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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
02-3223
 
Projektbezeichnung:
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
 

LV-Daten

LV-Name:
1
 
LV-Bezeichnung:
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
4. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 4 Zeichen)
5. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
30.09.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 02-3223 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
LV: 1 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
 
Titel
Bezeichnung
   
01
Haltestelle Brombach
01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
01.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
01.02
Verkehrssicherung
01.02.01
Verkehrssicherung
01.03
Stundenlohnarbeiten
01.03.01
Stundenlohnarbeiten
01.04
Vorarbeiten
01.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
01.04.02
Asphalttrennschnitte
01.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
01.04.04
Pflasterflächen aufbrechen und aufnehmen
01.04.05
Bordsteine aufnehmen und entfernen
01.04.06
Mauern
01.05
Erdarbeiten
01.05.01
Vorarbeiten
01.05.02
Oberboden
01.05.03
Schichten ohne Bindemittel
01.05.04
Boden
01.06
Oberbau - Asphalt
01.06.01
Belastungsklasse Bk 0,3, Tafel 1, Zeile 1
01.07
Oberbau - Pflaster
01.07.01
Rad- und Gehweg
01.07.02
Parkflächen
01.08
Borde
01.08.01
Tiefbord
01.08.02
Rundbord
01.08.03
Bordsteine trennen
01.08.04
Busbordstein Klassik
01.09
Nahtausbildung / Randabdichtung
01.09.01
Nachschnitt + elastische Verfüllung
01.10
Verkehrsschild
01.10.01
Verkehrsschilder
01.11
Vermessungleistungen
01.11.01
Kanal
01.12
Verdolung
01.12.01
Wasserhaltung
01.12.02
Fremdmaterialien / Rohrauflager
01.12.03
Baugrube
01.12.04
Zulagen für den Bodenaushub
01.12.05
SB 800 DN
01.12.06
Optische Kanalinspektion Verdolung - DN 800
02
Haltestelle Pleutersbach
02.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
02.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
02.02
Verkehrssicherung
02.02.01
Verkehrssicherung
02.03
Stundenlohnarbeiten
02.03.01
Stundenlohnarbeiten
02.04
Vorarbeiten
02.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
02.04.02
Asphalttrennschnitte
02.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
02.04.04
Bordsteine aufnehmen und entfernen, Rinnenplatten, Pflasterbeläge, Kasterrinne
02.04.05
Einbauteile Angleichen
02.04.06
Mauern
02.05
Erdarbeiten
02.05.01
Vorarbeiten
02.05.02
Schichten ohne Bindemittel
02.05.03
Straßenentwässerung
02.05.04
Kastenrinne
02.05.05
Pflanzarbeiten
02.06
Oberbau - Asphalt
02.06.01
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3
02.07
Oberbau - Pflaster
02.07.01
Rad- und Gehweg
02.07.02
Leitelemente
02.07.03
Einfassung Baumquartier
02.08
Borde
02.08.01
Tiefbord
02.08.02
Rundbord
02.08.03
Bordsteine trennen
02.08.04
Busbordstein Klassik
02.09
Angleichungsfläche
02.09.01
Asphalt
02.09.02
Pflaster
02.10
Nahtausbildung / Randabdichtung
02.10.01
Nachschnitt + elastische Verfüllung
02.11
Verkehrsschild
02.11.01
Verkehrsschilder
02.12
Zubehör
02.12.01
Zubehör
02.13
Fahrbahnmarkierung
02.13.01
Makierung entfernen
02.13.02
Fahrbahnmarkierung
02.14
Vermessungleistungen
02.14.01
Straßenbau
02.15
Ausstattung
02.15.01
Wartehalle
03
Bereich der Fußgängerfurt
03.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
03.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
03.02
Verkehrssicherung
03.02.01
Verkehrssicherung
03.03
Stundenlohnarbeiten
03.03.01
Stundenlohnarbeiten
03.04
Vorarbeiten
03.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
03.04.02
Asphaltschnitte
03.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
03.04.04
Bordsteine aufnehmen und entfernen
03.04.05
Einbauteile Angleichen
03.05
Erdarbeiten
03.05.01
Schichten ohne Bindemittel
03.05.02
Straßenentwässerung
03.06
Oberbau - Asphalt
03.06.01
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3
03.07
Oberbau - Pflaster
03.07.01
Rad- und Gehweg
03.07.02
Leitelemente
03.08
Borde
03.08.01
Rundbord
03.08.02
Bordsteine trennen
03.09
Nahtausbildung / Randabdichtung
03.09.01
Nahtausbildung / Randabdichtung
03.10
Barrierefreie Querungshilfe
03.10.01
Barrierefreie Querungshilfe für FGF
03.11
Signalanlage
03.11.01
Erdarbeiten
03.11.02
Fundamente, Mast
03.11.03
Kabelverlegearbeiten
03.12
Fahrbahnmarkierung
03.12.01
Fahrbahnmarkierung
   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 02-3223 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
LV: 1 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Bei der Kalkulation ist jeweils bei den entsprechenden
Bei der Kalkulation ist jeweils bei den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen, dass auf Grund der geringen Baufeldbreiten (wechselnde Fahrbahnbreiten, Fußwegbreiten, Lichtraumprofil (siehe Baubeschreibung, Planunterlagen) Erschwernisse vorallem bei der Erstellung der Kanalisation, Wasserversorgung und dem Straßenbau zu erwarten sind.
Die Arbeitsweisen (z. B. Vorkopfeinbau bei der Rohrgrabenverfüllung, Lagerung der Materialien) sowie die Wahl der Einbaugeräte sind auf die beengten Platzverhältnisse abzustimmen.
 
 
Gleichwertigkeit von Vorschriften, Nachweisen und Bescheinigungen
Für alle in diesem Leistungsverzeichnis genannten technischen Vorschriften,
Nachweise und Bescheinigungen können alternativ gleichwertige Urkunden
vorgelegt werden.
Die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften, der Nachweise und
Bescheinigungen ist dabei nachzuweisen.

 
01
Haltestelle Brombach
 
 
Allgemeine Hinweise zum Boden / Abrechnung
Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor. Erforderliche Bodenuntersuchungen und Deklarationsanalysen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber veranlasst. Die Verwertung bzw. Entsorgung des Aushubmaterials erfolgt gemäß den Ergebnissen der Beprobung und den geltenden Vorschriften.
 
01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
01.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
 
01.01.01.0010
StL-Nr. 1510110711
Baustelle einrichten
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder-
lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
- soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet
wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager-
schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie-
ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern-
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl.
für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei
Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten
einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein-
richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be-
schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten
nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und
Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen
einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht
mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau-
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
   
       
    1  Psch
 
 
01.01.01.0020
StL-Nr. 1510111201
Baustelle räumen
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und
dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge-
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
   
       
    1  Psch
 
 
01.01.01.0030
Abschrankung des Rohrgrabens/Baugrube
nach den geltenden Vorschriften. Die Abschrankung kann entsprechend dem Baufortschritt nach Verfüllen des Rohrgrabens/ Baugrube umgesetzt werden.

Die Vergütung erfolgt zu:
70 % nach Aufstellung der Abschrankung
30 % nach Entfernen der Abschrankung
   
       
    20  m
 
 
Summe 01.01.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
Summe 01.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
01.02
Verkehrssicherung
 
01.02.01
Verkehrssicherung
 
 
Bei der Kalkulation nachfolgender
Bei der Kalkulation nachfolgender Position ist das Vorhalten während der gesamten tatsächlichen Bauzeit und das Liefern aller Teile gemäß StVO, RSA 21 und ZTV-SA 97 einzurechnen.
 
 
Einrichtungen zur Verkehrssicherung
Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO bei Bauarbeiten auf bzw. an einbahnigen Straßen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, ggf. umsetzen und abbauen.
70 v.H. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen berechnet.
Ausführung nach vom AN vorgelegten Verkehrszeichenplan.
Sicherung mit elektrischen Warnleuchten und elektrischer Beleuchtung der Verkehrszeichen am jeweiligen Anfang und Ende der Baustelle bzw. in den
betroffenen Baustellenabschnitten.

Mit der folgenden Position sind sämtliche Maßnahmen abgegolten, die zur Verkehrssicherung erforderlich werden.

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bauablauf bezüglich dem Sichern von einzelnen Arbeitsstellen sind ebenfalls einzurechnen.
Grundsätzlich ist jede Arbeitsstelle zu sichern.

Zusätzlich ist zu beachten

Zugang/Zufahrt der direkten Anlieger / Eigentümer zu bestehenden
Gebäuden/ Grundstücken

Dies im Zuge aller erforderlicher Arbeiten

Herstellen der Fußgängerzugänge, Zufahrtsrampen Ausführung nach Wahl
des Auftragnehmers.
Abhängig von der Disposition des Bauablaufes ist ggf. eine mehrmalige
Durchführung, ein mehrmaliger Rückbau erforderlich.

Weiter zu berücksichtigen sind ggf. erforderliche Abstimmungen direkt mit
den Betroffenen vor und während der Bauausführung

Ergänzende Erläuterungen siehe Baubeschreibung unter Punkt: Verkehrsführung bzw. geplanter Bauablauf.

 
 
Verkehrsführung und Sicherung
4 Wochen vor Baubeginn ist für die verkehrsführung eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Die Kosten sind in die nachfolgenden Positionen einzurechnen
 
 
01.02.01.0010
Verkehrssicherung längerer Dauer
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich Ver-
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte,
Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) betriebsfertig
aufbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandset-
zung, Betreiben und Abbauen werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalan-
lage, bauliches Leitelement, mobile Stauwarnanlage,
LED-Anzeigetafel und transportable Schutzeinrichtung
werden gesondert vergütet.
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle.
Nach Verkehrszeichenplan des AN.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG au-
ßer Kraft setzen.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforder-
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen.
Anfallende Gebühren sind einzurechnen
   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    1  Psch
 
 
01.02.01.0020
StL-Nr. 2110511010
Verkehrssich. läng. Dauer vorhalten
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, warten, in-
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrssi-
cherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle der Ver-
kehrssicherung wird gesondert vergütet.
Verkehrssicherung wie in Vorposition beschrieben.
   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    60  d
 
 
01.02.01.0030
Verkehrssich. läng. Dauer abbauen
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen längerer Dauer ab-
bauen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. Vorübergehende Markierung entfernen,
transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leitelement,
mobile Stauwarnanlage, LED-Anzeigetafel und transpor-
table Schutzeinrichtung abbauen werden gesondert
vergütet.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG wie-
der in Kraft setzen.

   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    1  Psch
 
 
01.02.01.0040
Aufrechterhaltung von Zufahrten/ Zugängen
Verkehrssichere Zugänge und Zufahrten zu den Eingängen und Einfahrten im Baufeld der Maßnahme
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Haltestelle Brombach
herstellen und ständig unterhalten.
Nach Baufortschritt ändern und beseitigen.
Ausführung nach Wahl des AN in Abstimmung mit dem Anlieger und der Bauleitung.
Ausbaubreite: bis 5,00 m.
   
       
    1  St
 
 
01.02.01.0050
Kontrolle der Arbeitsstellensicherung
Kontrolle der Arbeitsstellensicherung gem. ZTV-SA
durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren
Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits-
und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG je-
derzeit zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein-
mal täglich.

Wöchentliche Übergabe der Dokumentation.
   
       
    2  Mt
 
 
Summe 01.02.01
 
Verkehrssicherung
 
Summe 01.02
 
Verkehrssicherung
01.03
Stundenlohnarbeiten
 
01.03.01
Stundenlohnarbeiten
 
 
Arbeitskräfte
Bei Leistungen auf Nachweis, die nur mit Genehmigung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt werden dürfen, sind täglich Rapporte vorzulegen mit
genauen Angaben der Namen und Berufsgruppen der Arbeitskräfte, der Geräte und Fahrzeuge, sowie der verwendeten Materialien.
In die Verrechnungssätze der Arbeitskräfte sind sämtliche Unternehmerzuschläge
und alle Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen, sowie andere Kleingeräte bis 400, -- € Anschaffungswert, entsprechend § 6, Abs. 2
E StG . einzurechnen. Zubehör und Verbrauchsteile werden nicht besonders vergütet, da diese mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten sind. Überstundenzuschläge von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr werden nicht erstattet.

 
 
01.03.01.0010
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bauvorarbeiter

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0020
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Baufacharbeiter / geh. Facharbeiter

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0030
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bauwerker

   
       
    1  h
 
 
Baugeräte einschl. Bedienung

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden.
 
 
01.03.01.0040
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bagger bis 0,4 m3

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0050
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bagger 0,4 bis 1,0 m3

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0060
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Frontlader >75,0 kW

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0070
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Motorstraßenhobel

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0080
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Vibrationswalze über 5 t

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0090
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Kompressor

   
       
    1  h
 
 
Lastkraftwagen einschl. Fahrer

Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschliesslich der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW
(ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).

 
 
01.03.01.0100
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 8 t

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0110
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 12 t

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0120
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 8 t mit Ladegerät

   
       
    1  h
 
 
01.03.01.0130
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Montagebus

   
       
    1  h
 
 
Summe 01.03.01
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 01.03
 
Stundenlohnarbeiten
01.04
Vorarbeiten
 
01.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
 
 
01.04.01.0010
Bäume fällen, DU über 0,3 bis 0,5 m
Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden
absägen. Wurzelstöcke roden.
Gemessen wird der Durchmesser 1 m über dem Erdboden.
Stammdurchmesser über 0,3 bis 0,50 m.
Wurzellöcher unterhalb des Planums mit geeignetem Bo-
den verfüllen. Boden verdichten. Boden des AG gewinnen
und innerhalb der Baustelle fördern.
Gesamtes Holz in Eigentum des AN übernehmen und von
der Baustelle entfernen.
Wurzelstöcke in Eigentum des AN übernehmen und von
der Baustelle entfernen.
Schlagabraum in Eigentum des AN übernehmen und von der
Baustelle entfernen.

   
       
    1  St
 
 
01.04.01.0020
Wurzelstöcke roden, aufarbeiten und entsorgen, 31 - 45 cm
Durchmesser der Schnittfläche = 31 - 45 cm
   
       
    1  St
 
 
01.04.01.0030
Betonabbruch unbewehrt
Die Leistung umfasst das Abbrechen und Aufnehmen sowie die Abfuhr auf eine durch den AN zu bestimmende Deponie incl. der Deponiegebühren oder Recycling mit Gebühren.
   
       
    1  m³
 
 
01.04.01.0040
Zulage für Handabbruch
Einzurechnen sind alle Kosten die beim Abbruch von Hand entstehen.
(z.B. Abbruchhammer, Kompressor, etc.)
   
       
    0,5  m³
 
 
Summe 01.04.01
 
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
01.04.02
Asphalttrennschnitte
 
 
01.04.02.0010
StL-Nr. 161130391104
Asphaltbefestigung trennen, t= über 12 bis 18 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 12 bis 18 cm.
   
       
    20  m
 
 
01.04.02.0020
Asphaltbefestigung trennen, t= über 12 bis 18 cm - Nachschnitt
Nachschnitt entsprechend ZTVA- Stb 12.
Asphaltbefestigung trennen.
Zulage zu Pos.:"Asphaltbefestigung aufnehmen", für erschwertes Aufbrechen der Asphaltbefestigung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich ist einzurechnen.
Anfallendes Material in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen.
Deckschicht und bituminöse Unterlage geradlinig
schneiden.
Dicke der bituminösen Befestigung über 12 bis 18 cm.
Nachprofilierung mit Kombinierte-Frostschutz- Schottertragschicht herstellen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Einbau- gewicht= 220 kg/m2 entspr. ca. 5-10 cm Dicke

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
Einbau zur Profilregulierung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich Breite bis ca. 20 cm,

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min.
120 MN/m2.
Anstehender Untergrund verdichten.
   
       
    20  m
 
 
Summe 01.04.02
 
Asphalttrennschnitte
01.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
 
 
Vorhinweis - Asphalt
Nachfolgenden Positionen Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen wird im Bereich von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen bzw. Nebenflächen erforderlich.
Erfolgt das Aufnehmen durch Fräsen wird unter gleicher Position abgerechnet.
Die Positionen Asphalttrennschnitte wird bei Aufnahme mittels Fräse nicht vergütet.

 
 
Verwertungsverfahren nach RuVA- StB 01 - A
Der gebundenen Straßenoberbau wurde vom AG auf PAK - Gehalt hin untersucht.
Verwertungsverfahren nach RuVA- StB 01 für die aufzunehmende Aspahltbefestigung:
Verwertungsklasse A
Eine Wiederverwertung ist im Heißeinbau möglich.
Gesamtgehalt im Feststoff PAK nach EPA <25 mg/ kg.
Unterschiedliche Schichtdicken

 
 
Fahrbahn - aufnehmen und beseitigen

 
 
01.04.03.0010
StL-Nr. 1611303410042223
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen, t= über 12 bis 18 cm
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung
erfolgt nach Abtragsprofilen.
Fläche = Fahrbahn.
Dicke der Asphaltbefestigung über 12 bis 18 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
40 cm.
Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    35  m3
 
 
Summe 01.04.03
 
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
01.04.04
Pflasterflächen aufbrechen und aufnehmen
 
 
Betonpflasterdecke aufnehmen, entfernen

 
 
01.04.04.0010
StL-Nr. 17115001050113
Betonpflasterdecke aufnehmen, entfernen ca. 8 cm
Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird
gesondert vergütet.
Art = Pflastersteine aus Beton, ca. 8 cm dick.
Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
   
       
    55  m2
 
 
Betonpflasterdecke aufnehmen, zwischenlagern

 
 
01.04.04.0020
StL-Nr. 17115001050111
Betonpflasterdecke aufnehmen, zwischenlagern ca. 8 cm
Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird
gesondert vergütet.
Art = Pflastersteine aus Beton, ca. 8 cm dick.
Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern.
Übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zu-
führen.
   
       
    120  m2
 
 
Summe 01.04.04
 
Pflasterflächen aufbrechen und aufnehmen
01.04.05
Bordsteine aufnehmen und entfernen
 
 
01.04.05.0010
StL-Nr. 16115025250200
Bordsteine aufnehmen, entfernen, Tiefbord
Bordsteine aufnehmen.
Tiefbordsteine aus Beton, Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    5  m
 
 
Summe 01.04.05
 
Bordsteine aufnehmen und entfernen
01.04.06
Mauern
 
 
01.04.06.0010
Gel. Pfosten Naturstein Rückbau und lagern, Wiedereinbau
Geländerpfosten nach Unterlagen des AG abbauen. Abgerechnet wird der abgebautee Geländerpfosten,
Bauteil = Geländerpfosten aus Naturstein
Zurückgebauten Geländerpfosten auf Paletten Stapeln und nach Fertigstellung Verdolung wiedereinbauen

   
       
    4  Stk
 
 
01.04.06.0020
Mauerwerk abbrechen; Natursteine, zwischenlagern
Mauerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen. Abgerechnet
wird das abgebrochene Mauerwerk, wobei Öffnungen und
Nischen bis zu 0,5 m3 Einzelgröße und Schlitze bis zu
0,1 m3/m übermessen werden.
Bauteil
Mauerwerk aus Naturstein-Trockenmauerwerk.
Wieder verwertbare Steine
Nicht wieder verwertbare Steine und übriges Abbruchgut
entsorgen. Entsorgung wird nicht gesondert vergütet.
   
       
    10  m3
 
 
01.04.06.0030
Naturstein-Mauerwerk herstellen, Steine das AG
Mauerwerk aus Natursteinen nach Unterlagen des AG ein-
schließlich Form- und Ecksteinen sowie deren besondere
Bearbeitung herstellen. Fugen auskratzen. Ausfugen wird
gesondert vergütet.
Mauerwerk für Wand, einseitig als Sichtmauerwerk.
Art = Unregelmäßiges Schichtenmauerwerk.
Gesteinsart
Sichtflächen
Steinhöhe 10 bis 30 cm.
Mauerwerksdicke
   
       
    1  m3
 
 
Summe 01.04.06
 
Mauern
 
Summe 01.04
 
Vorarbeiten
01.05
Erdarbeiten
 
01.05.01
Vorarbeiten
 
 
Baufeld freimachen
Nachfolgende Positionen werden nur vergütet, wenn die notwendigen Arbeiten für das Freimachen des Baufeldes durch Lichtbilder dokumentiert sind.
Die Kosten hierzu sind in nachfolgende Position einzurechnen.

 
 
01.05.01.0010
StL-Nr. 1210600511115501
Baugelände abräumen
Baugelände abräumen. Baugelände nach Unterlagen des AG.
Auf dem Baugelände vorhanden.
Busch-, Hecken und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs
bis zu 0,1 m Durchmesser, 1 m über dem Erdboden gemes-
sen, einschließlich Wurzelwerk.
Wurzelstöcke anderweitig gefällter Bäume bis zu 0,1 m
Durchmesser an der Schnittstelle.
Astwerk gefällter Bäume, Holzreste.
Steine, Betonreste, Mauerreste und abgängige Zäune.
Wurzelstöcke der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Schlagabraum der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Übriges Räumgut der Verwertung nach Wahl des AN zufüh-
ren.
   
       
    1  Psch
 
 
Summe 01.05.01
 
Vorarbeiten
01.05.02
Oberboden
 
 
01.05.02.0010
StL-Nr. 2110611200261301
Oberboden abtragen und andecken
Oberboden ggf. einschließlich Vegetationsdecke abtragen
und profilgerecht wieder andecken einschließlich erfor-
derlicher Zwischenlagerung auf Flächen nach Wahl des
AN. Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen
des AG.
Dicke des Abtrages über 10 bis 30 cm.
Andeckung auf Seitenstreifen, Trennstreifen und Ver-
kehrsinseln.
Einbau bündig mit Fahrbahnrand.
Dicke der Andeckung über 15 bis 25 cm.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    5  m3
 
 
01.05.02.0020
StL-Nr. 1110721325140100
Rasenansaat herstellen
Rasenansaat herstellen. Saatgut ohne Entmischung aus-
bringen und einarbeiten.
Neigung der Fläche steiler 1:3.
Fläche = Böschungen, Trennstreifen und Mulden.
Feinplanum feinkrümelig lockern.
Saatgutmenge 20 g/m2.
Regelsaatgutmischung (RSM) 7.1.1 Landschaftsrasen-
Standard ohne Kräuter.
   
       
    20  m2
 
 
Summe 01.05.02
 
Oberboden
01.05.03
Schichten ohne Bindemittel
 
 
Hinweis Schichten ohne Bindemittel
Hinweis Schichten ohne Bindemittel.
Die Kosten für die Haufwerksbeprobungen sind in die entsprechenden Postionen mit einzurechnen
 
 
Allgemeiner Hinweis zu ungebundenen Straßenoberbau
Der ungebundenen Straßenoberbau wurde vom AG nicht beprobt.
.


