Lieferung von drei Feuerwehrfahrzeugen des Typs HLF 20 an die Stadt Herrenberg (2 Stück) und an die Gemeinde Bondorf (1 Stück)
Die Lieferleistung unterteilt sich in die Lose für Fahrgestell, Aufbau und Beladung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
KEV-Vorbemerkungen, mit Ausnahme des Angebotschreibens (KEV Komm EU (L) Angebot)
Angabe von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe innerhalb des Formulares Eigenerklärung zur Eignung
Es gelten die in der Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis u. in den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen.
Lieferung eines serienmäßigen, zweiachsiges Allrad- Frontlenker- Fahrgestells neuester Bauart mit allen notwendigen Einbauten und Vorbereitungen zum Ausbau für HLF 20 nach DIN 14530-27
Erstellung des kompletten feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein HLF 20 nach DIN 14530-27
Lieferung der Beladung für HLF 20 nach DIN 14530-27 und aufgeführter Zusatzbeladung.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"