Es ist folgende Leistung zu erbringen:
- Rücken von Holz nach motormanueller Fällung und Aufarbeitung vom Ort der Fällung zur Waldstraße und sortimentsweise Polterung, autoverladbar. I. d. R. handelt es sich um Langholz.- Der Regelabstand der Rückegassen beträgt 40 Meter. Daraus ergibt sich, dass ein Anteil des Holzes mit Seilwinde vorgeliefert werden muss. Das Vorliefern ist Teil der Rückeleistung und im Preis inbegriffen. In bestimmten Fällen ergeben sich Zuschläge aus dem Stücklohnrücketarif.
17.100 Festmeter (geplante Menge; Schätzwerte)
Laufzeit der RV ist von 01. September 2026 bis 31. August 2027.In diesem Zeitraum werden die planmäßigen Projekte vom AG abgerufen.
Die Vertragspartner können die RV einmalig einvernehmlich für die planmäßigen Projekte von 01. September 2027 bis 31. August 2028 verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Die Verlängerungsvereinbarung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der RV unterschrieben (beidseitige Unterschrift) vorliegen.
mehrere Reviere im Landkreis Böblingen:Magstadt (nur Gde. Ehningen)BöblingenGärtringenHaslachHerrenbergSchönbuchlichtung NordJettingenSchönbuchlichtung WestSchönbuchlichtung Ost
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigenVergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Soweit rechtlich zulässig
Vordrucke - Erklärungsmuster (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vordruck 4 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage eines Registerauszugs (z.B. Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorlage eines Berufs-, Handels- Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters oder Registers gleichwertiger Art - je nach Rechtsform und Eintragungspflicht. Falls keine Eintragungspflicht besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
keine