Bei Ablagerung auf einer Deponie ist ungebundener Straßenoberbau zwischenzulagern und nach der Deponieverordnung bzw. des Deponiebetreibers zu untersuchen. (Probenahme nach LAGA PN98)
Die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Flächen hierfür, sowie die Kosten für die Untersuchungen hat der AN zu tragen.
Die Fläche zur Zwischenlagerung ist mit einer dichten Abdeckung zu versehen, das gelagerte Material ist ebenfalls wasserdicht abzudecken.
Ein Wasseraabfluss in den Boden oder die Kanalisation ist zu verhindern.
Das Zwischenlager ist bis das Ergebnis der Beprobung und die Annahmeerklärung des Deponiebetreibers vorliegt ordnungsgemäß nach den gültigen Vorschriften zu betreiben. Die zur Durchführung erforderlichen Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen.

 
 
Fahrbahn

 
 
01.05.03.0010
StL-Nr. 16112008191111
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und zwischenlagern - innerhalb Baustelle
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Dicke nach Unterlagen des AG

Fläche = Fahrbahn.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff innerhalb der Baustelle fördern und nach Un-
terlagen des AG zwischenlagern.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    80  m3
 
 
01.05.03.0020
StL-Nr. 16112008111141
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und verwerten
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Dicke nach Unterlagen des AG.
Fläche = Fahrbahn.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    80  m3
 
 
Rad- und Gehwege

 
 
01.05.03.0030
StL-Nr. 16112008195131
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und zwischenlagern - innerhalb Baustelle
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Dicke nach Unterlagen des AG

Fläche = Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff außerhalb der Baustelle nach Unterlagen des AG
fördern und zwischenlagern.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    50  m3
 
 
01.05.03.0040
StL-Nr. 16112008115141
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und verwerten
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Dicke nach Unterlagen des AG.
Fläche = Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    50  m3
 
 
Erschwernis durch Einbauten

 
 
01.05.03.0050
*** Bedarfsposition ohne GB
Erschwernis durch Einbauten - Aufnehmen von Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Aufnehmen von Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabelschutzrohre, Straßenabläufe, Schächte, Fundamente sowie vorhandene Bord- und Rinnenanlagen.

   
       
    1  St
 
 
Summe 01.05.03
 
Schichten ohne Bindemittel
01.05.04
Boden
 
 
01.05.04.0010
Boden bzw. Fels lösen und zwischenlagern
Boden bzw. Fels aus Abtragsbereichen profilgerecht
lösen und wiederverwenden, einschließlich ggf. erfor-
derlicher Wasserzugabe. Beschreibung der Homogenberei-
che nach Unterlagen des AG. Die Herstellung von Mulden
und Gräben wird gesondert vergütet. Abgerechnet wird
nach Abtragsprofilen.
Homogenbereich
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    16  m3
 
 
01.05.04.0020
Gelagerten Boden aufnehmen, fördern und verwerten
Gelagerten Boden bzw. Fels des AG aufnehmen. Beschrei-
bung der Homogenbereiche nach Unterlagen des AG.
Boden bzw. Fels lagert außerhalb der Baustelle auf
Flächen nach Unterlagen des AG. Boden bzw. Fels nach
Wahl des AN verwerten.
Abrechnung nach Abtragsprofilen.
   
       
    16  m3
 
 
Boden verdichten / Planum herstellen

 
 
01.05.04.0030
StL-Nr. 161120181101
Boden verdichten / Planum herstellen
Unterlage für Schicht ohne Bindemittel auf Sollhöhe
nach Unterlagen des AG profilieren und verdichten. Lie-
fern von Baustoff bzw. Entfernen von überschüssigem
Baustoff wird gesondert vergütet. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Unterlage = Planum, Unterbau/Untergrund nach Unterlagen
des AG.
Verformungsmodul der profilierten Unterlage mindestens
45 MN/m2.
Unebenheit innerhalb einer 4,00 m langen Messstrecke
höchstens 2 cm in Längs- und Querrichtung.
   
       
    340  m2
 
 
01.05.04.0040
StL-Nr. 22112701121110
Bankett profilgerecht herstellen
Bankett gemäß ZTV E-StB profilgerecht herstellen. Er-
schwernisse durch Einbauten, Schächte und Straßen-
abläufe werden gesondert vergütet.
Neben Verkehrsfläche Fahrbahn.
Baustoffgemisch gemäß ZTV E-StB.
Einbaubreite nach Unterlagen des AG.
Querneigung 12 v.H. am tiefliegenden und 6 v.H. am
hochliegenden Fahrbahnrand.
Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnrand.
   
       
    0,5  m3
 
 
Summe 01.05.04
 
Boden
 
Summe 01.05
 
Erdarbeiten
01.06
Oberbau - Asphalt
 
01.06.01
Belastungsklasse Bk 0,3, Tafel 1, Zeile 1
 
 
01.06.01.0010
StL-Nr. 1611210823049101
Frostschutzschicht herstellen, Bk 0,3
Frostschutzschicht herstellen.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk0,3.
Baustoffgemisch 0/45.
Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 100
MN/m2.
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Einbaudicke 36 cm

Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    70  m3
 
 
01.06.01.0020
StL-Nr. 1611290259
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Tragschichten ohne Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Tragschichten ohne Bindemittel.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten Straßenabläufe, Schächte, Fundamente.

   
       
    1  St
 
 
01.06.01.0030
StL-Nr. 16113149181000
Asphalttragschicht AC 22 T N herstellen, Bk0,3 bis Bk1,8
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
AC 22 T N herstellen.
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk 0,3 bis
Bk 1,8.
Einbaumenge = 185 kg/m2.
Bindemittel = 70/100.
   
       
    190  m2
 
 
01.06.01.0040
StL-Nr. 161130591000
Unterlage reinigen
Unterlage reinigen. Anfallendes Kehrgut der Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.
Unterlage = Asphaltbefestigung.
   
       
    190  m2
 
 
01.06.01.0050
StL-Nr. 16113064210233
Bitumenemulsion aufsprühen, Bk0,3 bis Bk1,8
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk0,3 bis
Bk1,8.
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.
Bindemittel = C40B5-S.
Bindemittelmenge = 300 g/m2.
Vor Einbau Asphaltdeckschicht.
   
       
    190  m2
 
 
01.06.01.0060
StL-Nr. 1611290299
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Bitumenemulsion
Erschwernis durch Einbauten.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Beim Einbau von Bitumenemulsion

Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Einbauten Schächte, Straßenabläufe und Schieberkappen.

   
       
    1  St
 
 
01.06.01.0070
StL-Nr. 161130844102
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Bitumenemulsion - Einfassung/Borde
Erschwernis infolge Einfassungen, Borden und Fahr-
bahnübergängen.
Erschwernis beim Aufsprühen von Bitumenemulsionen.
Asphaltdeckschicht.
Borde.
   
       
    60  m
 
 
01.06.01.0080
StL-Nr. 1611333914100000
Asphaltdeckschicht AC 11 D N herstellen, Bk0,3 bis Bk1,8
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
schichten AC 11 D N herstellen.
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk0,3 bis
Bk1,8.
Einbaumenge 100 kg/m2.
Bindemittel = 50/70.
   
       
    190  m2
 
 
01.06.01.0090
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Deckschichten mit Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Deckschichten mit Bindemittel.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten Schächte, Straßenabläufe, Schieberkappen und Bordanlagen.
.
   
       
    1  St
 
 
01.06.01.0100
StL-Nr. 161139531011
Abstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig-
keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von
Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukör-
nung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zu-
führen.
Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3.
Abstreumenge = 1 kg/m2.
Maschinell abstreuen.
   
       
    190  m2
 
 
Summe 01.06.01
 
Belastungsklasse Bk 0,3, Tafel 1, Zeile 1
 
Summe 01.06
 
Oberbau - Asphalt
01.07
Oberbau - Pflaster
 
 
Hinweis für Pflasterarbeiten:
- die Mehrkosten für das erforderliche Nachsanden der Pflasterflächen während der
Gewährleistungsverpflichtung einschl. Einkehren und Beseitigen von
überschüssigem Sand sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen
einzurechnen.
- Betonpflaster schneiden (Nassschnitt) bzw. Betonpflastersteine trennen durch
Abpressen für das Verlegen und Versetzen an Kanten, Einfassungen, Einbauten
und Aussparungen wird unter sep. Position vergütet. Die Art der Ausführung ist
abhängig vom einzubauenden Pflasterbelag. Der AN hat die Art der Ausführung
vor Beginn der Pflasterverlegearbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.

 
01.07.01
Rad- und Gehweg
 
 
01.07.01.0010
StL-Nr. 1611210843059101
Frostschutzschicht herstellen, Rad- und Gehwege
Frostschutzschicht herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch 0/45.
Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 80
MN/m2.
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Einbaudicke 62 cm

Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    12  m3
 
 
01.07.01.0020
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Schichten ohne Bindemittel.
Einbauten
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Schächte, Straßenabläufe, Schieberkappen, Bordsteine und Rinnen.

   
       
    1  St
 
 
Hinweis für Pflasterarbeiten

- Die Mehrkosten für das erforderliche Nachsanden der Pflasterflächen während der Gewährleistungsverpflichtung einschließlich Einkehren und Beseitigen von überschüssigem Sand sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzurechnen.

- Betonpflaster schneiden (Nassschnitt) bzw. Betonpflastersteine durch Abpressen trennen für das Verlegen und Versetzen an Kanten, Einfassungen, Einbauten und Aussparungen wird unter einer separaten Position vergütet. Die Art der Ausführung ist abhängig vom einzubauenden Pflasterbelag. Der Auftragnehmer hat die Art der Ausführung vor Beginn der Pflasterverlegearbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
 
 
- die Mehrkosten für das erforderliche Nachsanden der Pflasterflächen während der
Gewährleistungsverpflichtung einschl. Einkehren und Beseitigen von
überschüssigem Sand sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen
einzurechnen.
- Betonpflaster schneiden (Nassschnitt) bzw. Betonpflastersteine trennen durch
Abpressen für das Verlegen und Versetzen an Kanten, Einfassungen, Einbauten
und Aussparungen wird unter sep. Position vergütet. Die Art der Ausführung ist
abhängig vom einzubauenden Pflasterbelag. Der AN hat die Art der Ausführung
vor Beginn der Pflasterverlegearbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.


 
 
01.07.01.0030
Betonpflaster herstellen, 10/20/8 cm
Pflaster aus Betonpflastersteinen herstellen
in
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Reihenverband Halbversatz

Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster 10/20 cm und 10/10 cm einschl. Paßsteinen.
Stärke: 8 cm
Farbe: grau
Reihenverband im Halbversatz.

Die Steine sind auf einer Bettung aus Sand-Splittgemisch (Edelsplitt) der Körnung 0-5 mm in 3-5 cm Stärke zu verlegen, mit Pflastersand der Körnung 0-4 mm einzusanden und abzurütteln.
Abschnitt 3.3 der DIN 18318, das Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflaster- und Plattenbelägen (M FP 1), die ZTV Pflaster-Stb 06 und die Einbauempfelungen des Herstellers sind zu beachten.

Hersteller/Fabrikat: Fa. Kronimus oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    20  m2
 
 
01.07.01.0040
Zulage für Läufer, 1-zeilig0,5
Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster 10/
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
10
cm
Stärke: 8 cm
Farbe: grau
1-zeilig als Läuferstein
   
       
    12  m
 
 
Steine sind mittels einem Naß- Steinsägetisch zu trennen/ schneiden.
Naß- Steinsägetisch auf die Baustelle liefern, vorhalten und entfernen.
Sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge sind einzurechnen.
 
 
01.07.01.0050
Pflastersteine schneiden, Dicke 8-10 cm
Pflastersteine auf Paßmaß trennen und zugearbeitete Steine an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten über 0,5 m2 Einzelgröße verlegen.
Das Zuarbeiten oder Schneiden der Pflastersteine an Aussparungen und Einbauten bis zu 0,5 m2 Einzelgröße wird gesondert vergütet.
Art = Betonpflastersteine,
Dicke 8 bis 10 cm.

   
       
    20  m
 
 
01.07.01.0060
*** Bedarfsposition ohne GB
Pflastersteine schneiden, Angl. Einbauteile, Dicke 8-10 cm
Anpassung der Pflasterdecke an Aussparungen oder Einbauten bis zu 0,5 m2 Einzelgröße, die in der zu befestigenden Fläche liegen oder in diese hineinragen, herstellen.
Ausführung mit Material der Pflasterdecke.
Dicke 8-10 cm.
   
       
    1  St
 
 
Summe 01.07.01
 
Rad- und Gehweg
01.07.02
Parkflächen
 
 
Abrechnung
Nachfolgende Position wird im Bereich der Parkstände abgerechnet.

 
 
01.07.02.0010
Frostschutzschicht herstellen, Parkflächen
Frostschutzschicht herstellen.
In Park- und Verkehrsflächen
Baustoffgemisch 0/45.
Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min. 100 MPa
Einbaudicke:
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
38
cm
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    50  m3
 
 
Zwischengelagerte Betonpflaster wiederversetzen

 
 
01.07.02.0020
Betonpflasterdecke wiederversetzen
Pflasterdecke aus Betonsteinen herstellen.
Einzelflächen nach Unterlagen des AG.
Pflastersteine gelagert innerhalb der Baustelle aufnehmen und fördern.
Betonpflastersteine nach Unterlagen des AG.
Bettung aus Baustoffgemisch 0/5.
Fuge mit Baustoffgemisch 0/5.
Steine nach Unterlagen des AG verlegen.
Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
   
       
    120  m2
 
 
01.07.02.0030
Zulage für Läufer, 2-zeilig
Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
zwischengelagert

Stärke: 8 cm
Farbe: grau
2-zeilig als Läuferstein
   
       
    25  m
 
 
Summe 01.07.02
 
Parkflächen
 
Summe 01.07
 
Oberbau - Pflaster
01.08
Borde
 
01.08.01
Tiefbord
 
 
01.08.01.0010
Tiefbord 8 x 20 (Beton)
Bordsteine aus Beton setzen.
DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 T 8 x 20 (80/200 mm).
Steine mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen, welche nicht verfugt werden, versetzen.
Rückenstütze aus Beton C 30/37 bis 10 cm unter OF Bord-
stein, 15 cm breit, herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Ansonsten ist Abschnitt 3.7 der DIN 18318 zu beachten.
Erforderliche Erdarbeiten ausführen.

   
       
    25  m
 
 
Summe 01.08.01
 
Tiefbord
01.08.02
Rundbord
 
 
01.08.02.0010
Rundbord 15 x 22 (Beton)
Bordsteine aus Beton setzen.
DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 R 15 x 22 (150/220 mm).
Steine mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen, welche nicht verfugt werden, versetzen.
Rückenstütze aus Beton C 30/37 bis 10 cm unter OF Bord-
stein, 15 cm breit, herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Ansonsten ist Abschnitt 3.7 der DIN 18318 zu beachten.
Erforderliche Erdarbeiten ausführen.

   
       
    20  m
 
 
01.08.02.0020
Zulage für Kurvensteine 15 x 22
für Außen- und Innenbogen.
Halbmesser bis 12 m.

   
       
    5  m
 
 
Summe 01.08.02
 
Rundbord
01.08.03
Bordsteine trennen
 
 
Steine sind mittels einem Naß- Steinsägetisch zu trennen/ schneiden.
Naß- Steinsägetisch auf die Baustelle liefern, vorhalten und entfernen.
Sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge sind einzurechnen.
 
 
01.08.03.0010
StL-Nr. 161153252201
Bordsteine quer schneiden, 10/30 bis 8/20
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 10/30 bis 8/20 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein quer trennen.
   
       
    5  St
 
 
01.08.03.0020
StL-Nr. 161153251201
Bordsteine quer schneiden, 18/30 bis 15/22
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 18/30 bis 15/22 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein quer trennen.
   
       
    6  St
 
 
01.08.03.0030
StL-Nr. 161153252202
Bordsteine Gehrung schneiden, 10/30 bis 8/20
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 10/30 bis 8/20 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein auf Gehrung trennen.
   
       
    2  St
 
 
01.08.03.0040
StL-Nr. 161153251202
Bordsteine Gehrung schneiden, 18/30 bis 15/22
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 18/30 bis 15/22 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein auf Gehrung trennen.
   
       
    2  St
 
 
Summe 01.08.03
 
Bordsteine trennen
01.08.04
Busbordstein Klassik
 
 
01.08.04.0010
Busbordstein AH 18 cm, 30 x 44 (Beton)

   
       
    3  m
 
 
01.08.04.0020
Übergangsstein Typ B Busbordsteine Klassik H Ü 18 cm / 12 cm
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhter Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 1340:

Witterungswiderstand Klasse: D, jedoch Masseverlust = 0,15 kg/m2
Festigkeit Klasse: U
Abriebwiderstand Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand = 15 cm3/50 cm2 bei Hartgesteinsoberflächen.
Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55.

Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken einseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen. Rückenstütze in Schalung herstellen. Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 15 N/mm². Unterseite Bordstein zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit mit Haftvermittler versehen. Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten.

Bordstein aus Beton, Kanten gefast, Auftrittsfläche rutschhemmend genoppt. Unterseite mit Schubnut und gewichtsreduzierender Aussparung versehen.

Fabrikat „Kronimus Übergangsstein Typ B Ü18/12R bzw L" oder gleichwertig
Oberfläche: Weißbeton Nr. 115 Auftrittsflächen rutschhemmend genoppt“ oder gleichwertig

Höhe: 30 / 36,4 cm
Höhe Anfahrtsfläche:18 / 12 cm
Breite: Breite: 29,2 / … cm (Oberseite) / 44 / … cm (Basis)
Länge: 100 cm (Rastermaß)

   
       
    2  St
 
 
01.08.04.0030
Übergangsstein Typ B Busbordsteine Klassik H Ü 12 cm / 6 cm
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhter Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 1340:

Witterungswiderstand Klasse: D, jedoch Masseverlust = 0,15 kg/m2
Festigkeit Klasse: U
Abriebwiderstand Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand = 15 cm3/50 cm2 bei Hartgesteinsoberflächen.
Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55.

Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken einseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen. Rückenstütze in Schalung herstellen. Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 15 N/mm². Unterseite Bordstein zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit mit Haftvermittler versehen. Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten.

Bordstein aus Beton, Kanten gefast, Auftrittsfläche rutschhemmend genoppt. Unterseite mit Schubnut und gewichtsreduzierender Aussparung versehen.

Fabrikat „Kronimus Übergangsstein Typ B Ü18/12R bzw L" oder gleichwertig
Oberfläche: Weißbeton Nr. 115 Auftrittsflächen rutschhemmend genoppt“ oder gleichwertig

Höhe: 30 / 36,4 cm
Höhe Anfahrtsfläche:12 / 6 cm
Breite: Breite: 29,2 / … cm (Oberseite) / 44 / … cm (Basis)
Länge: 100 cm (Rastermaß)

   
       
    2  St
 
 
01.08.04.0040
Dehnfugen AH 18 cm

   
       
    6  St
 
 
Summe 01.08.04
 
Busbordstein Klassik
 
Summe 01.08
 
Borde
01.09
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
01.09.01
Nachschnitt + elastische Verfüllung
 
 
Nachschnitt + elastische Verfüllung

 
 
01.09.01.0010
StL-Nr. 16113938614201
Naht oder Anschluss zur Fuge aufweiten bis 20 m
Naht oder Anschluss ohne Fugenspalt in Asphaltdeck-
schicht zur Fuge aufweiten und säubern. Anfallende Aus-
baustoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Randanschluss vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
Einzellängen bis 20,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Aufweiten durch Schneiden.
   
       
    50  m
 
 
01.09.01.0020
Fugenfüllung herstellen bis 20 m
Fugenfüllung herstellen.
Randfuge vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
In der Asphaltdeckschicht.
Einzellängen bis 20,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Fugenraum verfüllen in 1 Lage mit Unterfüllstoff.
Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse Typ N2,
einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Vor-
anstrichmittel.
   
       
    50  m
 
 
Summe 01.09.01
 
Nachschnitt + elastische Verfüllung
 
Summe 01.09
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
01.10
Verkehrsschild
 
01.10.01
Verkehrsschilder
 
 
01.10.01.0010
StL-Nr. 2113001119051111
Verkehrsschild abbauen und lagern, Größe bis 1,1 m2
Verkehrsschild ggf. mit Aufstellvorrichtung abbauen.
Schildgröße bis 1,1 m2.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Schild ohne Beleuchtung

Aufstellvorrichtung = Rohrpfosten, DU bis 76,1 mm ab-
bauen.
Fundament entfernen.
Schild neben der Fahrbahn.
Wieder verwendbare Stoffe säubern, fördern und nach Un-
terlagen des AG lagern. Restliches Abbruchgut nach Wahl
des AN verwerten.
Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich flächen-
haft verfüllen und verdichten.
   
       
    1  St
 
 
01.10.01.0020
StL-Nr. 2113010199212312
Verkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Schild VZ

Größe 2.
Einseitig.
Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 2.
Schild = profilverstärkt.
Befestigung mit Stahl-Rohrschelle, feuerverzinkt, nach
IVZ-Norm, Standardplan I. Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2.
Anbringung neben der Fahrbahn. Unterkante des Schildes
ab 2,00 m über der Verkehrsfläche.
   
       
    1  St
 
 
01.10.01.0030
StL-Nr. 2113030251004020
Rohrpfosten aufstellen, Länge>3000-3500mm
Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel-
len einschl. anfallenden Aushubarbeiten. Stahlteile
feuerverzinkt. Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen.
Pfostenlänge = über 3000 mm bis 3500 mm.
Rohr = Stahl 60,3/2,0 mm.
In vorhandene Bodenhülse aufstellen. Bodenhülse nach
Unterlagen des AG.
Aushub nach Wahl des AN verwerten.
   
       
    1  St
 
 
Summe 01.10.01
 
Verkehrsschilder
 
Summe 01.10
 
Verkehrsschild
01.11
Vermessungleistungen
 
01.11.01
Kanal
 
 
01.11.01.0010
Einmessung der Hauptkanäle und Schachtbauwerke
Einmessung der Hauptkanäle und der Schachtbauwerke
.
Die Vermessungsaufnahme ist in dem durch den AG im Zuge der Bauausführungsplanung vorgegebenen Koordinatensystem in Höhe und Lage durchzuführen.

Einmessen der Hauptkanäle und der Schachtbauwerke:
- Aufzunehmende Punkte in Fertigteilschachtbauwerken:
Zu-, Ablauf, Seitenzuläufe, Schachthauptpunkt (Sohlgerinne-Mitte)
und die Schachtoberkante (Endlage Deckelmitte-OK).
- Aufzunehmende Punkte sonstige Bauwerke:
Zu-, Ablauf, Seitenzuläufe, Bauwerksecken Außen- und Innenkanten,
Decken- bzw. Schachtdeckeloberkanten
Die aufgenommenen Punkte sind in digitaler Form (Autocad-DXF und ASCII) der Bauleitung des AG zur Vorprüfung zu übergeben.

