Verfahrensangaben

Forstliche Dienstleistungen - Rücken

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.07.2026
04.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landratsamt Böblingen
DE 145 047 086
Parkstraße 16
71034
Böblingen
Deutschland
DE112
Zentrale Vergabestelle, Amt 11 - Finanzen
i.stobbe@lrabb.de
+49 70316632213
+49 703166392213

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 15 - Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77200000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es ist folgende Leistung zu erbringen:

- Rücken von Holz nach motormanueller Fällung und Aufarbeitung vom Ort der Fällung zur Waldstraße und sortimentsweise Polterung, autoverladbar. I. d. R. handelt es sich um Langholz.
- Der Regelabstand der Rückegassen beträgt 40 Meter. Daraus ergibt sich, dass ein Anteil des Holzes mit Seilwinde vorgeliefert werden muss. Das Vorliefern ist Teil der Rückeleistung und im Preis inbegriffen. In bestimmten Fällen ergeben sich Zuschläge aus dem Stücklohnrücketarif.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

17.100 Festmeter (geplante Menge; Schätzwerte)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.08.2027

Laufzeit der RV ist von 01. September 2026 bis 31. August 2027.
In diesem Zeitraum werden die planmäßigen Projekte vom AG abgerufen.

Die Vertragspartner können die RV einmalig einvernehmlich für die planmäßigen Projekte von 01. September 2027 bis 31. August 2028 verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Die Verlängerungsvereinbarung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der RV unterschrieben (beidseitige Unterschrift) vorliegen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE112

mehrere Reviere im Landkreis Böblingen:
Magstadt (nur Gde. Ehningen)
Böblingen
Gärtringen
Haslach
Herrenberg
Schönbuchlichtung Nord
Jettingen
Schönbuchlichtung West
Schönbuchlichtung Ost

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

4
438.102,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6YT1MH3YFL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße
gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

17
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Soweit rechtlich zulässig

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Vordrucke - Erklärungsmuster (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Vordruck 4 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Vorlage eines Registerauszugs (z.B. Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorlage eines Berufs-, Handels- Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters oder Registers gleichwertiger Art - je nach Rechtsform und Eintragungspflicht. Falls keine Eintragungspflicht besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung