Arbeitsmedizinische Betreuung für das Landratsamt und den Eigenbetrieb Gebäudemanagement
Arbeitgeber sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Betriebsärzte zu bestellen, die bei der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit im Betrieb unterstützen sollen. Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst die Tätigkeiten als Betriebsarzt nach der DGUV Vorschrift 2 sowie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die sog. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Summen: 1979 Mitarbeiter Gesamteinsatzzeiten: 733 h
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.01.2026 bis 31.12.2027, mit Option der Verlängerung um ein Jahr bis 31.12.2028. Sollte die Option der Verlängerung gezogen werden, so wird dies bis zum 30.09.2027 mitgeteilt.
Außenstellen sowie Appartement des Betriebsarztes (Krankenhaus BB)
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
2028
keine
Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorlage einer Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) über das Vorliegen einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. Personenschäden in Höhe von 5 Millionen EUR je Versicherungsfall und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 2 Millionen EUR je Versicherungsfall abgedeckt sein.
Vorlage eines Registerauszugs (z.B. Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorlage eines Berufs-, Handels- Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters oder Registers gleichwertiger Art - je nach Rechtsform und Eintragungspflicht. Falls keine Eintragungspflicht besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
Nachweise ASiG (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweise der gesetzlichen Voraussetzung zur Erbringung von Leistungen nach dem ASiG, insbesondere §§ 2-4 ASiG (vgl. Ziffer 4.4 Leistungsbeschreibung)
Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ziffer 4.4 a Leistungsbeschreibung
Nachweis Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ziffer 4.4 b Leistungsbeschreibung
Die Aufgaben des AN richten sich nach den Vorgaben des § 3 ASiG. Die arbeitsmedizinische Betreuung durch den AN muss für die Dauer des Vertrages das erforderliche Personal stellen. Dies sollte auch im notwendigen Vertretungsfall (ab einer Dauer von drei Wochen) gewährleistet sein. Die Vertragsleistungen müssen durch das Personal des AN erbracht werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 4 ASiG sowie § 3 der DGUV Vorschrift 2 erfüllen.