Die aufgenommenen Punkte sind in einen Bestandsplan umzusetzten, auf dem der Verlauf der Leitungen, DN und Material eingetragen, sowie die aufgenommenen Punkte (Nr., Höhe etc.) beschriftet sind.
Art und Umfang der Dokumentation / Darstellung ist in der Baubeschreibung unter Punkt " Vermessungstechnische Aufnahme / Bestandsplan / Grundlage Bestandspläne" beschrieben.
Der Bestandsplan ist der Bauleitung digital zu übergeben (PDF-Dokument und Autocad-dxf).

Die Abrechnung erfolgt nach m Hauptkanal
   
       
    9  m
 
 
Summe 01.11.01
 
Kanal
 
Summe 01.11
 
Vermessungleistungen
01.12
Verdolung
 
01.12.01
Wasserhaltung
 
 
01.12.01.0010
StL-Nr. 1110930102
Bachumleitung herstellen
Bachumleitung herstellen, vorhalten, unterhalten und
beseitigen.
Hydraulische und bautechnische Erfordernisse nach
Unterlagen des AG.
Einschließlich Erdarbeiten und erforderlicher Ab-
sperrdämme.
Umleitung = Rohr.
   
       
    1  Psch
 
 
Die Position wird abgerechnet beim Anschluss von Straßenabläufen, Rinnen, sonstigen Abläufen
Die Position wird abgerechnet beim Anschluss der Verdolung bzw. des Durchlasses an den Bestand.
Erforderliche Pumpe betriebsbereit aufstellen,
vorhalten, betreiben und mit Einsatz entfernen, zwischen den einzelnen Anschlüssen wird nicht gesondert vergütet und ist in nachfolgende Position einzurechnen.
Die Arbeiten sind so zu koordinieren, dass ein Wochenendbetrieb bzw. ein Betrieb an arbeitsfreien Tagen nicht erforderlich wird.

 
 
01.12.01.0020
Wasserhaltungsarbeiten nach Pumpenstunden
Erforderliche Pumpe betriebsbereit aufstellen, vorhalten, betreiben und mit Einsatz entfernen.
Kalkulationsgrundlage sind die tatsächlichen Pumpenstunden.
Erforderliche Pumpensümpfe, Zu-und Ableitungen sowie mehrfaches Umstellen wird nicht gesondert vergütet.
Geodätische Förderhöhe ab Leitungsgrabensohle max. 5,0 m.
Die Wasserhaltungsarbeiten sind zu kalkulieren für den Einsatz einer Abwasserpumpe mit einer Förderleistung über 15m3/h bis 30m3/h.
Die Ableitung von Oberflächenwasser ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht über genannte Position vergütet.
Im Preis enthalten ist das Herstellen einer Vorflut nach Wahl des AN einschl. Aufbauen, Vorhalten, Umbauen und restloses Wiederbeseitigen aller Einrichtungen.
Länge zum Vorfluter bis max.
Ergänzung 65 des Ausschreibenden
40
m, prov. Vorflutleitung, vorh. Abwasserkanal, neuer Abwasserkanal.
Die Pumpenstunden werden je eingesetzter Pumpe verrechnet.
Die Einsatzstunden der Pumpe sind durch geeignete Betriebsstundenzähler vom AN nachzuweisen.
   
       
    80  h
 
 
Summe 01.12.01
 
Wasserhaltung
01.12.02
Fremdmaterialien / Rohrauflager
 
 
Lieferscheinnachweis
Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.

 
 
Allgemeines Rohrauflager, Rohrumhüllung
- Ausführung und Abrechnung der Positionen Rohrauflager,
Rohrumhüllung, Rohrgrabenverfüllung siehe Baubeschreibung
- Die Einbaumenge im Rohrlager, Rohrumhüllung und in der
Rohrgrabenverfüllung ist durch einen Lieferscheinnachweis
dem AG nachzuweisen
- Ausführung Untere Rohrbettung:
bis DN 500: 10 cm + 1/10 DN.
ab DN 600: 10 cm + 1/5 DN.
- Ausführung Rohrüberdeckung:
bei allen Rohrwerkstoffen und Nennweiten 30 cm gemessen über
Rohrschaft, Flanschen, Muffen, An- und Einbauteilen
- Abgerechnet wird nach eingebauter Masse Rohrlager-/Umhüllung abzüglich der
durch Baukörper mit mehr als 0,10 m2 Querschnitt verdrängter Massen.

Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.
 
 
01.12.02.0010
Liefern und Einbau von gebr. Naturgestein 0/45
Boden liefern, in Leitungsgraben einschl. Schachtbaugruben auf Anordnung der Bauleitung einbauen und verdichten.
Einbau als Verstärkung des Rohrauflagers bei wenig tragfähigem Boden
Material = Kornabgestuftes Gemisch aus Naturgestein
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
0/45 mm

Lieferant/ Bruch:


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    5  m3
 
 
01.12.02.0020
*** Bedarfsposition ohne GB
Liefern und Einbauen von Beton
Unbewehrten Beton nach Unterlagen des AG herstellen.
Beton für Rohrauflager.
Druckfestigkeitsklasse C 20/25
Expositionsklasse XF3 / XA2
Beton einschließlich Schalung herstellen. Schalung vor-
halten und beseitigen.
Abgerechnet wird die eingebaute Frischbetonmenge.
   
       
    5  m3
 
 
Summe 01.12.02
 
Fremdmaterialien / Rohrauflager
01.12.03
Baugrube
 
 
Boden zwischenlagern, Boden über Leitungszone einbauen

 
 
01.12.03.0010
Baugrube herstellen T= über 1,75 bis 3,00 m
Straßenaufbruch wird gesondert vergütet.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen AG
Homogenbereich A - D
Baugrubentiefe über 1,75 bis 3,00 m

Baugrubenlänge bis 3,0 m
Breite der Baugrubensohle
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
2,05m

Notwendigen Verbau entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen herstellen, vorhalten und entfernen.
Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
Aushub zur Wiederverwendung innerhalb der Baustelle lagern, nach Verlegen der Leitung in Baugrube oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten.
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub innerhalb der Baustelle einbauen und verdichten.
Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden.

Ergänzung 63 des Ausschreibenden
Abmessung der Baugrube 2,05m x 1ca.10,00m x ca. 1,75m

   
       
    30  m3
 
 
01.12.03.0020
Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau aufnehmen, fördern und verwerten
Boden einschließlich ungebundenen Fahrbahnoberbau von zwischenlager aufnehmen, fördern und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen


   
       
    15  m3
 
 
Summe 01.12.03
 
Baugrube
01.12.04
Zulagen für den Bodenaushub
 
 
01.12.04.0010
Zulage für Handaushub
in allen Tiefen und Grabenbreiten.
Erdarbeiten in allen Homogenbereichen

   
       
    1  m3
 
 
Ausbauen von Leitungen im Rohrgraben


 
 
01.12.04.0020
Zulage für Demontage Kanalrohr bis DN 800
Entwässerungsleitung aus
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Steinzeug/ Beton/ Stahlbeton/ PVC

über DN 700 bis DN 900 im Zuge der Leitungsauswechslung ausbauen.
Sämtliche Stoffe in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
   
       
    7  m
 
 
Summe 01.12.04
 
Zulagen für den Bodenaushub
01.12.05
SB 800 DN
 
 
01.12.05.0010
Liefern und Verlegen von Geotextil
Geotextil ensprechend "Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien im Erbau" liefern und verlegen.
Das Geotextil wird eingesetzt z.B. als Trennschicht zwischen Leitunggrabensohle und Untergrund.
Funktion als Trennschicht unter bzw um Schüttungen.
Material: Vliesstoff der Klasse 5
Einbau mit min. 0,50 m Überlappung.
Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche nach örtlichem Aufmass.
   
       
    25  m2
 
 
01.12.05.0020
Liefern und Einbauen Stahlbetonrohr DN 800, Typ 1
Abwasserkanal DIN EN 1610 für Regenwasserleitungen
aus Stahlbetonrohren DIN EN 1916 + DIN V 1201, TYP 1
Expositionsklasse XA1 (Sulfat 200 bis 600 mg/l).
Form K-GM, Kreisquerschnitt mit Glockenmuffe,
DN 800, FBS-Stahlbetonrohre oder glw.
Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Baulänge in m 2,50- 3,00 m ,

Ergänzung 33 des Ausschreibenden
Rohrverbindung Steckmuffendichtung mit FBS-Zulassung oder glw. werkseitig in Muffe eingebaut. ,

Auflager aus nichtbindigem Boden,
Auflagerwinkel 120 Grad,
in vorhandenem Graben mit Verbau und Aussteifungen.
Ergänzung 52 des Ausschreibenden
Grabentiefe in m bis 5,0 m .


Hersteller/ Lieferwerk.:


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    9  m
 
 
Summe 01.12.05
 
SB 800 DN
01.12.06
Optische Kanalinspektion Verdolung - DN 800
 
 
Ausführungsbeschreibung TV-Inspektion
Haltungs- und Schachtbefahrung durch optische Inspektion

Die Haltungsabschnitte sowie die Schächte sind vor der optischen Inspektion mittels Hochdruckspülverfahren zu spülen bzw. zu reinigen.
Diese Reinigung wird nicht separat vergütet und ist in die Position einzurechnen.

Eingesetztes Kodiersystem:

DIN EN 13508-2 Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb vonGebäuden
Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion
in Verbindung mit:
DWA-M 149-2 Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden
Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion

Austauschformat der digitalen Daten:

DWA-M 150-1 Datenaustauschformat
Teil 1: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen
bzw. ISYBAU 2006 XML - Format

Allgemeines:

Neben den allgemeinen Anforderungen an die TV-Inspektion ist folgendes zu beachten:

Die Inspektionsanlage muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Für Kanäle ab DN 100: Farbkamera (dreh- und schwenkbar, Schwenkwinkel min. 90°), horizontale Mindestauflösung von 420 Zeilen.
Die Farbfernsehanlage muss der PAL-Norm entsprechen.
Der Gerätegrundaufbau (mit Fahrwagen) muss für alle Nennweiten ab DN 200 ermöglichen, die Kameraoptik zentrisch im Profil positionieren zu können.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Traktion muss für die Fahreinheiten eine variable Bereifung vor Ort vorgehalten werden.
Die Ausrüstung muss in technisch einwandfreiem Zustand sein.
Das Objektivglas darf weder beschädigt noch verschmutzt sein und ist vor jedem Einzeleinsatz auf klare Sicht (z.B. Kratzer, Fettschlieren, Beschlag) zu kontrollieren.
Die Beleuchtungseinheit muss eine auf die jeweilige Profilgröße optimal abgestimmte und individuell regulierbare Leuchtkraft sicherstellen.
Die Längenstationierung ist mit einer Nachkommastelle (Dezimeter) vorzunehmen. Stationierungsangaben in Zentimetern (zwei Nachkommastellen) sind nicht zugelassen.
Aufrechtbildtechnik ist erwünscht. Sofern das System nicht über diese Möglichkeit verfügt, muss die Kameraposition (beim Schwenken und Drehen) nachvollziehbar und permanent im Monitorbild eingeblendet sein
Das eingesetzte Kamerasystem (Hauptkanal ab DN 200) muss über ein Vermessungssystem zur Vermessung von Rissen, Spaltweiten und Anschlussnennweiten verfügen.

Aufzeichnungstechnik:
Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen (Frame-Nummern) zuzuordnen.
Das elektronische Dateneinblendgerät muss mindestens Untersuchungsdatum, Uhrzeit, Straßenname, Objektbezeichnung, Schachtbezeichnungen (oben und unten), Nennweite, Inspektionsrichtung, momentane Station und Framelaufzeit des Aufnahmegerätes permanent in das Monitorbild einblenden. Die variablen Einblendungen müssen mindestens 5 Sekunden sichtbar sein.
Die Texteinblendung muss an die jeweilige Hintergrundhelligkeit variabel angepasst werden können.

Die Aufzeichnungsmedien müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:
Speichermedium: USB-Stick bzw. mobile Festplatte
Digitale Videodateien sind im Format MPEG 2 oder MPEG 4, in der Qualität des europäischen PAL Standards mit 720*576 Pixel und einer Datenrate von >= 4 mbit/s zu liefern.
Ein geeignetes Sichtprogramm (MPEG-Decoder beim AG vorhanden) ist ohne zusätzliche Kosten auf jedem Speichermedium zur Verfügung zu stellen. Dieses muss durch entsprechende Steuerungsdaten ein sekundengenaues Ansteuern der einzelnen Aufzeichnungsstationen ermöglichen. Das Sichtprogramm muss eine Suchmöglichkeit nach einzelnen Stationen und eine regulierbare Betrachtungsgeschwindigkeit bieten.

Ausführung:

Optische Inspektion Kanäle/Leitungen:

Feststellungen an Rohranfängen und -enden werden im Zuge der Kanalinspektion i. d. R. nur dann kodiert, wenn diese auch im Rohr sichtbar sind. Sofern es sich um Feststellungen zu den Rohreinbindungen in den Schächten handelt, werden diese im Zuge der Schachtinspektion kodiert.
Die Inspektion erfolgt in Hauptkanälen, wann immer möglich, in Fließrichtung.
Die Längenmessung darf gegenüber der vermessenen Objektlänge eine max. Differenz von 30 cm am Inspektionsende aufweisen.
Die Schachteinbindungen sind am jeweiligen Rohranfang/-ende komplett abzuschwenken. Sofern in Schächten, aus denen heraus die Inspektion beginnt, eine Kamerapositionierung am Rohranfang nicht möglich ist, muss die Aufnahme bereits vor dem Einführen der Kamera in den Kanal gestartet werden.
Bei einer Abnahmeinspektion ist jede Muffe vollständig 360° abzuschwenken.
Das Eingangstextbild ist bei sichtbarem Rohranfang mindestens 10 sec. einzublenden (ggf. beim Ablassen der Kamera in den Schacht). Das Eingangstextbild umfasst in Abstimmung mit dem Auftraggeber i. d. R. mindestens folgende Einblendungen:
Objektbezeichnung (Haltungsnummer)
Schachtbezeichnungen (oben und unten)
Straße bzw. z.B. Flurstücksnummer bei Grundstücksentwässerungsanlagen
Inspektionsrichtung (in/gegen Fließrichtung)
Untersuchungsort
Datum
Zählerstand Anfang
Während der Inspektion sind i. d. R. folgende Daten einzublenden:
Objektbezeichnung
Straße
Stationierung
Fließrichtung
Zählerstand
Fotonummer
Kodierung Kurz- und Langtext
Die Kameraachse ist grundsätzlich im Schnittpunkt des Kanalrohrprofils zu positionieren. Die Inspektion ist grundsätzlich axialsichtig vorzunehmen.
Der Arbeitsfortschritt bei der Inspektion ist dem Objektzustand anzupassen. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit darf 1 bis 2 m/min, in Ausnahmen höchstens 6 m/min betragen. Eine einwandfreie Zustandserfassung muss in jedem Fall gewährleistet sein.
Eine ausreichende Ausleuchtung des Kanals (ca. 3 m bis 4 m) ist grundsätzlich sicherzustellen.
Während der Inspektion darf nur gefahren oder geschwenkt werden. Nur bei Aufzeichnung streckenförmiger Feststellungen muss nach der Positionierung ggf. gleichzeitig gefahren und geschwenkt werden.
Sämtliche Zustände (Schäden, Anschlüsse usw.) sind komplett in Lage und Umfang aufzuzeichnen. Anschlüsse müssen zusätzlich möglichst axial ausgeleuchtet werden. Vorgesehene Inspektionen der Anschlussleitungen mit Satellitenkamera sind der Haltung stationsmäßig eindeutig zuzuordnen. Die Stationsangaben des Anschlusspunktes müssen im Inspektionsprotokoll in beide Stationierungsrichtungen ausgewiesen werden.
Die Zustandsbetrachtung ist aus mehreren Perspektiven und Detailaufnahmen vorzunehmen.
Leitungsinspektionen sind sowohl in der Vor- als auch Rückwärtsbewegung der Kamera aufzuzeichnen. Die Kodierung der Zustände erfolgt i. d. R. in der Vorwärtsbewegung.

Optische Inspektion Schächte:

Eine lückenlose Inspektion der Schachtinnenflächen ist zu gewährleisten.
Rohreinbindungen sind komplett abzuschwenken und - sofern technisch möglich - zusätzlich auszuleuchten.
Die Kameraachse soll möglichst im Schnittpunkt des Schachtprofils geführt werden.
Der Arbeitsfortschritt bei der Inspektion ist dem Objektzustand anzupassen.
Eine ausreichende Ausleuchtung des Schachtes ist sicherzustellen.
Die Zustandsbetrachtung ist aus mehreren Perspektiven und Detailaufnahmen vorzunehmen.
Der Ablauf des Inspektionsvorgangs muss während der Aufzeichnung gleichbleiben. Der Inspektionsverlauf ist wie folgt sicherzustellen:
Schwenkvorgänge erfolgen grundsätzlich im Uhrzeigerverlauf
Aufzeichnung aller Kamerabewegungen ab Oberkante Schacht (Videoaufzeichnung)
Aufzeichnung des Schachtrahmens und der unmittelbaren Schachtumgebung (Abwärtsblick)
Blick vertikal (zur Schachtsohle) während des Ablassens der Kamera zum eigentlichen Inspektions-/ Kodieranfang (Schachtsohle)
Positionierung und Bestimmung der 12-Uhr-Lage
Bestimmung der Nennweiten der angeschlossenen Kanalanschlüsse im Inspektionsverlauf
Schwenkvorgänge umfänglich auf gleichbleibender Höhe (keine Spiralbewegung)
Schrittweise Anhebung der Kameraposition im entsprechenden Bildhöhenmaß (eine geringfügige Überlappung der einzelnen Schwenkvorgänge ist sicherzustellen) und nächster Schwenkvorgang (wiederkehrend bis Oberkante Schacht/Inspektionsöffnung)
Bauteilverbindungen sind zudem möglichst mit direktem Blick in die Verbindungsfuge (falls vorhanden) abzuschwenken.
Sichtbare Fehlstellen und Mangelzustände sind ggf. aus mehreren Perspektiven und ggf. unter Nutzung des Kamerazooms detailliert aufzuzeichnen.

Nebenleistungen:
Ergänzend zur ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitt 4.1 sind in folgende Nebenleistungen einzurechnen:
Maßnahmen und Leistungen der Kanalreinigung und Vorflutsicherung.
Entsorgung von anfallendem Räumgut und Abfallstoffen.
Inspektionsprotokolle der Haltungen u. Schächte, evtl. mehrfarbig, mit einer Übersicht über die untersuchten Haltungen
Graphische Darstellung der Daten in einem gängigem Maßstab, Objektweise für Haltungen und Schächte
Fotos
Videoaufzeichnung mit Laufzeitprotokoll bzw. direkte Aufzeichnung.
Datenspeicherung auf USB-Speicherstick

Schachtnummerierung:

Nach Plan, mit voller Ausschreibung der Nummer
bei zusätzlichen/überdeckten Schächten:
Neue Schachtnummer vergeben (Schachtnummernvergabe entsprechend der schriftlichen Vorgabe durch den Auftraggeber im Zuge der Einweisung).

Aufzeichnung / Protokolle:

Es ist die komplette Inspektion der Haltungen / Schächte aufzuzeichnen.
Positionierung:
a) Haltungen / Leitungen
1. Haltungsanfang = Rohranfang = 0,00 m
2. Haltungsende = Rohrende
b) Bauwerke / Schächte
1. Schachtanfang = Schachtdeckelmitte= 0,00 m
2. Schachtende = Schachtsohle

Abwasserfreiheit:

Der Kanal ist grundsätzlich abwasserfrei zu befahren, d.h. er ist abzusperren. Ein Wasserdurchfluss von 10 % des Durchmessers (max. 5 cm Wasserspiegelhöhe) ist möglich, ausgenommen korrodierte Haltungen. Voraussetzung, dass keine nennenswerten Schäden oberhalb der Abwasseroberfläche festgestellt werden. Eine Unterwasserfahrt ohne Sicht ist nicht gestattet und wird nicht vergütet.

Abbruch der TV-Inspektion:
Ein Abbruch der TV-Inspektion ist immer mit dem Grund des Abbruches zu dokumentieren.

Unzugänglichkeit:
Bei Schächten bzw. Haltungen, die nicht zugänglich sind und deswegen nicht untersucht werden können, ist der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter zu informieren.

Beschriftung der Datenträger:

- Aufnahmedatum _______
- Nr. ___ (Videodateien)
Hinweis: Die Nr. ist vor Beginn der Durchfahrung beim AG zu erfragen.
- Auftragnehmer (Firmenangabe)
- Auftraggeber
- Abnahmebefahrung (als Hinweis)

Vorderseite:
- Inhalt (siehe Musterblatt).

 
 
01.12.06.0010
Optische Kanalinspektion DN 800

   
       
    9  m
 
 
Summe 01.12.06
 
Optische Kanalinspektion Verdolung - DN 800
 
Summe 01.12
 
Verdolung
 
Summe 01
 
Haltestelle Brombach
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02
Haltestelle Pleutersbach
 
 
Allgemeine Hinweise zum Boden / Abrechnung
Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor. Erforderliche Bodenuntersuchungen und Deklarationsanalysen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber veranlasst. Die Verwertung bzw. Entsorgung des Aushubmaterials erfolgt gemäß den Ergebnissen der Beprobung und den geltenden Vorschriften.
 
02.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
02.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
 
02.01.01.0010
StL-Nr. 1510110711
Baustelle einrichten
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder-
lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
- soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet
wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager-
schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie-
ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern-
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl.
für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei
Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten
einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein-
richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be-
schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten
nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und
Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen
einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht
mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau-
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
   
       
    1  Psch
 
 
02.01.01.0020
StL-Nr. 1510111201
Baustelle räumen
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und
dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge-
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
   
       
    1  Psch
 
 
Summe 02.01.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
Summe 02.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
02.02
Verkehrssicherung
 
02.02.01
Verkehrssicherung
 
 
Bei der Kalkulation nachfolgender
Bei der Kalkulation nachfolgender Position ist das Vorhalten während der gesamten tatsächlichen Bauzeit und das Liefern aller Teile gemäß StVO, RSA 21 und ZTV-SA 97 einzurechnen.
 
 
Einrichtungen zur Verkehrssicherung
Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO bei Bauarbeiten auf bzw. an einbahnigen Straßen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, ggf. umsetzen und abbauen.
70 v.H. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen berechnet.
Ausführung nach vom AN vorgelegten Verkehrszeichenplan.
Sicherung mit elektrischen Warnleuchten und elektrischer Beleuchtung der Verkehrszeichen am jeweiligen Anfang und Ende der Baustelle bzw. in den
betroffenen Baustellenabschnitten.

Mit der folgenden Position sind sämtliche Maßnahmen abgegolten, die zur Verkehrssicherung erforderlich werden.

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bauablauf bezüglich dem Sichern von einzelnen Arbeitsstellen sind ebenfalls einzurechnen.
Grundsätzlich ist jede Arbeitsstelle zu sichern.

