Gegenstand dieses Verfahrens ist die gezielte Teilflächenentsiegelung in der Stadt Herrenberg, also das Entfernen von Asphalt oder Pflaster, um Platz für neues Stadtgrün zu schaffen. Im Rahmen des Vorhabens sollen ausgewählte Flächen innerhalb von vier Straßenzügen rückgebaut und durch Baumquartiere mit entsprechenden Baumpflanzungen sowie versickerungsfähiger Stellplatzflächen mittels Rasengittersteinen ersetzt werden. Ebenfalls ist die ökologische Aufwertung und Umgestaltung des Hasenplatzes und Umgebung mit ca. 2.640 m2 Grünflächen intendiert und weitere kleinflächige Entsiegelungen.
Siehe Vergabeleitfaden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vor-liegen.- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.- Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.- Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind.- Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.- Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich über-nimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll- Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Mindestvoraussetzungen für die Eignung ist der Nachweis von einer Referenz, welche den Mindestanforderungen aus dem Vergabeleitfaden (Seite 14) entspricht - Anzahl Referenzen - Jede zusätzliche Referenz gibt einen zusätzlichen Bewertungspunkt. Die vier Bieter mit den meisten Punkten, werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl, entscheidet das Los.
Mindestvoraussetzungen für die Eignung ist der Nachweis von einer Referenz, welche den Mindestanforderungen aus dem Vergabeleitfaden (Seite 14) entspricht - Anzahl Referenzen - Jede zusätzliche Referenz gibt einen zusätzlichen Bewertungspunkt. Die vier Bieter mit den meisten Punkten, werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl, entscheidet das Los.- Es müssen mindestens die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 i.S.v. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 der HOAI erbracht worden sein.- Die Leistungsphase 8 muss im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein.- Im Teilnahmeantrag muss für jede Referenz ein Ansprech-partner des Refe-renzgebers für Rückfragen angegeben wer-den.- Für jede Referenz muss dem Teilnahmeantrag eine aussagekräftige Pro-jektbeschreibung beigefügt werden.- Bei der Referenz muss es sich um eine Maßnahme handeln, bei der eine versiegelte Fläche - beispielsweise Straßenfläche, versiegelte Vorgärten oder Höfe - in Grünfläche umgewandelt wurde. Hierzu gehört zum Beispiel die Anlage neuer Baumquartiere in Verkehrsflächen oder Plätzen, die Anlage von Staudenbeeten oder Verkehrsgrünflächen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche-rung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). - - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen ge-troffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be-zwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GW - - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufent-haltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsge - - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vor-liegt.
- Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Ver-knüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. - - Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind.
- Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzu-geben: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. - - Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzu-geben:Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Eigenerklärung Eintragung ins Berufs-/ Handelsregister - siehe Teilnahmeantrag
Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Planungsleistungen relevant sind.
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 oder in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR [DMP1] [SE2] für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden..(weiter siehe Beschreibung) - ...jeweils zweifach maximiert pro Jahr.ODER Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, abgeschlossen wird.
Nur von Bewerbergemeinschaften abzugeben: Bewerbergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt.
Nur bei Bewerbergemeinschaften und Bewerbern mit Nachunternehmern abzugeben: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll. Die Angaben sind in der Anlage 1, Teilnahmeantrag, zu machen. - Hinweis: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll. - Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
siehe Vertrag "Objektplanung Freianlagen"
Gesamtschuldnerisch haftend, bevollmächtigter Vertreter muss benannt werden.
Es gelten die Bedingungen gemäß den Vergabeunterlagen.Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Erstangebot abgegeben werden.