Gegenstand dieses Verfahrens ist die gezielte Teilflächenentsiegelung in der Stadt Herrenberg, also das Entfernen von Asphalt oder Pflaster, um Platz für neues Stadtgrün zu schaffen. Im Rahmen des Vorhabens sollen ausgewählte Flächen innerhalb von vier Straßenzügen rückgebaut und durch Baumquartiere mit entsprechenden Baumpflanzungen sowie versickerungsfähiger Stellplatzflächen mittels Rasengittersteinen ersetzt werden. Ebenfalls ist die ökologische Aufwertung und Umgestaltung des Hasenplatzes und Umgebung mit ca. 2.640 m2 Grünflächen intendiert und weitere kleinflächige Entsiegelungen.
Siehe Vergabeleitfaden.
Wirtschaftlich günstigster Bieter
Zuschlagskriterien:
KriteriumArt: QualitätBezeichnung: Konzept zur Einhaltung des Zeitplans - 15 PunkteBezeichnung: Persönliche Referenzen des leitenden Freianlagenplaners - 15 PunkteArt: Preis - 70 Punkte
Siehe Seiten 17 bis 23 im Vergabeleitfaden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).