Zusätzlich ist zu beachten

Zugang/Zufahrt der direkten Anlieger / Eigentümer zu bestehenden
Gebäuden/ Grundstücken

Dies im Zuge aller erforderlicher Arbeiten

Herstellen der Fußgängerzugänge, Zufahrtsrampen Ausführung nach Wahl
des Auftragnehmers.
Abhängig von der Disposition des Bauablaufes ist ggf. eine mehrmalige
Durchführung, ein mehrmaliger Rückbau erforderlich.

Weiter zu berücksichtigen sind ggf. erforderliche Abstimmungen direkt mit
den Betroffenen vor und während der Bauausführung

Ergänzende Erläuterungen siehe Baubeschreibung unter Punkt: Verkehrsführung bzw. geplanter Bauablauf.

 
 
Verkehrsführung und Sicherung
4 Wochen vor Baubeginn ist für die verkehrsführung eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Die Kosten sind in die nachfolgenden Positionen einzurechnen
 
 
02.02.01.0010
Verkehrssicherung längerer Dauer
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich Ver-
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte,
Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) betriebsfertig
aufbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandset-
zung, Betreiben und Abbauen werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalan-
lage, bauliches Leitelement, mobile Stauwarnanlage,
LED-Anzeigetafel und transportable Schutzeinrichtung
werden gesondert vergütet.
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle.
Nach Verkehrszeichenplan des AN.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG au-
ßer Kraft setzen.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforder-
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen.
Anfallende Gebühren sind einzurechnen
   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    1  Psch
 
 
02.02.01.0020
StL-Nr. 2110511010
Verkehrssich. läng. Dauer vorhalten
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, warten, in-
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrssi-
cherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle der Ver-
kehrssicherung wird gesondert vergütet.
Verkehrssicherung wie in Vorposition beschrieben.
   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    60  d
 
 
02.02.01.0030
Verkehrssich. läng. Dauer abbauen
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen längerer Dauer ab-
bauen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. Vorübergehende Markierung entfernen,
transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leitelement,
mobile Stauwarnanlage, LED-Anzeigetafel und transpor-
table Schutzeinrichtung abbauen werden gesondert
vergütet.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG wie-
der in Kraft setzen.

   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    1  Psch
 
 
02.02.01.0040
Aufrechterhaltung von Zufahrten/ Zugängen
Verkehrssichere Zugänge und Zufahrten zu den Eingängen und Einfahrten im Baufeld der Maßnahme
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Haltestelle Pleutersbach
herstellen und ständig unterhalten.
Nach Baufortschritt ändern und beseitigen.
Ausführung nach Wahl des AN in Abstimmung mit dem Anlieger und der Bauleitung.
Ausbaubreite: bis 5,00 m.
   
       
    6  St
 
 
02.02.01.0050
Kontrolle der Arbeitsstellensicherung
Kontrolle der Arbeitsstellensicherung gem. ZTV-SA
durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren
Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits-
und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG je-
derzeit zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein-
mal täglich.

Wöchentliche Übergabe der Dokumentation.
   
       
    2  Mt
 
 
Summe 02.02.01
 
Verkehrssicherung
 
Summe 02.02
 
Verkehrssicherung
02.03
Stundenlohnarbeiten
 
02.03.01
Stundenlohnarbeiten
 
 
Arbeitskräfte
Bei Leistungen auf Nachweis, die nur mit Genehmigung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt werden dürfen, sind täglich Rapporte vorzulegen mit
genauen Angaben der Namen und Berufsgruppen der Arbeitskräfte, der Geräte und Fahrzeuge, sowie der verwendeten Materialien.
In die Verrechnungssätze der Arbeitskräfte sind sämtliche Unternehmerzuschläge
und alle Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen, sowie andere Kleingeräte bis 400, -- € Anschaffungswert, entsprechend § 6, Abs. 2
E StG . einzurechnen. Zubehör und Verbrauchsteile werden nicht besonders vergütet, da diese mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten sind. Überstundenzuschläge von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr werden nicht erstattet.

 
 
02.03.01.0010
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bauvorarbeiter

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0020
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Baufacharbeiter / geh. Facharbeiter

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0030
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bauwerker

   
       
    1  h
 
 
Baugeräte einschl. Bedienung

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden.
 
 
02.03.01.0040
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bagger bis 0,4 m3

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0050
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bagger 0,4 bis 1,0 m3

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0060
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Frontlader >75,0 kW

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0070
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Motorstraßenhobel

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0080
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Vibrationswalze über 5 t

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0090
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Kompressor

   
       
    1  h
 
 
Lastkraftwagen einschl. Fahrer

Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschliesslich der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW
(ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).

 
 
02.03.01.0100
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 8 t

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0110
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 12 t

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0120
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 8 t mit Ladegerät

   
       
    1  h
 
 
02.03.01.0130
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Montagebus

   
       
    1  h
 
 
Summe 02.03.01
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 02.03
 
Stundenlohnarbeiten
02.04
Vorarbeiten
 
02.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
 
 
02.04.01.0010
Betonabbruch unbewehrt
Die Leistung umfasst das Abbrechen und Aufnehmen sowie die Abfuhr auf eine durch den AN zu bestimmende Deponie incl. der Deponiegebühren oder Recycling mit Gebühren.
   
       
    2  m³
 
 
02.04.01.0020
Zulage für Handabbruch
Einzurechnen sind alle Kosten die beim Abbruch von Hand entstehen.
(z.B. Abbruchhammer, Kompressor, etc.)
   
       
    1  m³
 
 
02.04.01.0030
Wartehalle abbauen und entsorgen
Bestehende Wartehalle abbauen und entsorgen
einschließlich aller Erdarbeiten
Fundament abbrechen
Dicke ca. 20cm
Vertiefungen die unterhalb des Planums entstehen,
verfüllen.
Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der
Baustelle entfernen
   
       
    1  St
 
 
02.04.01.0040
Poller abbauen und entsorgen

   
       
    1  Stk
 
 
Summe 02.04.01
 
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
02.04.02
Asphalttrennschnitte
 
 
02.04.02.0010
StL-Nr. 161130391103
Asphaltbefestigung trennen, t= über 6 bis 12 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
   
       
    3  m
 
 
02.04.02.0020
StL-Nr. 161130391104
Asphaltbefestigung trennen, t= über 12 bis 18 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 12 bis 18 cm.
   
       
    150  m
 
 
02.04.02.0030
Asphaltbefestigung trennen, t= über 12 bis 18 cm - Nachschnitt
Nachschnitt entsprechend ZTVA- Stb 12.
Asphaltbefestigung trennen.
Zulage zu Pos.:"Asphaltbefestigung aufnehmen", für erschwertes Aufbrechen der Asphaltbefestigung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich ist einzurechnen.
Anfallendes Material in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen.
Deckschicht und bituminöse Unterlage geradlinig
schneiden.
Dicke der bituminösen Befestigung über 12 bis 18 cm.
Nachprofilierung mit Kombinierte-Frostschutz- Schottertragschicht herstellen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Einbau- gewicht= 220 kg/m2 entspr. ca. 5-10 cm Dicke

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
Einbau zur Profilregulierung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich Breite bis ca. 20 cm,

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min.
120 MN/m2.
Anstehender Untergrund verdichten.
   
       
    150  m
 
 
Summe 02.04.02
 
Asphalttrennschnitte
02.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
 
 
Vorhinweis - Asphalt
Nachfolgenden Positionen Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen wird im Bereich von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen bzw. Nebenflächen erforderlich.
Erfolgt das Aufnehmen durch Fräsen wird unter gleicher Position abgerechnet.
Die Positionen Asphalttrennschnitte wird bei Aufnahme mittels Fräse nicht vergütet.

 
 
Verwertungsverfahren nach RuVA- StB 01 - A
Der gebundenen Straßenoberbau wurde vom AG auf PAK - Gehalt hin untersucht.
Verwertungsverfahren nach RuVA- StB 01 für die aufzunehmende Aspahltbefestigung:
Verwertungsklasse A
Eine Wiederverwertung ist im Heißeinbau möglich.
Gesamtgehalt im Feststoff PAK nach EPA <25 mg/ kg.
Unterschiedliche Schichtdicken

 
 
Fahrbahn - aufnehmen und beseitigen

 
 
02.04.03.0010
StL-Nr. 1611303410042223
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen, t= über 12 bis 18 cm
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung
erfolgt nach Abtragsprofilen.
Fläche = Fahrbahn.
Dicke der Asphaltbefestigung über 12 bis 18 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
40 cm.
Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    42  m3
 
 
Rad- und Gehwege - aufnehmen und beseitigen

 
 
02.04.03.0020
StL-Nr. 1911303350032223
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen, t= über 6 bis 12 cm
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung
erfolgt nach Abtragsprofilen.
Fläche = Rad- und Gehwege.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
40 cm.
Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    24  m3
 
 
Summe 02.04.03
 
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
02.04.04
Bordsteine aufnehmen und entfernen, Rinnenplatten, Pflasterbeläge, Kasterrinne
 
 
02.04.04.0010
StL-Nr. 16115025250200
Bordsteine aufnehmen, entfernen, Tiefbord,
Bordsteine aufnehmen.
Tiefbordsteine aus Beton, Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    25  m
 
 
02.04.04.0020
StL-Nr. 16115025150200
Bordsteine aufnehmen, entfernen, Hoch- und Rundbord
Bordsteine aufnehmen.
Hoch- und Rundbordsteine aus Beton, Breite bis 18 cm,
Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    120  m
 
 
02.04.04.0030
StL-Nr. 21115041291201
Rinne aus Beton aufnehmen und verwerten, Pultform
Rinne aus Betonformsteinen aufnehmen. Aufbruch der
Tragschicht wird gesondert vergütet.
Art = Bordrinnenstein, Dicke am Bord bis 20 cm.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Breite 30 cm

Mit Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Fu-
genmörtel.
Fundament aus Beton/Mörtel, über 10 bis 20 cm dick,
aufbrechen.
Formsteine und Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
   
       
    125  m
 
 
02.04.04.0040
StL-Nr. 17115001050113
Betonpflasterdecke aufnehmen, entfernen ca. 8 cm
Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird
gesondert vergütet.
Art = Pflastersteine aus Beton, ca. 8 cm dick.
Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
   
       
    25  m2
 
 
Summe 02.04.04
 
Bordsteine aufnehmen und entfernen, Rinnenplatten, Pflasterbeläge, Kasterrinne
02.04.05
Einbauteile Angleichen
 
 
02.04.05.0010
StL-Nr. 23113073419902
Einbauteile in Asphaltfläche anpassen - Schieberkappe, Gas
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die
neue Höhe anpassen.
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. Auf-
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
Einbauteil in Gehweg.
Einbauteil Schieberkappe.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Aufbruchtiefe über 10 bis 15 cm

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Anpassung über 10 bis 15 cm

Verfüllung = Beton, obere 4 cm Asphaltbeton.
   
       
    5  St
 
 
02.04.05.0020
StL-Nr. 23113073449902
Einbauteile in Asphaltfläche anpassen - Schachtabdeckung
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die
neue Höhe anpassen.
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. Auf-
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
Einbauteil in Gehweg.
Einbauteil Schachtabdeckung, Durchmesser 625 mm.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Aufbruchtiefe über 10 bis 15cm

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Anpassung über 10 bis 15 cm

Verfüllung = Beton, obere 4 cm Asphaltbeton.
   
       
    3  St
 
 
Summe 02.04.05
 
Einbauteile Angleichen
02.04.06
Mauern
 
 
02.04.06.0010
Mauerwerk abbrechen; Natursteine, zwischenlagern
Mauerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen. Abgerechnet
wird das abgebrochene Mauerwerk, wobei Öffnungen und
Nischen bis zu 0,5 m3 Einzelgröße und Schlitze bis zu
0,1 m3/m übermessen werden.
Bauteil
Mauerwerk aus Naturstein-Trockenmauerwerk.
Wieder verwertbare Steine
Nicht wieder verwertbare Steine und übriges Abbruchgut
entsorgen. Entsorgung wird nicht gesondert vergütet.
   
       
    0,6  m3
 
 
02.04.06.0020
Widerherstellen der Naturstein Mauer
Beim Rückbau der vorhandenen Natursteinmauer sind ausreichend geeignete Natursteine sorgfältig auszubauen, zu reinigen und für die Wiederverwendung zwischenzulagern.

Nach dem teilweisen Rückbau ist die neu entstandene Stirnseite der verbleibenden Mauer fachgerecht mit den gewonnenen Natursteinen zu verblenden. Das Mauerwerk ist an den Bestand anzupassen und einschließlich aller erforderlichen Schneid-, Anpassungs-, Vermörtelungs- und Verfugungsarbeiten vollständig wiederherzustellen.

Die vorhandene Mauerabdeckung ist im betroffenen Bereich anzupassen und fachgerecht wiederherzustellen. Beschädigte oder nicht wiederverwendbare Steine sind durch optisch und technisch gleichwertige Natursteine zu ersetzen.

Einschließlich sämtlicher erforderlicher Materialien, Geräte und Nebenarbeiten.

Einheit: Psch.
   
       
    1  Psch
 
 
Summe 02.04.06
 
Mauern
 
Summe 02.04
 
Vorarbeiten
02.05
Erdarbeiten
 
02.05.01
Vorarbeiten
 
 
Baufeld freimachen
Nachfolgende Positionen werden nur vergütet, wenn die notwendigen Arbeiten für das Freimachen des Baufeldes durch Lichtbilder dokumentiert sind.
Die Kosten hierzu sind in nachfolgende Position einzurechnen.

 
 
02.05.01.0010
StL-Nr. 1210600511115501
Baugelände abräumen
Baugelände abräumen. Baugelände nach Unterlagen des AG.
Auf dem Baugelände vorhanden.
Busch-, Hecken und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs
bis zu 0,1 m Durchmesser, 1 m über dem Erdboden gemes-
sen, einschließlich Wurzelwerk.
Wurzelstöcke anderweitig gefällter Bäume bis zu 0,1 m
Durchmesser an der Schnittstelle.
Astwerk gefällter Bäume, Holzreste.
Steine, Betonreste, Mauerreste und abgängige Zäune.
Wurzelstöcke der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Schlagabraum der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Übriges Räumgut der Verwertung nach Wahl des AN zufüh-
ren.
   
       
    1  Psch
 
 
Summe 02.05.01
 
Vorarbeiten
02.05.02
Schichten ohne Bindemittel
 
 
Hinweis Schichten ohne Bindemittel
Hinweis Schichten ohne Bindemittel.
Die Kosten für die Haufwerksbeprobungen sind in die entsprechenden Postionen mit einzurechnen
 
 
Allgemeiner Hinweis zu ungebundenen Straßenoberbau
Der ungebundenen Straßenoberbau wurde vom AG nicht beprobt.
.


Bei Ablagerung auf einer Deponie ist ungebundener Straßenoberbau zwischenzulagern und nach der Deponieverordnung bzw. des Deponiebetreibers zu untersuchen. (Probenahme nach LAGA PN98)
Die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Flächen hierfür, sowie die Kosten für die Untersuchungen hat der AN zu tragen.
Die Fläche zur Zwischenlagerung ist mit einer dichten Abdeckung zu versehen, das gelagerte Material ist ebenfalls wasserdicht abzudecken.
Ein Wasseraabfluss in den Boden oder die Kanalisation ist zu verhindern.
Das Zwischenlager ist bis das Ergebnis der Beprobung und die Annahmeerklärung des Deponiebetreibers vorliegt ordnungsgemäß nach den gültigen Vorschriften zu betreiben. Die zur Durchführung erforderlichen Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen.

 
 
Fahrbahn

 
 
02.05.02.0010
StL-Nr. 16112008191111
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und zwischenlagern - innerhalb Baustelle
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Dicke nach Unterlagen des AG

Fläche = Fahrbahn.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff innerhalb der Baustelle fördern und nach Un-
terlagen des AG zwischenlagern.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    115  m3
 
 
02.05.02.0020
StL-Nr. 16112008111141
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und verwerten
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Dicke nach Unterlagen des AG.
Fläche = Fahrbahn.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    115  m3
 
 
Rad- und Gehwege

 
 
02.05.02.0030
StL-Nr. 16112008195131
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und zwischenlagern - innerhalb Baustelle
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Dicke nach Unterlagen des AG

Fläche = Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff außerhalb der Baustelle nach Unterlagen des AG
fördern und zwischenlagern.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    80  m3
 
 
02.05.02.0040
StL-Nr. 16112008115141
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und verwerten
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Dicke nach Unterlagen des AG.
Fläche = Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    80  m3
 
 
Erschwernis durch Einbauten

 
 
02.05.02.0050
Erschwernis durch Einbauten - Aufnehmen von Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Aufnehmen von Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten Einbauten: vorhandene Leitungen, Kabel, Schächte, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten, Bordsteine, Rinnen.

   
       
    15  St
 
 
Summe 02.05.02
 
Schichten ohne Bindemittel
02.05.03
Straßenentwässerung
 
 
02.05.03.0010
Leitungsgraben herstellen, T= über 1,25 bis 1,75 m
Leitungsgraben herstellen.
Straßenaufbruch wird gesondert vergütet.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen AG
Homogenbereich A-C

Grabentiefe über 1,25 m bis 1,75 m.
Breite der Grabensohle für Rohr DN bis 150.
Notwendigen Verbau entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen herstellen, vorhalten und entfernen. Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
Aushub zur Wiederverwendung innerhalb der Baustelle lagern,
nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten.
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden.
   
       
    6  m3
 
 
02.05.03.0020
Zulage für Leitungsgraben herstellen - Demontage Entwässerungsleitung
Entwässerungsleitung aus
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Steinzeug/ Beton/ Stahlbeton/ PVC
bis DN 200 im Zuge der Leitungsauswechslung ausbauen.
Sämtliche Stoffe in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
   
       
    7  m
 
 
Abrechnung Handaushub
Die Position kommt zur Ausführung bei Rohrleitungsanschlüssen an bestehenden Leitungen und bestehenden Bauwerken.
Im Bereich Bauwerke wird die Handschachtung 50 cm vor dem entsprechendem Bauwerk über die gesamte Leitungsgrabentiefe vergütet.
Im Bereich von Bestandsleitungen wird die Hanndschachtung 50 cm vor und 50 cm entland der Bestandsleitung über die Tiefe des Rohrauflagers/ Rohrumhüllung vergütet.
Eventuell erforderlich werdende Handschachtungsarbeiten in Zusammenhang mit Straßenentwässerungsarbeiten außerhalb dieser Bereiche sind in die Positionen
"Leitungsgraben herstellen" einzurechnen.

 
 
02.05.03.0030
Zulage für Leitungsgraben herstellen - Handaushub
in allen Tiefen und Grabenbreiten.
Erdarbeiten in allen Homogenbereichen
   
       
    1  m3
 
 
Lichtbilder
Die Position wird nur bei querenden Leitungen (Kabeltrassen) die einer Sicherung bedürfen vergütet und abgerechnet.
Die Position wird nicht vergütet bei querenden Kanälen, Leerrohren und dgl.
Die Sicherungsmassnahme ist durch Foto zu dokumentieren, das Foto ist der Abrechnung beizulegen. Die Kosten sind einzurechnen.

 
 
Abrechnung der Position Leitungsquerungen
Achse Kanal/ Achse querende Leitungen Kreuzungswinkel kleiner 50 gon, Abrechnung nach m.
Abrechnung nach Lfdm bei im Leitungsgraben der neu zu verlegenden Kanalleitung längs-/ parallellaufenden Kabel.

Jede Leitung ist Haltungsweise zu stationieren/ einzumessen und auf einem separaten Abrechnungsplan zu erfassen. Die Kosten hierzu sind in nachfolgende Position einzurechnen.
 
 
02.05.03.0040
Zulage für Leitungsquerung
Leitungsquerungen bis zu einem DN
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
200
in der Baugrube
der darunter neu verlegten Kanalleitung
für Erschwernisse beim Erdaushub, Rohrverlegung, Grabenverbau und Grabenverfüllung, erforderliche Handschachtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel
bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.
   
       
    2  St
 
 
Abrechnung Leitungsquerungen: Gas
Die Position wird im Bereich der Gasleitung vergütet.

Abrechnung der Position Leitungsquerungen nach Stück:
Achse Kanal/ Achse querende Leitungen Kreuzungswinkel größer 50 gon, Abrechnung nach Stück.

Jede Leitung ist Haltungsweise zu stationieren/ einzumessen und auf einem separaten Abrechnungsplan zu erfassen. Die Kosten hierzu sind in nachfolgende Position einzurechnen.

 
 
02.05.03.0050
Zulage für Leitungsquerung - Gas
Leitungsquerungen (Gasversorgung) bis zu einem DN
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
200

in der Baugrube der darunter neu verlegten Kanalleitung
für Erschwernisse beim Erdaushub, Rohrverlegung, Grabenverbau und Grabenverfüllung, erforderliche Handschachtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel
bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.
   
       
    1  St
 
 
02.05.03.0060
Kreuzungssicherung herstellen
Kreuzungssicherung für Kabel o. ä. bei Erfordernis herstellen.
Leitungen bis zu einem DN 200 in der Baugrube des darunter neu verlegten Kanals.
Kabel ordnungsgemäß aufhängen und unterhalten damit die Leitungen während der Bauarbeiten ununterbrochen in Betrieb bleiben können.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.

   
       
    2  St
 
 
02.05.03.0070
Kreuzungssicherung herstellen-Gas
Kreuzungssicherung für Kabel o. ä. bei Erfordernis herstellen.
Leitungen bis zu einem DN 200 in der Baugrube des darunter neu verlegten Kanals.
Kabel ordnungsgemäß aufhängen und unterhalten damit die Leitungen während der Bauarbeiten ununterbrochen in Betrieb bleiben können.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.

   
       
    1  St
 
 
02.05.03.0080
Trennschnitte an der Bestandsleitung
Entwässerungsrohrleitung (Bestandsleitung) aus PVC, Beton,
Stahlbeton, Steinzeug trennen.
Geraden Trennschnitt herstellen.
Fachgerechtes Nacharbeiten der Trennstellen.
Rohrdurchmesser bis DN 200
Abgänige Teile in Eigentum des AN übernehmen und beseitigen.

   
       
    4  St
 
 
02.05.03.0090
StL-Nr. 06110504122004
SA einschl. Aufsatz ausbauen, Tiefe über 1,25 bis 1,75 m
Straßenablauf einschließlich Aufsatz vollständig aus-
bauen. Anschlussleitungen, die bestehen bleiben, soweit
erforderlich abdichten. Das Ausbauen von Rohrleitungen
wird gesondert vergütet.
Straßenablauf aus Betonfertigteilen.
Ausbautiefe ab OK Aufsatz über 1,25 bis 1,75 m.
Straßenablauf liegt in befestigter Fläche. Aufbruch-
und Erdarbeiten ausführen.
Sämtliche Stoffe und Aushub der Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
   
       
    4  St
 
 
02.05.03.0100
StL-Nr. 0611051121
Straßenablauf verfüllen, Tiefe über 1,25 bis 1,75 m
Straßenablauf verfüllen. Material verdichten.
Tiefe ab OK Straßenablauf über 1,25 bis 1,75 m.
Material = grobkörniger Boden des AN.
   
