eine aussagekräftige Projektbeschreibung beige-fügt werden.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Nachunternehmern: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich über-nehmen soll.
Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte über Objektplanungsleistungen für ein Gebäude benannt werden, die jeweils mindestens folgende Anforderun-gen erfüllen müssen:
- Es müssen mindestens die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 i.S.v. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 der HOAI für ein Gebäude erbracht worden sein.
- Die Leistungsphase 8 muss im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abge-schlossen worden sein.
- Die KG 300 und 400 der DIN 276 müssen in Summe mindes-tens 2 Mio. Euro netto betragen.
- Im Teilnahmeantrag muss für jede Referenz ein Ansprechpart-ner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden.
- Für jedes Referenzprojekt muss dem Teilnahmeantrag eine aussagekräftige Projektbeschreibung beigefügt werden, die mindestens folgendes beinhalten muss:
o Anschrift des Gebäudes,
o Fotos des fertiggestellten Gebäudes,
o Lageplan des Gebäudes,
o Aufschlüsslung der Kosten (netto) der KG 300 und 400
o Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Bei mindestens einer der beiden Referenzen muss es sich um eine Konstruktion in Holz- oder Holzhybridbauweise handeln. Zur Klarstellung wird darauf hinge-wiesen, dass eine Fassadenverschalung aus Holz, eine zimmermannsmäßige Dachkonstruktion oder eine Innenausstattung aus Holz nicht ausreichend ist.
Bei mindestens einer der beiden Referenzen muss es sich um eine Bildungsein-richtung handeln. Hierzu zählen beispielsweise Schulen, Einrichtungen für die
Erwachsenenbildung, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Musik-schulen, Kindergärten.
Wenn in einem Teilnahmeantrag ein Referenzprojekt angegeben wird, bei dem es sich um eine Bildungseinrichtung handelt und das eine Konstruktion in Holz- oder Holzhybridbauweise umfasst (und das die übrigen oben genannten Min-destbedingungen erfüllt), muss es sich bei dem zweiten Referenzprojekt weder um eine Konstruktion in Holz- oder Holzhybridbauweise, noch um eine Bildungs-einrichtung handeln (es müssen jedoch die übrigen oben genannten Mindestbedingungen erfüllt sein).
Auswahl der für das Verhandlungsverfahren zugelassenen Büros:
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur vier oder weniger Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag vorliegt und die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden nur diese zur Teilnahme an dem Ver-handlungsverfahren zu-gelassen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorlie-gen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermes-sen der Vergabestelle. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert.
Sofern bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften keine Aus-schlussgründe vorliegen und diese die Mindestanforderungen erfüllen, wer-den anhand des nachfolgenden Auswahlkriteriums die vier Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die am besten geeignet sind.
Sofern bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften keine Ausschlussgründe vorliegen und diese die Mindestbedingungen (siehe oben) erfüllen, wer-den anhand der nachfolgenden Matrix die vier Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt und zum Verhandlungsverfahren zu-gelassen, die anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erzielen:
Es können nur Punkte für Referenzen erzielt werden, die alle nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen:
- Es müssen mindestens die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 i.S.v. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 der HOAI für ein Gebäude erbracht worden sein.
- Die Leistungsphase 8 muss im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abge-schlossen worden sein.
- Die KG 300 und 400 der DIN 276 müssen in Summe mindes-tens 2 Mio. Euro netto betragen.
- Es muss sich entweder um ein Gebäude mit einer Konstruktion in Holz- oder Holzhybridbauweise handeln oder um eine Bil-dungseinrichtung.
- Im Teilnahmeantrag muss für jede Referenz ein Ansprechpart-ner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden.
- Für jedes Referenzprojekt muss dem Teilnahmeantrag eine aussagekräftige Projektbeschreibung beigefügt werden, die mindestens folgendes beinhalten muss:
o Anschrift des Gebäudes,
o Fotos des fertiggestellten Gebäudes,
o Lageplan des Gebäudes,
o Aufschlüsslung der Kosten (netto) der KG 300 und 400
o Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Für jede Referenz, die alle oben genannten Anforderungen erfüllt, können wie folgt Punkte erzielt werden:
Die Summe der Baukosten (netto) der KG 300 und 400 der DIN 276 beträgt > 2 Mio. Euro: 1 Punkt, > 3 Mio. Euro: 2 Punkte, > 4 Mio. Euro: 3 Punkte. Damit können pro Referenz maximal 3 Punkte erzielt werden.
Es werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet. Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestbedingungen (siehe oben) angegeben wurden, können auch bei den Auswahlkriterien angegeben werden. Wenn...