- Vorlage Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. (vgl. § 124 Abs. 2 GWB)
--> Die Angaben sind in dem gesonderten Formular zu § 124 Abs. 2 GWB zu tätigen
Achtung: Falls die aufgeführten Eigenerklärungen nicht abgegeben werden, muss auf einer gesonderten Anlage detailliert dargelegt werden, dass eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB stattgefunden hat oder dargelegt werden, dass der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist.
- Angabe des Berufs-/Handelsregisters
- Eigenerklärung - Kein Verstoß gegen Russland-Sanktionen