       
    5  m3
 
 
Lieferscheinnachweis / Allgemeines
Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.

Allgemeines:

- Ausführung und Abrechnung der Positionen Rohrauflager, Rohrumhüllung,
Rohrgrabenverfüllung siehe Baubeschreibung.
- Ausführung Rohrauflager: 10 cm + Wandstärke.
- Ausführung Rohrüberdeckung: 30 cm.
- Die Einbaumenge im Rohrlager und in der Rohrverfüllung ist nachzuweisen.
- Umrechnung von m3 nach t ist nachzuweisen! (Schotterwerk)
- Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen des Leitungsgrabens im Aushub abzüglich
der durch Baukörper mit mehr als 0,10 m2 Querschnitt, sowie durch
Teilverfüllungen verdrängter Massen.

 
 
02.05.03.0110
StL-Nr. 12108236903000
Liefern und Einbau von Sand-Splitt-Gemisch 0/11
Material liefern, in Leitungsgraben einschließlich
Schachtbaugruben einbauen und verdichten.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Material Sand-Splitt-Gemisch 0/11

Material nach Verlegen der Leitung in Graben in der
Leitungszone einbauen und verdichten.
   
       
    2  m3
 
 
02.05.03.0120
StL-Nr. 21108237999011
Liefern und Einbau von gebrochenen Mineralstoffen 0/45
Baustoff liefern, in Leitungsgraben einschließlich
Schachtbaugruben einbauen und verdichten.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Baustoff gebrochene Mineralstoffe 0/45

Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Grabentiefe bis 3,00 m

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Breite der Grabensohle DA 160

Baustoff nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb
der Leitungszone und in Baugruben einbauen und verdich-
ten.
Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden entsprechend
der Abrechnung beim Aushub.
   
       
    4  m3
 
 
02.05.03.0130
Liefern und Verlegen von Kanalrohren DN 150, PVC-U
Entwässerungsleitung aus Kunststoffrohren nach statischen und konstruktiven Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Rohr DN 150

Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Rohr mit einer Ringsteifigkeit SN >12 kN/m2 glattwandig,
Baulänge max. 3,0 m.
Hochlast - Kanalrohr, wandverstärkt, vollwandig nicht kerngeschäumt

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Rohr -verbindung: mit Doppelmuffen mit innen liegendem Steg und zwei fest eingelegten, ölbeständigen FE-Dichtungen.

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1, Auflager aus nichtbindigem Boden, Auflagerwinkel 180 Grad,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Fließsohlentiefe bis 4,0 m

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
Überdeckungshöhe bis 4,0 m

   
       
    5  m
 
 
02.05.03.0140
Liefern und Verlegen von Kunststoffrohren DN 150
Entwässerungsleitung aus Kunststoffrohren nach statischen und konstruktiven Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Rohr DN 150

Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Rohr mit einer Ringsteifigkeit SN >12 kN/m2 glattwandig,
Baulänge max. 3,0 m.
Hochlast - Kanalrohr, wandverstärkt, vollwandig nicht kerngeschäumt

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Rohr -verbindung: mit Doppelmuffen mit innen liegendem Steg und zwei fest eingelegten, ölbeständigen FE-Dichtungen.

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1, Auflager aus nichtbindigem Boden, Auflagerwinkel 180 Grad,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Fließsohlentiefe bis 4,0 m

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
Überdeckungshöhe bis 4,0 m

   
       
    7  m
 
 
02.05.03.0150
Zulage für Bogen DN 150
liefern und einbauen.
   
       
    12  St
 
 
02.05.03.0160
Liefern und Einbauen Rohrkupplung DN 150
für die variable, stufenlose Verbindung von allen Übergängen und unterschiedlichen Rohrmaterialien liefern und einbauen.
Die Dichtheit der Verbindung ist zu gewährleisten.

   
       
    4  St
 
 
02.05.03.0170
Anschlussleitung an Straßenablauf anschließen DN 150
Anschlussleitung aus Kunststoff am Straßenablauf anschließen.
Anschluss dichten.
Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller notwendiger Form-/Passstücke gegenüber der bis zur Innenfläche des Straßenablaufes durchgemessenen Rohrleitung.
Rohrleitung DN 150 aus Kunststoff.

   
       
    4  St
 
 
Schachtanschlüsse

 
 
02.05.03.0180
Straßenablauf für Aufsatz 300/500
D 400 nach DIN EN 124 / DIN 19583 aus hochwertigem Polypropylen, mit horizontalen und vertikalen Verstärkungsrippen,
Modularaufbau so dass verlängerbar, mit und ohne Sandfang ausführbar

Bauhöhe 470 mm
monolithische Bauweise mit Verstärkungsrippen vertikal und horizontal
inkl. Dichtring
Ablaufstütze KG Spitzende DN 160, Anschluss nach DIN EN 1401 (PVC-U), nach DIN 8074/8075 (PE), nach DIN 1852 (PP) , Abwinkelung 10°;
Wasserdicht 0,5bar mit Dichtring zwischen Unterteil/Verlängerung,
spülbar bis 120 bar möglich
Bodenablauf kugelförmig für Selbstablauf und- reinigung

Erdarbeiten in allen Homogenbereichen ausführen.
Auflager aus Beton C 8/10, 10 cm dick, herstellen.
Aushubtiefe ab OK Straßenablauf bis 1,25 m.
Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Füllmaterial = Beton C 8/10.

In den Einheitspreis sind Kunststoffdeckel für den Schutz vor Verschmutzung während des Einbaus und als Einbauhilfe mit einzurechnen.

Fabrikat: REHAU RainSpot Strassenablauf oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    4  St
 
 
02.05.03.0190
Liefern und Einbauen von Strassenablauf Verlängerung
ohne Ablaufstutzen
Bauhöhe 255 mm
monolithische Bauweise mit Verstärkungsrippen vertikal und horizontal inkl. Dichtring

Fabrikat: REHAU RainSpot Strassenablauf oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    4  St
 
 
02.05.03.0200
Liefern und Einbauen von Dichtring
Dichtring aus EPDM mit zwei Lippen nach DIN EN 681-1 zur Abdichtung zwischen

- Grundkörper und Verlängerung
- Verlängerung und Verlängerung
- Grundkörper l bzw. Verlängerung und Aufsatzrahmen
   
       
    4  St
 
 
02.05.03.0210
Aufsatz, 300x500, D 400, 24 mm, Pultform
Aufsatz für Straßenablauf entsprechend DIN EN 124-2 aufsetzen,
Bauhöhe 100 mm
Rahmenaußenmaße 300 x 524
mit multifunktionalem Doppelscharnier
Rahmen aus Gusseisen, hochziehbar, umlaufend geschlossen,
mit vorgeformten, bei Bedarf ausschlagbaren Bauzeitentwässerungen,
mit PEWEPREN-Einlagen,
mit Eimerauflage für Eimer nach DIN 4052,
Rost aus Gusseisen mit vier schraublosen und verkehrssicheren
Arretierungen aus hochverschleißfestem Kunststoff
Rost nach Lösen der Arretierungen herausnehmbar
zweiseitig ca. 110 Grad aufklappbar
Rost nach dem Aufklappen nicht herausnehmbar
Schlitzweite 24 mm
Zzgl. Passendem Schmutzeimer aus verzinktem Stahlblech gemäß DIN 4052.

Aufsatz zunächst provisorisch auflegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.

Fabrikat: Aufsatz Typ Multitop der Fa. ACO o.glw.


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    4  St
 
 
Summe 02.05.03
 
Straßenentwässerung
02.05.04
Kastenrinne
 
 
02.05.04.0010
Entwässerungsrinne ausbauen, lagern und einbauen
Entwässerungsrinne einschl. Abdeckung vollständig ausbauen, zwischenlagern und wieder einbauen. Anschlussleitungen, die bestehen bleiben, soweit erfoderlich abdichten.
Das Ausbauen von Rohrleitungen wird gesondert vergütet.
Entwässerungsrinne aus Betonfertigteilen.
Ausbautiefe ab OK Abdeckung bis 1,00 m.
Entwässerungsrinne liegt in befestigter Fläche.
Alle für den Einbau benötigten Materialien und Baustoffe sind in den EP mit einzurechnen.
Anschluss der Rinne an den Bestand der Kanalleitungen.
Der Einbau erfolgt nach den Angaben des Herstellers.
Aufbruch und Erdarbeiten ausführen.
Sämtliche Stoffe und Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    15  m
 
 
Summe 02.05.04
 
Kastenrinne
02.05.05
Pflanzarbeiten
 
 
Einbau Pflanzsubstrat / Einbau in kleine Pflanzflächen
Nachfolgende Position wird für den Einbau eines verdichtungsfähige Substrats im Bereich der kleineren Baumquartiere vor bzw. im Anschluss an die Parkstände außerhalb der Fahrbahn nach Angabe/ Zeichnung des AG erforderlich
Ein ggf. erforderlicher mehrschichtiger Ein-/Aufbau ist einzurechnen.

Der Einbau des Baumsubstrats entspr. nachfolgender Position darf erst nach Freigabe durch den AG erfolgen.

Anzahl der Baumquartiere:
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
3
St
 
 
02.05.05.0010
StL-Nr. 181073349101
Pflanzgrube herstellen
Pflanzgrube herstellen. Sohle 10 cm tief lockern.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Pflanzgrube 3,0 x 3,0 x bis 1,25 m

Aushub nach Unterlagen des AG.
Boden der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    3  St
 
 
02.05.05.0020
Baumsubstrat Typ "MN 45" - tragfähig, torffrei
Gut durchwurzelbares Vegetationssubstrat zur Pflanzung von Straßenbäumen im innerstädtischen Bereich
Baumsubstrat „MN 45" als tiefgründig
einbaubares, überbaubares Vegetationssubtrat zur
Verfüllung von Baumgruben.
Geeignet zur Herstellung eines gut durchwurzelbaren Unterbaus zur Erweiterung des Wurzelraums von Bäumen unter dem Verkehrswege-Oberbau sowie als Pflanzsubstrat direkt am
Wurzelballen von Bäumen. Voraussetzung einer Über­
bauung ist der lagenweise Einbau und die fachlich
korrekte Verdichtung des Subbstrats.
Tragfähigkeit EV2 45-60 MN/m2

• Tiefe je Grube ca. 1,25m
• Mengenbedarf pro Pflanzgrube:
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
ca. 11,25 m³.


Fabrikat/ Hersteller:


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

• Der Nachweis der Einhaltung o.a. Eigenschaften ist vor
Auftragsvergabe durch ein Prüfzeugnis nach ZTV-Vegtra-Mü
1/2018 zu erbringen und ein geeignetes Muster vorzulegen.

   
       
    34  m3
 
 
Summe 02.05.05
 
Pflanzarbeiten
 
Summe 02.05
 
Erdarbeiten
02.06
Oberbau - Asphalt
 
02.06.01
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3
 
 
02.06.01.0010
StL-Nr. 2211220920069991
Frostschutzschicht herstellen
Frostschutzschicht herstellen. Erschwernisse durch
Einbauten, Schächte und Straßenabläufe werden geson-
dert vergütet.
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk1,0, ohne Fertiger bei schwieriger Profilge-
staltung oder bei zahlreichen Einbauten.
Baustoffgemisch 0/45.
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Umweltrelevante Merkmale des Baustoffgemisches 0/45.

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV2 = 120 MN/m²

Ergänzung 51 des Ausschreibenden
Einbaudicke 29 cm

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    25  m3
 
 
02.06.01.0020
StL-Nr. 22112319229910
Schottertragschicht herstellen
Schottertragschicht herstellen. Erschwernisse durch
Einbauten, Schächte und Straßenabläufe werden geson-
dert vergütet.
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk1,0, ohne Fertiger bei schwieriger Profilge-
staltung oder bei zahlreichen Einbauten.
Baustoffgemisch 0/45.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Umweltrelevante Merkmale des Baustoffgemisches 0/45

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV2 = 120 MN/m²

Einbaudicke = 15 cm.
   
       
    70  m2
 
 
02.06.01.0030
StL-Nr. 23113108371000
Asphalttragschicht AC 32 T S herstellen
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
AC 32 T S herstellen. Anlieferung des Asphaltmischguts
in thermoisolierten Transportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk10.
Einbaumenge = 230 kg/m2.
Bindemittel = 50/70.
   
       
    70  m2
 
 
02.06.01.0040
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Tragschichten mit Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Tragschichten mit Bindemittel.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten vorhandene Leitungen, Kabel, Schächte, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten.

   
       
    5  St
 
 
02.06.01.0050
StL-Nr. 231130581101
Unterlage reinigen
Unterlage reinigen. Anfallendes Kehrgut nach Wahl des
AN verwerten.
Unterlage = Asphaltbefestigung.
Lose Bestandteile von Schadstellen aufnehmen.
Selbstaufnehmende Kehrmaschine.
   
       
    70  m2
 
 
02.06.01.0060
StL-Nr. 23113063111132
Bitumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk3,2.
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.
Mit Rampenspritzgerät.
Bindemittel = C60BP4-S.
Bindemittelmenge = 300 g/m2.
Vor Einbau Asphaltbinderschicht.
   
       
    70  m2
 
 
02.06.01.0070
StL-Nr. 231130834299
Erschwernis infolge Einfassungen - Borde, Einfassungen
Erschwernis infolge Einfassungen, Borden und Fahr-
bahnübergängen. Abgerechnet wird die Länge der Einfas-
sung.
Erschwernis beim Aufsprühen von Bitumenemulsionen.
Asphaltbinderschicht.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbauten Schachtdeckel, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten, Kabelschächte.

   
       
    125  m
 
 
02.06.01.0080
StL-Nr. 2311331813100000
Asphaltdeckschicht AC 11 D S herstellen
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
schichten AC 11 D S herstellen. Anlieferung des
Asphaltmischguts in thermoisolierten
Transportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk10.
Einbaumenge = 100 kg/m2.
Bindemittel = 25/55-55 A.
   
       
    70  m2
 
 
02.06.01.0090
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Deckschichten mit Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Deckschichten mit Bindemittel.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten Schachtdeckel, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten, Kabelschächte.

   
       
    5  St
 
 
02.06.01.0100
StL-Nr. 231130581101
Unterlage reinigen
Unterlage reinigen. Anfallendes Kehrgut nach Wahl des
AN verwerten.
Unterlage = Asphaltbefestigung.
Lose Bestandteile von Schadstellen aufnehmen.
Selbstaufnehmende Kehrmaschine.
   
       
    70  m2
 
 
02.06.01.0110
StL-Nr. 231139521011
Abstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig-
keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von
Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukör-
nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3.
Abstreumenge = 1 kg/m2.
Maschinell abstreuen.
   
       
    70  m2
 
 
Summe 02.06.01
 
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3
 
Summe 02.06
 
Oberbau - Asphalt
02.07
Oberbau - Pflaster
 
02.07.01
Rad- und Gehweg
 
 
02.07.01.0010
StL-Nr. 1611210843059101
Frostschutzschicht herstellen, Rad- und Gehwege
Frostschutzschicht herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch 0/45.
Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 80
MN/m2.
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Einbaudicke 23 cm

Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    85  m3
 
 
02.07.01.0020
StL-Nr. 16112219329110
Schottertragschicht herstellen, Rad- und Gehwege
Schottertragschicht herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch 0/45.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV2 = 80 MN/m²

Einbaudicke = 15 cm.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen
   
       
    370  m2
 
 
Lieferscheinnachweis / Allgemeines
Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.

Allgemeines:

- Ausführung und Abrechnung der Positionen Rohrauflager, Rohrumhüllung,
Rohrgrabenverfüllung siehe Baubeschreibung.
- Ausführung Rohrauflager: 10 cm + Wandstärke.
- Ausführung Rohrüberdeckung: 30 cm.
- Die Einbaumenge im Rohrlager und in der Rohrverfüllung ist nachzuweisen.
- Umrechnung von m3 nach t ist nachzuweisen! (Schotterwerk)
- Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen des Leitungsgrabens im Aushub abzüglich
der durch Baukörper mit mehr als 0,10 m2 Querschnitt, sowie durch
Teilverfüllungen verdrängter Massen.

 
 
02.07.01.0030
Liefern und Einbauen von Sand-Splitt-Gemisch 0/11 als Bettung für Betonpflaster
Material Sand-Splitt-Gemisch 0/11 (Edelsplitt) liefern und als Pflasterbettung für Betonpflaster einbauen.
Bettung gemäß Regelbauweise in einer Schichtdicke von 4 cm höhen- und profilgerecht herstellen, planeben abziehen und verdichten.
Die Bettung ist für das anschließende Verlegen des Betonpflasters herzustellen.
Abrechnung nach eingebautem Volumen in m³.
   
       
    15  m3
 
 
02.07.01.0040
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Schichten ohne Bindemittel.
Einbauten
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Busbord, Bordsteine, Straßenabläufe und Leitelemente.

   
       
    10  St
 
 
Hinweis dür Pflasterarbeiten
- die Mehrkosten für das erforderliche Nachsanden der Pflasterflächen während der
Gewährleistungsverpflichtung einschl. Einkehren und Beseitigen von
überschüssigem Sand sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen
einzurechnen.
- Betonpflaster schneiden (Nassschnitt) bzw. Betonpflastersteine trennen durch
Abpressen für das Verlegen und Versetzen an Kanten, Einfassungen, Einbauten
und Aussparungen wird unter sep. Position vergütet. Die Art der Ausführung ist
abhängig vom einzubauenden Pflasterbelag. Der AN hat die Art der Ausführung
vor Beginn der Pflasterverlegearbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.


 
 
Steine sind mittels einem Naß- Steinsägetisch zu trennen/ schneiden.
Naß- Steinsägetisch auf die Baustelle liefern, vorhalten und entfernen.
Sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge sind einzurechnen.
 
 
02.07.01.0050
StL-Nr. 161154408920
Rinnenplatte 30/30/8 herstellen
Rinne aus Formsteinen herstellen.
Rinnenplatten, Breite = 30 cm, Dicke = 8 cm.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Bettung aus Trasszementmörtel MG III herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Die Längsfugen zum Bordstein sind mit Trasszementmörtel einzuschlemmen.
Dehnfugen werden gesondert vergütet.

Fugen unterfüllen mit feiner Gesteinskörnung und mit
Pflasterfugenmasse vergießen.
   
       
    140  m
 
 
02.07.01.0060
Betonpflaster herstellen, 10/20/8 cm
Pflaster aus Betonpflastersteinen herstellen
in
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
in Reihenverband Halbversatz

Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster 10/20 cm und 10/10 cm einschl. Paßsteinen.
Stärke: 8 cm
Farbe: grau
Reihenverband im Halbversatz.

Die Steine sind auf einer Bettung aus Sand-Splittgemisch (Edelsplitt) der Körnung 0-5 mm in 3-5 cm Stärke zu verlegen, mit Pflastersand der Körnung 0-4 mm einzusanden und abzurütteln.
Abschnitt 3.3 der DIN 18318, das Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflaster- und Plattenbelägen (M FP 1), die ZTV Pflaster-Stb 06 und die Einbauempfelungen des Herstellers sind zu beachten.

Hersteller/Fabrikat: Fa. Kronimus oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    380  m2
 
 
02.07.01.0070
Zulage für Läufer, 1-zeilig0,5
Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster 19,5/
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
13
cm
Stärke: 8 cm
Farbe: grau
1-zeilig als Läuferstein
   
       
    140  m
 
 
Summe 02.07.01
 
Rad- und Gehweg
02.07.02
Leitelemente
 
 
Rippenplatte - Leitstreifen

 
 
02.07.02.0010
Rippenplatte - Leitstreifen
Liefern und Verlegen von Bodenindikatoren als Leitstreifen gem. DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum und den Richtlinien Modul 813.0205 der Bahn AG bestehend aus Betonwerkstein gem. DIN 18500.

Typ: Betonrippenplatte einschl. Passsteinen.
Stärke: 8 cm
Oberfläche mit Rippenstruktur im Trapezprofil
Rippenabstand: 40 mm
Rippenbreite: 10 mm
Rippenhöhe: 4 mm
Farbe: weiss gefärbt
Rastermaß: 30 x 30 cm

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Die Steine sind auf einer Bettung aus Sand-Splittgemisch (Edelsplitt) der Körnung 0-5 mm zu verlegen

Dicke in verdichtetem Zustand = 3-5 cm

   
       
    25  m2
 
 
02.07.02.0020
Leitelemente schneiden, Dicke 8-10 cm
Leitelemente wie Rippen-, Noppenplatten und Trennsteine auf Paßmaß trennen und zugearbeitete Steine an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten über 0,5 m2 Einzelgröße verlegen.
Das Zuarbeiten oder Schneiden der Leitelemente an Aussparungen und Einbauten bis zu 0,5 m2 Einzelgröße wird gesondert vergütet.
Art = Betonpsteine,
Dicke 8 bis 10 cm.

   
       
    5  m
 
 
Summe 02.07.02
 
Leitelemente
02.07.03
Einfassung Baumquartier
 
 
02.07.03.0010
Natursteinpflaster einzeilig Granit 16/16/16
Streifen aus Pflastersteinen aus Naturstein herstellen.
Einzeiliger Streifen ist mit beidseitigen Schnurkanten
herzustellen.
Streifen als Randeinfassung.
Größe der Pflastersteine = 160/160/160 mm.
Pflastersteine aus Granit.
Breite = 1-zeilig.
Fundament und Rückenstütze aus Beton C20/25. Rücken-
stützen beidseitig, vor Borden oder dgl. einseitig, 15
cm breit herstellen. Die Rückenstütze bis zur halben
Steinhöhe hochziehen.
Fugen mit Zementschlämme vergießen und vor dem
Abbinden des Mörtels reinigen.

   
       
    30  m
 
 
02.07.03.0020
Zulage für Pflasterstreifen - Radius 10 m
Verlegen im Radius Außen- und Innenbögen.
Halbmesser bis 10 m.

   
       
    15  m
 
 
Summe 02.07.03
 
Einfassung Baumquartier
 
Summe 02.07
 
Oberbau - Pflaster
02.08
Borde
 
02.08.01
Tiefbord
 
 
02.08.01.0010
Tiefbord 8 x 20 (Beton)
Bordsteine aus Beton setzen.
DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 T 8 x 20 (80/200 mm).
Steine mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen, welche nicht verfugt werden, versetzen.
Rückenstütze aus Beton C 30/37 bis 10 cm unter OF Bord-
stein, 15 cm breit, herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Ansonsten ist Abschnitt 3.7 der DIN 18318 zu beachten.
Erforderliche Erdarbeiten ausführen.

   
       
    35  m
 
 
Summe 02.08.01
 
Tiefbord
02.08.02
Rundbord
 
 
02.08.02.0010
Rundbord 15 x 22 (Beton)
Bordsteine aus Beton setzen.
DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 R 15 x 22 (150/220 mm).
Steine mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen, welche nicht verfugt werden, versetzen.
Rückenstütze aus Beton C 30/37 bis 10 cm unter OF Bord-
stein, 15 cm breit, herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Ansonsten ist Abschnitt 3.7 der DIN 18318 zu beachten.
Erforderliche Erdarbeiten ausführen.

   
       
    115  m
 
 
Summe 02.08.02
 
Rundbord
02.08.03
Bordsteine trennen
 
 
Steine sind mittels einem Naß- Steinsägetisch zu trennen/ schneiden.
Naß- Steinsägetisch auf die Baustelle liefern, vorhalten und entfernen.
Sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge sind einzurechnen.
 
 
02.08.03.0010
StL-Nr. 161153252201
Bordsteine quer schneiden, 10/30 bis 8/20
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 10/30 bis 8/20 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein quer trennen.
   
       
    6  St
 
 
02.08.03.0020
StL-Nr. 161153251201
Bordsteine quer schneiden, 18/30 bis 15/22
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 18/30 bis 15/22 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein quer trennen.
   
       
    10  St
 
 
02.08.03.0030
StL-Nr. 161153252202
Bordsteine Gehrung schneiden, 10/30 bis 8/20
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 10/30 bis 8/20 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein auf Gehrung trennen.
   
       
    2  St
 
 
Summe 02.08.03
 
Bordsteine trennen
02.08.04
Busbordstein Klassik
 
 
02.08.04.0010
Busbordstein AH 18 cm, 30 x 44 (Beton)

   
       
    16  m
 
 
02.08.04.0020
Übergangsstein Typ B Busbordsteine Klassik H Ü 18 cm / 12 cm
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhter Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 1340:

Witterungswiderstand Klasse: D, jedoch Masseverlust = 0,15 kg/m2
Festigkeit Klasse: U
Abriebwiderstand Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand = 15 cm3/50 cm2 bei Hartgesteinsoberflächen.
Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55.

Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken einseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen. Rückenstütze in Schalung herstellen. Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 15 N/mm². Unterseite Bordstein zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit mit Haftvermittler versehen. Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten.

Bordstein aus Beton, Kanten gefast, Auftrittsfläche rutschhemmend genoppt. Unterseite mit Schubnut und gewichtsreduzierender Aussparung versehen.

Fabrikat „Kronimus Übergangsstein Typ B Ü18/12R bzw L" oder gleichwertig
Oberfläche: Weißbeton Nr. 115 Auftrittsflächen rutschhemmend genoppt“ oder gleichwertig

Höhe: 30 / 36,4 cm
Höhe Anfahrtsfläche:18 / 12 cm
Breite: Breite: 29,2 / … cm (Oberseite) / 44 / … cm (Basis)
Länge: 100 cm (Rastermaß)

   
       
    4  St
 
 
02.08.04.0030
Übergangsstein Typ B Busbordsteine Klassik H Ü 12 cm / 6 cm
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhter Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 1340:

Witterungswiderstand Klasse: D, jedoch Masseverlust = 0,15 kg/m2
Festigkeit Klasse: U
Abriebwiderstand Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand = 15 cm3/50 cm2 bei Hartgesteinsoberflächen.
Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55.

Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken einseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen. Rückenstütze in Schalung herstellen. Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 15 N/mm². Unterseite Bordstein zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit mit Haftvermittler versehen. Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten.

Bordstein aus Beton, Kanten gefast, Auftrittsfläche rutschhemmend genoppt. Unterseite mit Schubnut und gewichtsreduzierender Aussparung versehen.

Fabrikat „Kronimus Übergangsstein Typ B Ü18/12R bzw L" oder gleichwertig
Oberfläche: Weißbeton Nr. 115 Auftrittsflächen rutschhemmend genoppt“ oder gleichwertig

Höhe: 30 / 36,4 cm
Höhe Anfahrtsfläche:12 / 6 cm
Breite: Breite: 29,2 / … cm (Oberseite) / 44 / … cm (Basis)
Länge: 100 cm (Rastermaß)

   
       
    4  St
 
 
02.08.04.0040
Dehnfugen AH 18 cm

   
       
    22  St
 
 
Summe 02.08.04
 
Busbordstein Klassik
 
Summe 02.08
 
Borde
02.09
Angleichungsfläche
 
02.09.01
Asphalt
 
 
02.09.01.0010
StL-Nr. 161130391103
Asphaltbefestigung trennen, t= über 6 bis 12 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
   
       
    20  m
 
 
02.09.01.0020
Asphaltbefestigung trennen, t= über 6 bis 12 cm - Nachschnitt
Nachschnitt entsprechend ZTVA- Stb 12.
Asphaltbefestigung trennen.
Zulage zu Pos.:"Asphaltbefestigung aufnehmen", für erschwertes Aufbrechen der Asphaltbefestigung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich ist einzurechnen.
Anfallendes Material in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen.
Deckschicht und bituminöse Unterlage geradlinig
schneiden.
Dicke der bituminösen Befestigung über 6 bis 12 cm.
Nachprofilierung mit Kombinierte-Frostschutz- Schottertragschicht herstellen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Einbau- gewicht= 220 kg/m2 entspr. ca. 5-10 cm Dicke

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
Einbau zur Profilregulierung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich Breite bis ca. 20 cm,

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min.
120 MN/m2.
Anstehender Untergrund verdichten.
   
       
    20  m
 
 
02.09.01.0030
StL-Nr. 1611303450032223
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen, t= 6-12 cm
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung
erfolgt nach Abtragsprofilen.
Fläche = Rad- und Gehwege.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
40 cm.
Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    1,2  m3
 
 
02.09.01.0040
Asphalttragschicht AC 22 T L herstellen
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
AC 22 T L herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege, Angleichungsfläche.
Einbaumenge = 185 kg/m2.
Bindemittel = 70/100.
   
       
    10  m2
 
 
02.09.01.0050
Bitumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege, Angleichungsfläche.
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.
Bindemittel = C40B5-S.
Bindemittelmenge = 300 g/m2.
Vor Einbau Asphaltdeckschicht.
   
       
    10  m2
 
 
02.09.01.0060
Asphaltdeckschicht AC 5 D L herstellen, 75 kg/m2
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
schichten AC 5 D L herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege, Angleichungsfläche.
Einbaumenge = 75 kg/m2.
Bindemittel = 70/100.
   
       
    10  m2
 
 
02.09.01.0070
StL-Nr. 16113918135101
Anschluss mit Fugenband herstellen
Anschluss an bestehende Asphaltschicht oder Bauteil in
der Dicke der Asphaltschicht mit Fugenband einschließ-
lich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrich-
mittel herstellen.
Anschluss an Asphaltdeckschicht.
Längs- und Querfuge.
Dicke der Asphaltschicht = 4 cm.
Einzellängen bis 20,00 m.
Breite des Fugenbandes = 10 mm.
   
       
    20  m
 
 
Summe 02.09.01
 
Asphalt
02.09.02
Pflaster
 
 
02.09.02.0010
StL-Nr. 17115001050111
Betonpflasterdecke aufnehmen, zwischenlagern ca. 8 cm
Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird
gesondert vergütet.
Art = Pflastersteine aus Beton, ca. 8 cm dick.
Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern.
Übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zu-
führen.
   
       
    25  m2
 
 
02.09.02.0020
Betonpflasterdecke wiederversetzen
Pflasterdecke aus Betonsteinen herstellen.
Einzelflächen nach Unterlagen des AG.
Pflastersteine gelagert innerhalb der Baustelle aufnehmen und fördern.
Betonpflastersteine nach Unterlagen des AG.
Bettung aus Baustoffgemisch 0/5.
Fuge mit Baustoffgemisch 0/5.
Steine nach Unterlagen des AG verlegen.
Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
   
       
    25  m2
 
 
Summe 02.09.02
 
Pflaster
 
Summe 02.09
 
Angleichungsfläche
02.10
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
02.10.01
Nachschnitt + elastische Verfüllung
 
 
Nachschnitt + elastische Verfüllung

 
 
02.10.01.0010
StL-Nr. 16113938614201
Naht oder Anschluss zur Fuge aufweiten bis 20 m
Naht oder Anschluss ohne Fugenspalt in Asphaltdeck-
schicht zur Fuge aufweiten und säubern. Anfallende Aus-
baustoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Randanschluss vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
Einzellängen bis 20,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Aufweiten durch Schneiden.
   
       
    15  m
 
 
02.10.01.0020
StL-Nr. 16113938624201
Naht oder Anschluss zur Fuge aufweiten bis 100 m
Naht oder Anschluss ohne Fugenspalt in Asphaltdeck-
schicht zur Fuge aufweiten und säubern. Anfallende Aus-
baustoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Randanschluss vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
Einzellängen über 20,00 m bis 100,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Aufweiten durch Schneiden.
   
       
    140  m
 
 
02.10.01.0030
Fugenfüllung herstellen bis 20 m
Fugenfüllung herstellen.
Randfuge vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
In der Asphaltdeckschicht.
Einzellängen bis 20,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Fugenraum verfüllen in 1 Lage mit Unterfüllstoff.
Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse Typ N2,
einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Vor-
anstrichmittel.
   
       
    15  m
 
 
02.10.01.0040
Fugenfüllung herstellen bis 100 m
Fugenfüllung herstellen.
Randfuge vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
In der Asphaltdeckschicht.
Einzellängen über 20,00 m bis 100,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Fugenraum verfüllen in 1 Lage mit Unterfüllstoff.
Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse Typ N2,
einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Vor-
anstrichmittel.
   
       
    140  m
 
 
Summe 02.10.01
 
Nachschnitt + elastische Verfüllung
 
Summe 02.10
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
02.11
Verkehrsschild
 
02.11.01
Verkehrsschilder
 
 
02.11.01.0010
StL-Nr. 2113001119051111
Verkehrsschild abbauen und lagern, Größe bis 1,1 m2
Verkehrsschild ggf. mit Aufstellvorrichtung abbauen.
Schildgröße bis 1,1 m2.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Schild ohne Beleuchtung

Aufstellvorrichtung = Rohrpfosten, DU bis 76,1 mm ab-
bauen.
Fundament entfernen.
Schild neben der Fahrbahn.
Wieder verwendbare Stoffe säubern, fördern und nach Un-
terlagen des AG lagern. Restliches Abbruchgut nach Wahl
des AN verwerten.
Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich flächen-
haft verfüllen und verdichten.
   
       
    2  St
 
 
02.11.01.0020
StL-Nr. 2113010199212312
Verkehrsschild seitlich gelagert anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Schild 2

Größe 2.
Einseitig.
Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 2.
Schild = profilverstärkt.
Befestigung mit Stahl-Rohrschelle, feuerverzinkt, nach
IVZ-Norm, Standardplan I. Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2.
Anbringung neben der Fahrbahn. Unterkante des Schildes
ab 2,00 m über der Verkehrsfläche.
   
       
    2  St
 
 
Summe 02.11.01
 
Verkehrsschilder
 
Summe 02.11
 
Verkehrsschild
02.12
Zubehör
 
02.12.01
Zubehör
 
 
02.12.01.0010
Bodenhülse für Verkehrszeichen liefern und einbauen
Bodenhülse nach Angabe des AG versetzen einschl. der anfallenden Erdarbeiten.
Hülsendurchmesser: 60 mm
Hülsenlänge: 50 cm
Umgebende Oberfläche anpassen.,
Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen AG
bzw. ungebundenem Oberbau versetzen.
Fundament aus Ortbeton C 10/15,
Breite 50/50 cm, Tiefe 60 cm, herstellen.
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

   
       
    2  St
 
 
Summe 02.12.01
 
Zubehör
 
Summe 02.12
 
Zubehör
02.13
Fahrbahnmarkierung
 
02.13.01
Makierung entfernen
 
 
02.13.01.0010
Längsmarkierung entfernen - Linie, b = 0,25m
Längsmarkierung einschl. evtl. Sperrflächenumrandung
entfernen. Abgerechnet wird der entfernte Strich, bei
Doppelstrichen zwei Striche.
Durchgehender Strich als Fahrbahnbegrenzung.
Strichbreite = 0,25m.
Markierungsstoffart = Farbe.
Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen für Deckenerneuerung.
Abfall aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
   
       
    80  m
 
 
02.13.01.0020
StL-Nr. 2113101015113001
Längsmarkierung entfernen - Fußgängerüberwege, b = 0,50 m
Sonstige Markierung wie Quermarkierung, Schrägstrich
der Sperrfläche oder Parkmarkierung entfernen. Abge-
rechnet wird der entfernte Strich.
Quermarkierung.
Strichbreite = 0,50 m.
Markierungsstoffart = Farbe.
Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen ohne Erneuerung der Markierung.
Abfall aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
   
       
    28  m
 
 
02.13.01.0030
StL-Nr. 21131015113001
Markierungszeichen entfernen
Markierungszeichen entfernen. Abgerechnet wird die ent-
fernte markierte Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer,
Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche
aus dem kleinsten umschließenden Rechteck.
Markierungsstoffart = Farbe.
Auf Asphaltdeckschicht.
Entfernen ohne Erneuerung der Markierung.
Abfall aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
   
       
    16  m2
 
 
Summe 02.13.01
 
Makierung entfernen
02.13.02
Fahrbahnmarkierung
 
 
02.13.02.0010
StL-Nr. 21131105
Markierungsfläche trocknen
Fläche für Markierung schonend trocknen. Abgerechnet
wird die zu markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe,
Ziffer, Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die
Fläche aus dem kleinsten umschließenden Rechteck.
   
       
    40  m2
 
 
02.13.02.0020
StL-Nr. 2113111002
Markierungsfläche reinigen
Fläche für Markierung reinigen. Kehrgut aufnehmen und
nach Wahl des AN verwerten. Abgerechnet wird die zu
markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer, Ver-
kehrsschild, und Piktogramm ergibt sich die Fläche aus
dem kleinsten umschließenden Rechteck.
Reinigung mit Saugkehrwagen.
   
       
    40  m2
 
 
Markierung nach Unterlagen des Auftraggebers herstellen
Fahrbahnmarkierungen nach Unterlagen des Auftraggebers herstellen

 
 
02.13.02.0030
StL-Nr. 2113152531500101
Parkmarkierung Typ II herstellen, Zick-Zack-Linie
Parkflächenmarkierung und Grenzmarkierung für Halt- und
Parkverbot Typ II als endgültige Markierung herstellen.
Abgerechnet wird der markierte Strich.
Markierung = Zick-Zack-Linie.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, spritz-
bar (Heißspritzplastik).
Verkehrsklasse mindestens P 6.
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht.
   
       
    30  m
 
 
02.13.02.0040
Fahrbahnmakierung herstellen Ziffer-Bus
Sonstiges Markierungszeichen Typ II als endgültige Mar-
kierung nach Unterlagen des AG herstellen. Verkehrs-
klasse P 7.
Markierungszeichen = Bus.
Mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht.
   
       
    6  St
 
 
Summe 02.13.02
 
Fahrbahnmarkierung
 
Summe 02.13
 
Fahrbahnmarkierung
02.14
Vermessungleistungen
 
02.14.01
Straßenbau
 
 
02.14.01.0010
Einmessung der Straßenentwässerung
Die Vermessungsaufnahme ist in dem durch den AG im Zuge der Bauausführungsplanung vorgegebenen Koordinatensystem in Höhe (Rohrsohle) und Lage (Rohrachse) am offenen Graben durchzuführen.

Aufzunehmende Punkte:
Jeder wesentliche Knickpunkt (>5 gon) in der Lage der Straßenentwässerungskanäle zwischen Straßenablauf und Anschlussstutzen Hauptkanal bzw. Anschluss an Schacht.

Die aufgenommenen Punkte sind in digitaler Form (ASCII-Daten, sowie in AutoCad-dxf oder dwg) der Bauleitung des AG zur Vorprüfung zu übergeben.
Das Datenformat ist vor Übergabe mit der Bauleitung des AG abzustimmen.

Die aufgenommenen Punkte + Leitungsverläufe (Geometrie) sind in einen Bestandsplan umzusetzten.
Die Freigabe des vom AN digital und analog zu übergebenden Bestandsplans durch die Bauleitung des AG ist Voraussetzung für die Abnahme.

Umfang/Darstellung Bestandsdokumentation
Art und Umfang der Bestandsdokumentation sowie Darstellung ist in der Baubeschreibung unter Punkt
"Abrechnungszeichnungen, Einmessskizzen, Dokumentation"
beschrieben.


Anzahl der Straßeneinläufe, ca.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
4
Stück

Vergütung erfolgt nach Freigabe pro m.

   
       
    5  m
 
 
Summe 02.14.01
 
Straßenbau
 
Summe 02.14
 
Vermessungleistungen
02.15
Ausstattung
 
02.15.01
Wartehalle
 
 
02.15.01.0010
Haltestellenwartehäuschen liefern und montieren
Buswartehäuschen mit Bogendach liefern und montieren
Additive Binderkonstruktion im Rastermaß 1.420 mm,
Baulänge, 3 Felder 4.360 mm, Anbauelemente im
Rastermaß 1.420 mm in beliebiger Zahl addierbar ab
mit zusätzlicher, vorderer Stütze, die sich in jeden 3. Feld wiederholt
Bautiefe 1.700 mm

Vordere Innenhöhe über OKF
(ohne Berücksichtigung von Gefällesituationen)
2.300 mm

Gesamtbreite der Seitenwände in Abhängigkeit der Bautiefe der Wartehalle:
700, 1.300 mm bei Bautiefe 1.700 mm.

System:
Wartehalle System Basic
Design: metz und kindler produktdesign, Darmstadt
Mabeg Stadtmobiliar

oder gleichwertig


Hersteller: ………………………………………….

vom Bieter anzugeben.

   
       
    1  St
 
 
Summe 02.15.01
 
Wartehalle
 
Summe 02.15
 
Ausstattung
 
Summe 02
 
Haltestelle Pleutersbach
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03
Bereich der Fußgängerfurt
 
 
Allgemeine Hinweise zum Boden / Abrechnung
Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor. Erforderliche Bodenuntersuchungen und Deklarationsanalysen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber veranlasst. Die Verwertung bzw. Entsorgung des Aushubmaterials erfolgt gemäß den Ergebnissen der Beprobung und den geltenden Vorschriften.
 
03.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
03.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
 
03.01.01.0010
StL-Nr. 1510110711
Baustelle einrichten
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder-
lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
- soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet
wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager-
schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie-
ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern-
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl.
für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei
Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten
einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein-
richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be-
schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten
nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und
Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen
einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht
mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau-
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
   
       
    1  Psch
 
 
03.01.01.0020
StL-Nr. 1510111201
Baustelle räumen
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und
dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge-
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
   
       
    1  Psch
 
 
Summe 03.01.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
Summe 03.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
03.02
Verkehrssicherung
 
03.02.01
Verkehrssicherung
 
 
Bei der Kalkulation nachfolgender
Bei der Kalkulation nachfolgender Position ist das Vorhalten während der gesamten tatsächlichen Bauzeit und das Liefern aller Teile gemäß StVO, RSA 21 und ZTV-SA 97 einzurechnen.
 
 
Einrichtungen zur Verkehrssicherung
Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO bei Bauarbeiten auf bzw. an einbahnigen Straßen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, ggf. umsetzen und abbauen.
70 v.H. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen berechnet.
Ausführung nach vom AN vorgelegten Verkehrszeichenplan.
Sicherung mit elektrischen Warnleuchten und elektrischer Beleuchtung der Verkehrszeichen am jeweiligen Anfang und Ende der Baustelle bzw. in den
betroffenen Baustellenabschnitten.

Mit der folgenden Position sind sämtliche Maßnahmen abgegolten, die zur Verkehrssicherung erforderlich werden.

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bauablauf bezüglich dem Sichern von einzelnen Arbeitsstellen sind ebenfalls einzurechnen.
Grundsätzlich ist jede Arbeitsstelle zu sichern.

Zusätzlich ist zu beachten

Zugang/Zufahrt der direkten Anlieger / Eigentümer zu bestehenden
Gebäuden/ Grundstücken

Dies im Zuge aller erforderlicher Arbeiten

Herstellen der Fußgängerzugänge, Zufahrtsrampen Ausführung nach Wahl
des Auftragnehmers.
Abhängig von der Disposition des Bauablaufes ist ggf. eine mehrmalige
Durchführung, ein mehrmaliger Rückbau erforderlich.

Weiter zu berücksichtigen sind ggf. erforderliche Abstimmungen direkt mit
den Betroffenen vor und während der Bauausführung

Ergänzende Erläuterungen siehe Baubeschreibung unter Punkt: Verkehrsführung bzw. geplanter Bauablauf.

 
 
Verkehrsführung und Sicherung
4 Wochen vor Baubeginn ist für die verkehrsführung eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Die Kosten sind in die nachfolgenden Positionen einzurechnen
 
 
03.02.01.0010
Verkehrssicherung längerer Dauer
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich Ver-
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte,
Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) betriebsfertig
aufbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandset-
zung, Betreiben und Abbauen werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalan-
lage, bauliches Leitelement, mobile Stauwarnanlage,
LED-Anzeigetafel und transportable Schutzeinrichtung
werden gesondert vergütet.
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle.
Nach Verkehrszeichenplan des AN.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG au-
ßer Kraft setzen.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforder-
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen.
Anfallende Gebühren sind einzurechnen
   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    1  Psch
 
 
03.02.01.0020
StL-Nr. 2110511010
Verkehrssich. läng. Dauer vorhalten
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, warten, in-
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrssi-
cherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle der Ver-
kehrssicherung wird gesondert vergütet.
Verkehrssicherung wie in Vorposition beschrieben.
   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    30  d
 
 
03.02.01.0030
Verkehrssich. läng. Dauer abbauen
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen längerer Dauer ab-
bauen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. Vorübergehende Markierung entfernen,
transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leitelement,
mobile Stauwarnanlage, LED-Anzeigetafel und transpor-
table Schutzeinrichtung abbauen werden gesondert
vergütet.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG wie-
der in Kraft setzen.

   
 
Katalogzuordnung: Leistungsbereichkatalog, Schlüssel 105
   
    1  Psch
 
 
03.02.01.0040
Aufrechterhaltung von Zufahrten/ Zugängen
Verkehrssichere Zugänge und Zufahrten zu den Eingängen und Einfahrten im Baufeld der Maßnahme
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
2
herstellen und ständig unterhalten.
Nach Baufortschritt ändern und beseitigen.
Ausführung nach Wahl des AN in Abstimmung mit dem Anlieger und der Bauleitung.
Ausbaubreite: bis 5,00 m.
   
       
    2  St
 
 
03.02.01.0050
Kontrolle der Arbeitsstellensicherung
Kontrolle der Arbeitsstellensicherung gem. ZTV-SA
durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren
Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits-
und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG je-
derzeit zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein-
mal täglich.

Wöchentliche Übergabe der Dokumentation.
   
       
    1  Mt
 
 
Summe 03.02.01
 
Verkehrssicherung
 
Summe 03.02
 
Verkehrssicherung
03.03
Stundenlohnarbeiten
 
03.03.01
Stundenlohnarbeiten
 
 
Arbeitskräfte
Bei Leistungen auf Nachweis, die nur mit Genehmigung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt werden dürfen, sind täglich Rapporte vorzulegen mit
genauen Angaben der Namen und Berufsgruppen der Arbeitskräfte, der Geräte und Fahrzeuge, sowie der verwendeten Materialien.
In die Verrechnungssätze der Arbeitskräfte sind sämtliche Unternehmerzuschläge
und alle Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen, sowie andere Kleingeräte bis 400, -- € Anschaffungswert, entsprechend § 6, Abs. 2
E StG . einzurechnen. Zubehör und Verbrauchsteile werden nicht besonders vergütet, da diese mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten sind. Überstundenzuschläge von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr werden nicht erstattet.

 
 
03.03.01.0010
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bauvorarbeiter

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0020
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Baufacharbeiter / geh. Facharbeiter

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0030
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bauwerker

   
       
    1  h
 
 
Baugeräte einschl. Bedienung

Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden.
 
 
03.03.01.0040
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bagger bis 0,4 m3

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0050
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bagger 0,4 bis 1,0 m3

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0060
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Frontlader >75,0 kW

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0070
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Motorstraßenhobel

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0080
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Vibrationswalze über 5 t

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0090
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Explosionsstampfer

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0100
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Vibrationsstampfer

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0110
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Flächenrüttler

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0120
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Kompressor

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0130
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Bohr- o. Abbauhammer

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0140
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Schneidgerät

   
       
    1  h
 
 
Lastkraftwagen einschl. Fahrer

Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschliesslich der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW
(ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).

 
 
03.03.01.0150
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 8 t

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0160
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 12 t

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0170
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Allrad-Kipp. 8 t mit Ladegerät

   
       
    1  h
 
 
03.03.01.0180
*** Bedarfsposition ohne GB
Verrechnungssatz für Montagebus

   
       
    1  h
 
 
Summe 03.03.01
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 03.03
 
Stundenlohnarbeiten
03.04
Vorarbeiten
 
03.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
 
 
03.04.01.0010
Betonabbruch unbewehrt
Die Leistung umfasst das Abbrechen und Aufnehmen sowie die Abfuhr auf eine durch den AN zu bestimmende Deponie incl. der Deponiegebühren oder Recycling mit Gebühren.
   
       
    1  m³
 
 
03.04.01.0020
Zulage für Betonabbruch bewehrt
jedoch bewehrter Beton
   
       
    1  m³
 
 
03.04.01.0030
Zulage für Handabbruch
Einzurechnen sind alle Kosten die beim Abbruch von Hand entstehen.
(z.B. Abbruchhammer, Kompressor, etc.)
   
       
    1  m³
 
 
Summe 03.04.01
 
Abbruch- + Sicherungsarbeiten
03.04.02
Asphaltschnitte
 
 
03.04.02.0010
StL-Nr. 161130391103
Asphaltbefestigung trennen, t= über 6 bis 12 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
   
       
    7  m
 
 
03.04.02.0020
StL-Nr. 161130391104
Asphaltbefestigung trennen, t= über 12 bis 18 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 12 bis 18 cm.
   
       
    25  m
 
 
03.04.02.0030
Asphaltbefestigung trennen, t= über 12 bis 18 cm - Nachschnitt
Nachschnitt entsprechend ZTVA- Stb 12.
Asphaltbefestigung trennen.
Zulage zu Pos.:"Asphaltbefestigung aufnehmen", für erschwertes Aufbrechen der Asphaltbefestigung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich ist einzurechnen.
Anfallendes Material in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen.
Deckschicht und bituminöse Unterlage geradlinig
schneiden.
Dicke der bituminösen Befestigung über 12 bis 18 cm.
Nachprofilierung mit Kombinierte-Frostschutz- Schottertragschicht herstellen.
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Einbau- gewicht= 220 kg/m2 entspr. ca. 5-10 cm Dicke

Ergänzung 62 des Ausschreibenden
Einbau zur Profilregulierung im Nachschnitt-/ Abtreppungsbereich Breite bis ca. 20 cm,

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min.
120 MN/m2.
Anstehender Untergrund verdichten.
   
       
    25  m
 
 
Summe 03.04.02
 
Asphaltschnitte
03.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
 
 
Fahrbahn - aufnehmen und beseitigen

 
 
03.04.03.0010
StL-Nr. 1611303410042223
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen, t= über 12 bis 18 cm
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung
erfolgt nach Abtragsprofilen.
Fläche = Fahrbahn.
Dicke der Asphaltbefestigung über 12 bis 18 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
40 cm.
Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    4,5  m3
 
 
Rad- und Gehwege - aufnehmen und beseitigen

 
 
03.04.03.0020
StL-Nr. 1911303350032223
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen, t= über 6 bis 12 cm
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Abrechnung
erfolgt nach Abtragsprofilen.
Fläche = Rad- und Gehwege.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
40 cm.
Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    3  m3
 
 
Summe 03.04.03
 
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen
03.04.04
Bordsteine aufnehmen und entfernen
 
 
03.04.04.0010
StL-Nr. 21115041291201
Rinne aus Beton aufnehmen und verwerten, Pultform
Rinne aus Betonformsteinen aufnehmen. Aufbruch der
Tragschicht wird gesondert vergütet.
Art = Bordrinnenstein, Dicke am Bord bis 20 cm.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Breite 30 cm

Mit Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Fu-
genmörtel.
Fundament aus Beton/Mörtel, über 10 bis 20 cm dick,
aufbrechen.
Formsteine und Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
   
       
    15  m
 
 
03.04.04.0020
StL-Nr. 16115025150200
Bordsteine aufnehmen, entfernen, Hoch- und Rundbord
Bordsteine aufnehmen.
Hoch- und Rundbordsteine aus Beton, Breite bis 18 cm,
Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.
   
       
    25  m
 
 
Summe 03.04.04
 
Bordsteine aufnehmen und entfernen
03.04.05
Einbauteile Angleichen
 
 
03.04.05.0010
StL-Nr. 23113073419902
Einbauteile in Asphaltfläche anpassen - Schieberkappe, Gas
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die
neue Höhe anpassen.
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. Auf-
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
Einbauteil in Gehweg.
Einbauteil Schieberkappe.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Aufbruchtiefe über 10 bis 15 cm

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Anpassung über 10 bis 15 cm

Verfüllung = Beton, obere 4 cm Asphaltbeton.
   
       
    1  St
 
 
03.04.05.0020
StL-Nr. 23113073449902
Einbauteile in Asphaltfläche anpassen - Schachtabdeckung
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die
neue Höhe anpassen.
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. Auf-
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
Einbauteil in Gehweg.
Einbauteil Schachtabdeckung, Durchmesser 625 mm.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Aufbruchtiefe über 10 bis 15cm

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Anpassung über 10 bis 15 cm

Verfüllung = Beton, obere 4 cm Asphaltbeton.
   
       
    1  St
 
 
03.04.05.0030
Einbauteile in Pflasterfläche anpassen - Schachtabdeckung
Einbauteile in Pflasterfläche freilegen und an die
neue Höhe anpassen.
Aufbruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
Einbauteil in Fahrbahn.
Einbauteil Schachtabdeckung rechteckig
Durchmesser 625 mm.
Aufbruchtiefe über 10 bis 50 cm.
Schachtabdeckung zunächst prov. auflegen und entsprechend dem Bauablauf Zug um Zug bis auf planmässige Höhe versetzen.
   
       
    1  St
 
 
03.04.05.0040
Einbauteile in Pflasterfläche anpassen - Schieberkappe
Einbauteile in Asphaltbefestigung freilegen und an die
neue Höhe anpassen.
Freigelegten Bereich verfüllen und verdichten. Auf-
bruchmaterial nach Wahl des AN verwerten.
Einbauteil in Fahrbahn.
Einbauteil Schieberkappe.
Aufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Höher setzen über 10 bis 20 cm.
Verfüllung = Beton, obere 4 cm Asphaltbeton.
   
       
    1  St
 
 
Summe 03.04.05
 
Einbauteile Angleichen
 
Summe 03.04
 
Vorarbeiten
03.05
Erdarbeiten
 
03.05.01
Schichten ohne Bindemittel
 
 
Hinweis Schichten ohne Bindemittel
Hinweis Schichten ohne Bindemittel.
Die Kosten für die Haufwerksbeprobungen sind in die entsprechenden Postionen mit einzurechnen
 
 
Allgemeiner Hinweis zu ungebundenen Straßenoberbau
Der ungebundenen Straßenoberbau wurde vom AG nicht beprobt.
.


Bei Ablagerung auf einer Deponie ist ungebundener Straßenoberbau zwischenzulagern und nach der Deponieverordnung bzw. des Deponiebetreibers zu untersuchen. (Probenahme nach LAGA PN98)
Die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Flächen hierfür, sowie die Kosten für die Untersuchungen hat der AN zu tragen.
Die Fläche zur Zwischenlagerung ist mit einer dichten Abdeckung zu versehen, das gelagerte Material ist ebenfalls wasserdicht abzudecken.
Ein Wasseraabfluss in den Boden oder die Kanalisation ist zu verhindern.
Das Zwischenlager ist bis das Ergebnis der Beprobung und die Annahmeerklärung des Deponiebetreibers vorliegt ordnungsgemäß nach den gültigen Vorschriften zu betreiben. Die zur Durchführung erforderlichen Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen.

 
 
Fahrbahn

 
 
03.05.01.0010
StL-Nr. 16112008191111
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und zwischenlagern - innerhalb Baustelle
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Dicke nach Unterlagen des AG

Fläche = Fahrbahn.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff innerhalb der Baustelle fördern und nach Un-
terlagen des AG zwischenlagern.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    1,5  m3
 
 
03.05.01.0020
StL-Nr. 16112008111141
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und verwerten
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Dicke nach Unterlagen des AG.
Fläche = Fahrbahn.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    1,5  m3
 
 
Rad- und Gehwege

 
 
03.05.01.0030
StL-Nr. 16112008195131
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und zwischenlagern - innerhalb Baustelle
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Dicke nach Unterlagen des AG

Fläche = Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff außerhalb der Baustelle nach Unterlagen des AG
fördern und zwischenlagern.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    20  m3
 
 
03.05.01.0040
StL-Nr. 16112008115141
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, fördern und verwerten
Schicht ohne Bindemittel aufnehmen. Erschwernisse durch
Einbauten werden gesondert vergütet.
Schicht aus Baustoffgemisch für Frostschutzschichten
oder frostunempfindlichem Boden oder frostunempfindli-
chem Baustoffgemisch.
Dicke nach Unterlagen des AG.
Fläche = Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Baustoff der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
   
       
    20  m3
 
 
Erschwernis durch Einbauten

 
 
03.05.01.0050
Erschwernis durch Einbauten - Aufnehmen von Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Aufnehmen von Boden und ungebundenen Fahrbahnoberbau.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten Straßenabläufe, Schachtabdeckungen, Rinnenplatten, Bordsteine.

   
       
    3  St
 
 
Summe 03.05.01
 
Schichten ohne Bindemittel
03.05.02
Straßenentwässerung
 
 
03.05.02.0010
Leitungsgraben herstellen, T= über 1,25 bis 1,75 m
Leitungsgraben herstellen.
Straßenaufbruch wird gesondert vergütet.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Beschreibung der Homogenbereiche nach Unterlagen AG
Homogenbereich A-C

Grabentiefe über 1,25 m bis 1,75 m.
Breite der Grabensohle für Rohr DN bis 150.
Notwendigen Verbau entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen herstellen, vorhalten und entfernen. Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
Aushub zur Wiederverwendung innerhalb der Baustelle lagern,
nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten.
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden.
   
       
    1,5  m3
 
 
03.05.02.0020
Zulage für Leitungsgraben herstellen - Demontage Entwässerungsleitung
Entwässerungsleitung aus
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Steinzeug/ Beton/ Stahlbeton/ PVC
bis DN 200 im Zuge der Leitungsauswechslung ausbauen.
Sämtliche Stoffe in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
   
       
    2  m
 
 
Abrechnung Handaushub
Die Position kommt zur Ausführung bei Rohrleitungsanschlüssen an bestehenden Leitungen und bestehenden Bauwerken.
Im Bereich Bauwerke wird die Handschachtung 50 cm vor dem entsprechendem Bauwerk über die gesamte Leitungsgrabentiefe vergütet.
Im Bereich von Bestandsleitungen wird die Hanndschachtung 50 cm vor und 50 cm entland der Bestandsleitung über die Tiefe des Rohrauflagers/ Rohrumhüllung vergütet.
Eventuell erforderlich werdende Handschachtungsarbeiten in Zusammenhang mit Straßenentwässerungsarbeiten außerhalb dieser Bereiche sind in die Positionen
"Leitungsgraben herstellen" einzurechnen.

 
 
03.05.02.0030
Zulage für Leitungsgraben herstellen - Handaushub
in allen Tiefen und Grabenbreiten.
Erdarbeiten in allen Homogenbereichen
   
       
    0,5  m3
 
 
Lichtbilder
Die Position wird nur bei querenden Leitungen (Kabeltrassen) die einer Sicherung bedürfen vergütet und abgerechnet.
Die Position wird nicht vergütet bei querenden Kanälen, Leerrohren und dgl.
Die Sicherungsmassnahme ist durch Foto zu dokumentieren, das Foto ist der Abrechnung beizulegen. Die Kosten sind einzurechnen.

 
 
Abrechnung der Position Leitungsquerungen
Achse Kanal/ Achse querende Leitungen Kreuzungswinkel kleiner 50 gon, Abrechnung nach m.
Abrechnung nach Lfdm bei im Leitungsgraben der neu zu verlegenden Kanalleitung längs-/ parallellaufenden Kabel.

Jede Leitung ist Haltungsweise zu stationieren/ einzumessen und auf einem separaten Abrechnungsplan zu erfassen. Die Kosten hierzu sind in nachfolgende Position einzurechnen.
 
 
03.05.02.0040
Zulage für Leitungsquerung
Leitungsquerungen bis zu einem DN
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
200
in der Baugrube
der darunter neu verlegten Kanalleitung
für Erschwernisse beim Erdaushub, Rohrverlegung, Grabenverbau und Grabenverfüllung, erforderliche Handschachtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel
bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.
   
       
    1  St
 
 
Abrechnung Leitungsquerungen: Gas
Die Position wird im Bereich der Gasleitung vergütet.

Abrechnung der Position Leitungsquerungen nach Stück:
Achse Kanal/ Achse querende Leitungen Kreuzungswinkel größer 50 gon, Abrechnung nach Stück.

Jede Leitung ist Haltungsweise zu stationieren/ einzumessen und auf einem separaten Abrechnungsplan zu erfassen. Die Kosten hierzu sind in nachfolgende Position einzurechnen.

 
 
03.05.02.0050
Zulage für Leitungsquerung - Gas
Leitungsquerungen (Gasversorgung) bis zu einem DN
Ergänzung 62 des Ausschreibenden
200

in der Baugrube der darunter neu verlegten Kanalleitung
für Erschwernisse beim Erdaushub, Rohrverlegung, Grabenverbau und Grabenverfüllung, erforderliche Handschachtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel
bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.
   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0060
Kreuzungssicherung herstellen
Kreuzungssicherung für Kabel o. ä. bei Erfordernis herstellen.
Leitungen bis zu einem DN 200 in der Baugrube des darunter neu verlegten Kanals.
Kabel ordnungsgemäß aufhängen und unterhalten damit die Leitungen während der Bauarbeiten ununterbrochen in Betrieb bleiben können.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0070
Kreuzungssicherung herstellen-Gas
Kreuzungssicherung für Kabel o. ä. bei Erfordernis herstellen.
Leitungen bis zu einem DN 200 in der Baugrube des darunter neu verlegten Kanals.
Kabel ordnungsgemäß aufhängen und unterhalten damit die Leitungen während der Bauarbeiten ununterbrochen in Betrieb bleiben können.
Unmittelbar zusammenhängende Kabel, Kabelbündel bzw. Kanäle werden als eine Kreuzung abgerechnet.

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0080
Trennschnitte an der Bestandsleitung
Entwässerungsrohrleitung (Bestandsleitung) aus PVC, Beton,
Stahlbeton, Steinzeug trennen.
Geraden Trennschnitt herstellen.
Fachgerechtes Nacharbeiten der Trennstellen.
Rohrdurchmesser bis DN 200
Abgänige Teile in Eigentum des AN übernehmen und beseitigen.

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0090
StL-Nr. 06110504122004
SA einschl. Aufsatz ausbauen, Tiefe über 1,25 bis 1,75 m
Straßenablauf einschließlich Aufsatz vollständig aus-
bauen. Anschlussleitungen, die bestehen bleiben, soweit
erforderlich abdichten. Das Ausbauen von Rohrleitungen
wird gesondert vergütet.
Straßenablauf aus Betonfertigteilen.
Ausbautiefe ab OK Aufsatz über 1,25 bis 1,75 m.
Straßenablauf liegt in befestigter Fläche. Aufbruch-
und Erdarbeiten ausführen.
Sämtliche Stoffe und Aushub der Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0100
StL-Nr. 0611051121
Straßenablauf verfüllen, Tiefe über 1,25 bis 1,75 m
Straßenablauf verfüllen. Material verdichten.
Tiefe ab OK Straßenablauf über 1,25 bis 1,75 m.
Material = grobkörniger Boden des AN.
   
       
    1,5  m3
 
 
Lieferscheinnachweis / Allgemeines
Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.

Allgemeines:

- Ausführung und Abrechnung der Positionen Rohrauflager, Rohrumhüllung,
Rohrgrabenverfüllung siehe Baubeschreibung.
- Ausführung Rohrauflager: 10 cm + Wandstärke.
- Ausführung Rohrüberdeckung: 30 cm.
- Die Einbaumenge im Rohrlager und in der Rohrverfüllung ist nachzuweisen.
- Umrechnung von m3 nach t ist nachzuweisen! (Schotterwerk)
- Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen des Leitungsgrabens im Aushub abzüglich
der durch Baukörper mit mehr als 0,10 m2 Querschnitt, sowie durch
Teilverfüllungen verdrängter Massen.

 
 
03.05.02.0110
StL-Nr. 12108236903000
Liefern und Einbau von Sand-Splitt-Gemisch 0/11
Material liefern, in Leitungsgraben einschließlich
Schachtbaugruben einbauen und verdichten.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Material Sand-Splitt-Gemisch 0/11

Material nach Verlegen der Leitung in Graben in der
Leitungszone einbauen und verdichten.
   
       
    0,5  m3
 
 
03.05.02.0120
StL-Nr. 21108237999011
Liefern und Einbau von gebrochenen Mineralstoffen 0/45
Baustoff liefern, in Leitungsgraben einschließlich
Schachtbaugruben einbauen und verdichten.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Baustoff gebrochene Mineralstoffe 0/45

Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Grabentiefe bis 3,00 m

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Breite der Grabensohle DA 160

Baustoff nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb
der Leitungszone und in Baugruben einbauen und verdich-
ten.
Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden entsprechend
der Abrechnung beim Aushub.
   
       
    1  m3
 
 
03.05.02.0130
Liefern und Verlegen von Kunststoffrohren DN 150
Entwässerungsleitung aus Kunststoffrohren nach statischen und konstruktiven Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Rohr DN 150

Ergänzung 22 des Ausschreibenden
Rohr mit einer Ringsteifigkeit SN >12 kN/m2 glattwandig,
Baulänge max. 3,0 m.
Hochlast - Kanalrohr, wandverstärkt, vollwandig nicht kerngeschäumt

Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Rohr -verbindung: mit Doppelmuffen mit innen liegendem Steg und zwei fest eingelegten, ölbeständigen FE-Dichtungen.

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1, Auflager aus nichtbindigem Boden, Auflagerwinkel 180 Grad,

Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Fließsohlentiefe bis 4,0 m

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
Überdeckungshöhe bis 4,0 m

   
       
    2  m
 
 
03.05.02.0140
Zulage für Bogen DN 150
liefern und einbauen.
   
       
    3  St
 
 
03.05.02.0150
Zulage für Passstück DN 150
liefern und einbauen.
Die Leistung wird wie folgt abgerechnet:
pro zusammenhängender Anschlussleitung z.B.
Anschlussleitung - Hauptleitung
nur 1 mal vergütet.
   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0160
Liefern und Einbauen Rohrkupplung DN 150
für die variable, stufenlose Verbindung von allen Übergängen und unterschiedlichen Rohrmaterialien liefern und einbauen.
Die Dichtheit der Verbindung ist zu gewährleisten.

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0170
Anschlussleitung an Straßenablauf anschließen DN 150
Anschlussleitung aus Kunststoff am Straßenablauf anschließen.
Anschluss dichten.
Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller notwendiger Form-/Passstücke gegenüber der bis zur Innenfläche des Straßenablaufes durchgemessenen Rohrleitung.
Rohrleitung DN 150 aus Kunststoff.

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0180
Straßenablauf für Aufsatz 300/500
D 400 nach DIN EN 124 / DIN 19583 aus hochwertigem Polypropylen, mit horizontalen und vertikalen Verstärkungsrippen,
Modularaufbau so dass verlängerbar, mit und ohne Sandfang ausführbar

Bauhöhe 470 mm
monolithische Bauweise mit Verstärkungsrippen vertikal und horizontal
inkl. Dichtring
Ablaufstütze KG Spitzende DN 160, Anschluss nach DIN EN 1401 (PVC-U), nach DIN 8074/8075 (PE), nach DIN 1852 (PP) , Abwinkelung 10°;
Wasserdicht 0,5bar mit Dichtring zwischen Unterteil/Verlängerung,
spülbar bis 120 bar möglich
Bodenablauf kugelförmig für Selbstablauf und- reinigung

Erdarbeiten in allen Homogenbereichen ausführen.
Auflager aus Beton C 8/10, 10 cm dick, herstellen.
Aushubtiefe ab OK Straßenablauf bis 1,25 m.
Aushub der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Füllmaterial = Beton C 8/10.

In den Einheitspreis sind Kunststoffdeckel für den Schutz vor Verschmutzung während des Einbaus und als Einbauhilfe mit einzurechnen.

Fabrikat: REHAU RainSpot Strassenablauf oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0190
Liefern und Einbauen von Strassenablauf Verlängerung
ohne Ablaufstutzen
Bauhöhe 255 mm
monolithische Bauweise mit Verstärkungsrippen vertikal und horizontal inkl. Dichtring

Fabrikat: REHAU RainSpot Strassenablauf oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0200
Liefern und Einbauen von Dichtring
Dichtring aus EPDM mit zwei Lippen nach DIN EN 681-1 zur Abdichtung zwischen

- Grundkörper und Verlängerung
- Verlängerung und Verlängerung
- Grundkörper l bzw. Verlängerung und Aufsatzrahmen
   
       
    1  St
 
 
03.05.02.0210
Aufsatz, 300x500, D 400, 24 mm, Pultform
Aufsatz für Straßenablauf entsprechend DIN EN 124-2 aufsetzen,
Bauhöhe 100 mm
Rahmenaußenmaße 300 x 524
mit multifunktionalem Doppelscharnier
Rahmen aus Gusseisen, hochziehbar, umlaufend geschlossen,
mit vorgeformten, bei Bedarf ausschlagbaren Bauzeitentwässerungen,
mit PEWEPREN-Einlagen,
mit Eimerauflage für Eimer nach DIN 4052,
Rost aus Gusseisen mit vier schraublosen und verkehrssicheren
Arretierungen aus hochverschleißfestem Kunststoff
Rost nach Lösen der Arretierungen herausnehmbar
zweiseitig ca. 110 Grad aufklappbar
Rost nach dem Aufklappen nicht herausnehmbar
Schlitzweite 24 mm
Zzgl. Passendem Schmutzeimer aus verzinktem Stahlblech gemäß DIN 4052.

Aufsatz zunächst provisorisch auflegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.

Fabrikat: Aufsatz Typ Multitop der Fa. ACO o.glw.


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    1  St
 
 
Summe 03.05.02
 
Straßenentwässerung
 
Summe 03.05
 
Erdarbeiten
03.06
Oberbau - Asphalt
 
03.06.01
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3
 
 
03.06.01.0010
StL-Nr. 2211220920069991
Frostschutzschicht herstellen
Frostschutzschicht herstellen. Erschwernisse durch
Einbauten, Schächte und Straßenabläufe werden geson-
dert vergütet.
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk1,0, ohne Fertiger bei schwieriger Profilge-
staltung oder bei zahlreichen Einbauten.
Baustoffgemisch 0/45.
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Umweltrelevante Merkmale des Baustoffgemisches 0/45

Ergänzung 42 des Ausschreibenden
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV2 = 120 MN/m²

Ergänzung 51 des Ausschreibenden
Einbaudicke 29

Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    3,5  m3
 
 
03.06.01.0020
StL-Nr. 22112319229910
Schottertragschicht herstellen
Schottertragschicht herstellen. Erschwernisse durch
Einbauten, Schächte und Straßenabläufe werden geson-
dert vergütet.
In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk1,0, ohne Fertiger bei schwieriger Profilge-
staltung oder bei zahlreichen Einbauten.
Baustoffgemisch 0/45.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Umweltrelevante Merkmale des Baustoffgemisches 0/45

Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV2 = 120 MN/m²

Einbaudicke = 15 cm.
   
       
    12  m2
 
 
03.06.01.0030
StL-Nr. 23113108371000
Asphalttragschicht AC 32 T S herstellen
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
AC 32 T S herstellen. Anlieferung des Asphaltmischguts
in thermoisolierten Transportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk10.
Einbaumenge = 230 kg/m2.
Bindemittel = 50/70.
   
       
    12  m2
 
 
03.06.01.0040
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Tragschichten mit Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Tragschichten mit Bindemittel.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten vorhandene Leitungen, Kabel, Schächte, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten.

   
       
    2  St
 
 
03.06.01.0050
StL-Nr. 231130581101
Unterlage reinigen
Unterlage reinigen. Anfallendes Kehrgut nach Wahl des
AN verwerten.
Unterlage = Asphaltbefestigung.
Lose Bestandteile von Schadstellen aufnehmen.
Selbstaufnehmende Kehrmaschine.
   
       
    12  m2
 
 
03.06.01.0060
StL-Nr. 23113063111132
Bitumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk3,2.
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.
Mit Rampenspritzgerät.
Bindemittel = C60BP4-S.
Bindemittelmenge = 300 g/m2.
Vor Einbau Asphaltbinderschicht.
   
       
    12  m2
 
 
03.06.01.0070
StL-Nr. 231130834299
Erschwernis infolge Einfassungen - Borde, Einfassungen
Erschwernis infolge Einfassungen, Borden und Fahr-
bahnübergängen. Abgerechnet wird die Länge der Einfas-
sung.
Erschwernis beim Aufsprühen von Bitumenemulsionen.
Asphaltbinderschicht.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Einbauten Schachtdeckel, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten, Kabelschächte.

   
       
    25  m
 
 
03.06.01.0080
StL-Nr. 2311331813100000
Asphaltdeckschicht AC 11 D S herstellen
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
schichten AC 11 D S herstellen. Anlieferung des
Asphaltmischguts in thermoisolierten
Transportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk10.
Einbaumenge = 100 kg/m2.
Bindemittel = 25/55-55 A.
   
       
    12  m2
 
 
03.06.01.0090
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Deckschichten mit Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Deckschichten mit Bindemittel.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Einbauten Schachtdeckel, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydranten, Kabelschächte.

   
       
    2  St
 
 
03.06.01.0100
StL-Nr. 231139521011
Abstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig-
keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von
Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukör-
nung aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3.
Abstreumenge = 1 kg/m2.
Maschinell abstreuen.
   
       
    12  m2
 
 
Summe 03.06.01
 
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3
 
Summe 03.06
 
Oberbau - Asphalt
03.07
Oberbau - Pflaster
 
03.07.01
Rad- und Gehweg
 
 
03.07.01.0010
StL-Nr. 1611210843059101
Frostschutzschicht herstellen, Rad- und Gehwege
Frostschutzschicht herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch 0/45.
Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 80
MN/m2.
Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Einbaudicke 23

Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
   
       
    13  m3
 
 
03.07.01.0020
StL-Nr. 16112219329110
Schottertragschicht herstellen, Rad- und Gehwege
Schottertragschicht herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Baustoffgemisch 0/45.
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul 80 MN/m²

Einbaudicke = 15 cm.
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen
   
       
    55  m2
 
 
Lieferscheinnachweis / Allgemeines
Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.

Allgemeines:

- Ausführung und Abrechnung der Positionen Rohrauflager, Rohrumhüllung,
Rohrgrabenverfüllung siehe Baubeschreibung.
- Ausführung Rohrauflager: 10 cm + Wandstärke.
- Ausführung Rohrüberdeckung: 30 cm.
- Die Einbaumenge im Rohrlager und in der Rohrverfüllung ist nachzuweisen.
- Umrechnung von m3 nach t ist nachzuweisen! (Schotterwerk)
- Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen des Leitungsgrabens im Aushub abzüglich
der durch Baukörper mit mehr als 0,10 m2 Querschnitt, sowie durch
Teilverfüllungen verdrängter Massen.

 
 
03.07.01.0030
Liefern und Einbauen von Sand-Splitt-Gemisch 0/11 als Bettung für Betonpflaster
Material Sand-Splitt-Gemisch 0/11 (Edelsplitt) liefern und als Pflasterbettung für Betonpflaster einbauen.
Bettung gemäß Regelbauweise in einer Schichtdicke von 4 cm höhen- und profilgerecht herstellen, planeben abziehen und verdichten.
Die Bettung ist für das anschließende Verlegen des Betonpflasters herzustellen.
Abrechnung nach eingebautem Volumen in m³.

   
       
    1  m3
 
 
03.07.01.0040
Erschwernis durch Einbauten - Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel
Erschwernis durch Einbauten.
Beim Herstellen von Schichten ohne Bindemittel.
Einbauten
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Straßenabläufe, Rinnenplatten 30/30/8, Sonderbordsteine, Busbordsteine

   
       
    3  St
 
 
03.07.01.0050
StL-Nr. 161154408920
Rinnenplatte 30/30/8 herstellen
Rinne aus Formsteinen herstellen.
Rinnenplatten, Breite = 30 cm, Dicke = 8 cm.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Bettung aus Trasszementmörtel MG III herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Die Längsfugen zum Bordstein sind mit Trasszementmörtel einzuschlemmen.
Dehnfugen werden gesondert vergütet.

Fugen unterfüllen mit feiner Gesteinskörnung und mit
Pflasterfugenmasse vergießen.
   
       
    25  m
 
 
03.07.01.0060
Betonpflaster herstellen, 10/20/8 cm
Pflaster aus Betonpflastersteinen herstellen
in
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Reihenverband Halbversatz

Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster 10/20 cm und 10/10 cm einschl. Paßsteinen.
Stärke: 8 cm
Farbe: grau
Reihenverband im Halbversatz.

Die Steine sind auf einer Bettung aus Sand-Splittgemisch (Edelsplitt) der Körnung 0-5 mm in 3-5 cm Stärke zu verlegen, mit Pflastersand der Körnung 0-4 mm einzusanden und abzurütteln.
Abschnitt 3.3 der DIN 18318, das Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflaster- und Plattenbelägen (M FP 1), die ZTV Pflaster-Stb 06 und die Einbauempfelungen des Herstellers sind zu beachten.

Hersteller/Fabrikat: Fa. Kronimus oder gleichwertig


Ergänzung 63 des Bieters
....................................................

(Angaben im Bieterangabenverzeichnis)

   
       
    45  m2
 
 
03.07.01.0070
Zulage für Läufer, 1-zeilig0,5
Betonpflastersteine DIN 18501.
Typ: Betonpflaster 10/
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
10
cm
Stärke: 8 cm
Farbe: grau
1-zeilig als Läuferstein
   
       
    30  m
 
 
Summe 03.07.01
 
Rad- und Gehweg
03.07.02
Leitelemente
 
 
Rippenplatte - Leitstreifen

 
 
03.07.02.0010
Rippenplatte - Leitstreifen
Liefern und Verlegen von Bodenindikatoren als Leitstreifen gem. DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum und den Richtlinien Modul 813.0205 der Bahn AG bestehend aus Betonwerkstein gem. DIN 18500.

Typ: Betonrippenplatte einschl. Passsteinen.
Stärke: 8 cm
Oberfläche mit Rippenstruktur im Trapezprofil
Rippenabstand: 40 mm
Rippenbreite: 10 mm
Rippenhöhe: 4 mm
Farbe: weiss gefärbt
Rastermaß: 30 x 30 cm

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Die Steine sind auf einer Bettung aus Sand-Splittgemisch (Edelsplitt) der Körnung 0-5 mm zu verlegen

Dicke in verdichtetem Zustand = 3-5 cm

   
       
    3  m2
 
 
Aufmerksamkeitsfeld Noppen Kegelstumpf

 
 
03.07.02.0020
Aufmerksamkeitsfeld Noppen Kegelstumpf
Liefern und Verlegen von Bodenindikatoren als Leitstreifen gem. DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum und den Richtlinien Modul 813.0205 der Bahn AG bestehend aus Betonwerkstein gem. DIN 18500.

Typ: Betonnoppenplatte einschl. Passsteinen.
Stärke: 8 cm
Oberfläche mit Noppenausbildung mit Kegelstümpfen
Noppen: 50
Noppenanordnung diagonal
Rippenhöhe: 5 mm
Farbe: weiss gefärbt
Rastermaß: 30 x 30 cm

Ergänzung 61 des Ausschreibenden
Die Steine sind auf einer Bettung aus Sand-Splittgemisch (Edelsplitt) der Körnung 0-5 mm zu verlegen

Dicke in verdichtetem Zustand = 3-5 cm


   
       
    2,5  m2
 
 
Summe 03.07.02
 
Leitelemente
 
Summe 03.07
 
Oberbau - Pflaster
03.08
Borde
 
03.08.01
Rundbord
 
 
03.08.01.0010
Rundbord 15 x 22 (Beton)
Bordsteine aus Beton setzen.
DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 R 15 x 22 (150/220 mm).
Steine mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen, welche nicht verfugt werden, versetzen.
Rückenstütze aus Beton C 30/37 bis 10 cm unter OF Bord-
stein, 15 cm breit, herstellen.
Unterbeton C 30/37, 20 cm dick, herstellen.
Ansonsten ist Abschnitt 3.7 der DIN 18318 zu beachten.
Erforderliche Erdarbeiten ausführen.

   
       
    12  m
 
 
Summe 03.08.01
 
Rundbord
03.08.02
Bordsteine trennen
 
 
03.08.02.0010
StL-Nr. 161153251201
Bordsteine quer schneiden, 18/30 bis 15/22
Bordsteine auf Passmaß trennen.
Bordstein aus Beton, ca. 18/30 bis 15/22 cm.
Bordstein trennen durch Nassschneiden.
Bordstein quer trennen.
   
       
    8  St
 
 
Summe 03.08.02
 
Bordsteine trennen
 
Summe 03.08
 
Borde
03.09
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
03.09.01
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
 
Nachschnitt + elastische Verfüllung

 
 
03.09.01.0010
StL-Nr. 16113938614201
Naht oder Anschluss zur Fuge aufweiten bis 20 m
Naht oder Anschluss ohne Fugenspalt in Asphaltdeck-
schicht zur Fuge aufweiten und säubern. Anfallende Aus-
baustoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Randanschluss vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
Einzellängen bis 20,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Aufweiten durch Schneiden.
   
       
    25  m
 
 
03.09.01.0020
Fugenfüllung herstellen bis 20 m
Fugenfüllung herstellen.
Randfuge vor Borden, Übergängen, Abläufen u.ä.
In der Asphaltdeckschicht.
Einzellängen bis 20,00 m.
Fugenspalttiefe = 40 mm.
Fugenspaltbreite = 12 mm.
Fugenraum verfüllen in 1 Lage mit Unterfüllstoff.
Mit heiß verarbeitbarer elastischer Fugenmasse Typ N2,
einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Vor-
anstrichmittel.
   
       
    25  m
 
 
Summe 03.09.01
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
Summe 03.09
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
03.10
Barrierefreie Querungshilfe
 
03.10.01
Barrierefreie Querungshilfe für FGF
 
 
03.10.01.0010
Barrierefreie Querungshilfe links nach DIN 18040-3
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhter Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN 1340:
Maße entsprechend DIN 483.

Witterungswiderstand Klasse: D, jedoch Masseverlust = 0,15 kg/m2
Festigkeit Klasse: U
Abriebwiderstand Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand = 15 cm3/50 cm2 bei Hartgesteinsoberflächen.
Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55.

Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken einseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen. Rückenstütze in Schalung herstellen. Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 15 N/mm². Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten.

Barrierefreie Querungshilfe nach DIN 18040-3 für eine getrennte Überquerungsstelle. Querungshilfe, bestehend aus den Elementen

Linke Straßenseite:
Q1 Übergang Gehbehinderte 0 cm Anschlag 2 St.
Q2R Übergangsstein von Q1 auf Q 4 (0-3) 1 St.
Q2L Übergangsstein von Q1 auf Q 4 (0-3) 1 St.
Q4 Übergang Sehbehinderte 6 cm Anschlag 6 St.
Q4 Übergang Sehbehinderte 3 cm Anschlag 3 St.
Q5R Übergang von Q4 auf Rundbord 15/22 1 St.
Q5L Übergang von Q4 auf Rundbord 15/22 1 St.

Fabrikat „Kronimus Barrierefreie Querungshilfe links nach DIN 18040-3 für eine getrennte Überquerungsstelle.
Oberflächenausführung: Weißbeton Nr. 115, Auftrittsflächen rutschhemmend genoppt“ oder gleichwertig.

Länge: 300,0 cm (Rastermaß)
Breite: 29,8 cm
Höhe: 20,0 23,0 cm (Anschlag 6 0 cm)



Hinweis: die Bezeichnungen „links“ und „rechts“ beziehen sich auf die Lage des Übergangs für Sehbehinderte und Blinde, jeweils von der Straße auf die Vorderseite der Bordsteine aus gesehen.

   
       
    1  Psch
 
 
03.10.01.0020
Barrierefreie Querungshilfe rechts nach DIN 18040-3
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhter Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN 1340:
Maße entsprechend DIN 483.

Witterungswiderstand Klasse: D, jedoch Masseverlust = 0,15 kg/m2
Festigkeit Klasse: U
Abriebwiderstand Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand = 15 cm3/50 cm2 bei Hartgesteinsoberflächen.
Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55.

Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken einseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen. Rückenstütze in Schalung herstellen. Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 15 N/mm². Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten.

Barrierefreie Querungshilfe nach DIN 18040-3 für eine getrennte Überquerungsstelle. Querungshilfe, bestehend aus den Elementen

Rechte Straßenseite:.
Q1 Übergang Gehbehinderte 0 cm Anschlag 2 St.
Q2R Übergangsstein von Q1 auf Q4 (0-3) 1 St
Q2L Übergangsstein von Q1 auf Q4 (0-6) 1 St .
Q4 Übergang Sehbehinderte 6 cm Anschlag 3 St.
Q5R Übergang von Q4 auf Rundbord 15/22 1 St.
Q5L Übergang von Q4 auf Rundbord 15/22 1 St.



Fabrikat „Kronimus Barrierefreie Querungshilfe rechts nach DIN 18040-3 für eine getrennte Überquerungsstelle.
Oberflächenausführung: Weißbeton Nr. 115, Auftrittsflächen rutschhemmend genoppt“ oder gleichwertig

Länge: 300,0 cm (Rastermaß)
Breite: 29,8 cm
Höhe: 20,0 23,0 cm (Anschlag 6 0 cm)
Sonstige Maße: Siehe Plan Nr. …


Hinweis: die Bezeichnungen „links“ und „rechts“ beziehen sich auf die Lage des Übergangs für Sehbehinderte und Blinde, jeweils von der Straße auf die Vorderseite der Bordsteine aus gesehen.

   
       
    1  Psch
 
 
Summe 03.10.01
 
Barrierefreie Querungshilfe für FGF
 
Summe 03.10
 
Barrierefreie Querungshilfe
03.11
Signalanlage
 
03.11.01
Erdarbeiten
 
 
03.11.01.0010
Kabelgraben für Signalanlage (Fußgängerfurt) herstellen
Kabelgraben für die Kabel der Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) herstellen.
Straßenaufbruch wird gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach der Länge des Grabens, gemessen in der Grabenachse.
Grabenbreite 0,30 bis 0,40 m.
Grabentiefe 0,30 bis 0,50 m bzw. entsprechend den Vorgaben der Signaltechnik.
Aushub aufnehmen, laden und seitlich lagern bzw. abfahren.
Nicht wiederverwendbares Aushubmaterial aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Verfüllen der Leitungszone sowie der Rohrgrabenverfüllung wird unter gesonderten Positionen vergütet.
Einschließlich erforderlicher Handschachtungen im Bereich bestehender Ver- und Entsorgungsleitungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
Abrechnung nach m Grabenlänge.

   
       
    4,5  m3
 
 
Lieferscheinnachweis
Ein Lieferscheinnachweis ist zu führen und dem AG zur Anerkennung vorzulegen.
Die entsprechenden Umrechnungsfaktoren der jeweiligen Lieferwerke sind vorzulegen und dem Soll-Ist-Vergleich zu Grunde zulegen.

 
 
03.11.01.0020
Liefern und Einbauen von Natursand 0/4
Kabelauflager und -umhüllung herstelle
Material: Natursand 0/4
Kabelauflager 10 cm dick.
Kabelüberdeckung 10 cm dick,
Grabenbreite über 0,20 bis 0,40 m.
   
       
    1,5  m3
 
 
03.11.01.0030
Liefern und Einbauen Naturgestein 0/45
Boden in Leitungsgraben oberhalb der Kabelumhüllung einbauen und verdichten.
Gebrochenes Naturgestein 0/45
Grabenbreite über 0,20 m bis 0,40 m
Einbaustärke ca. 0,10 m bis 20 cm..
   
       
    3  m3
 
 
Summe 03.11.01
 
Erdarbeiten
03.11.02
Fundamente, Mast
 
 
Vorort Betonfundamente

 
 
03.11.02.0010
Fundament für Signalmast (Fußgängerampel) aus Stahlbeton C30/37 herstellen
Fundament für einen Signalmast einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) herstellen.

Fundament aus Stahlbeton C30/37 einschließlich erforderlicher Schalung herstellen.

Fundament nach den Herstellerangaben bzw. der statischen Berechnung der Signaltechnik herstellen.

Aussparung für Kabelschutzrohre und Kabeleinführung herstellen.

Fundament lot- und höhengerecht herstellen.

Arbeitsraum nach dem Einbau mit geeignetem Material 0/45 lagenweise verfüllen und verdichten.

Erforderliche Erdarbeiten, Aushub, Laden und Abfuhr von überschüssigem Boden sind einzurechnen.

Abrechnung nach eingebautem Betonvolumen in m³.

   
       
    3  m3
 
 
03.11.02.0020
Zulage für Fundamentkorb des Signalmastfundaments liefern und einbauen
Zulage zum Fundament.

Fundamentkorb aus Bewehrungsstahl entsprechend der statischen Berechnung liefern und fachgerecht in das Fundament einbauen.

Einschließlich Abstandhalter, Befestigung und aller erforderlichen Nebenleistungen.

Abrechnung je Stück.

   
       
    2  St
 
 
03.11.02.0030
Mast des AG aufstellen
Mast des Auftraggebers für Beleuchtung nach Angabe aufstellen.
Aufsatzmast in einem Stück,
Mast in vorhandenes Mastfundament versetzen.
Masthöhe bis
Ergänzung 61 des Ausschreibenden
8,0
m.
Mast wird vom Auftraggeber frei Baustelle gestellt.
   
       
    2  St
 
 
Summe 03.11.02
 
Fundamente, Mast
03.11.03
Kabelverlegearbeiten
 
 
03.11.03.0010
Kabel des AG verlegen
Kabel des AG von Lagerplatz des AG holen und einbauen
Auf-, Ab- und Umsetzen der Kabeltrommel und Erschwernisse durch vorhandene Leitungen werden nicht gesondert berechnet.
Schwachstromkabel,
Kabeldurchmesser bis 30 mm.
Kabel in Kabelgraben verlegen.
Das Einschleifen in Mastfundamente/Beleuchtungsmast wird als Zulage vergütet.
Ggf. erforderliches Ablängen des Kabels ist einzurechnen.
   
       
    20  m
 
 
03.11.03.0020
Zulage für Beleuchtungskabel einziehen in Leerrohr
Kabeldurchmesser bis 30 mm.
Kabel in vorhandenes Schutzrohr oder vorhandenen Kabelkanal einziehen. Abgerechnet wird nach der Länge des im Schutzrohr oder Kabelkanal liegenden Kabels.
   
       
    8  m
 
 
03.11.03.0030
Zulage für Einschleifen in Mastfundament/Beleuchtungsmast
Einschleifen des Kabels in Mastfundamente/Signalmast.
Kabelschlaufe pro Mastfundament/Signalmast ca.3 m.
Abgerechnet wird pro in Mast eingeführten Kabelanschluß.
Erforderliches Ablängen des Kabels ist in den EP einzurechnen.
   
       
    2  St
 
 
03.11.03.0040
Liefern und Verlegen Kabelschutzrohr DA 110, PVC
einschl. fester Rohrverbindung einbauen.
Rohröffnungen dicht verschließen.
Erschwernisse durch vorhandene Leitungen werden nicht
gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Länge in der Achse der Rohrleitung.
Material =PVC ,mittelschwere Reihe,
Wandstärke 5,3 mm mit Steckmuffe und Dichtring.
Verlegeart = einrohrig mit Sandumhüllung, 15 cm dick.
Verzinkten runden Stahldraht, Durchmesser min. 3 mm,
mit je 2 m Überstand einziehen.
Sämtliche Erdarbeiten sowie Materiallieferungen sind einzurechnen.
   
       
    8  m
 
 
03.11.03.0050
Liefern und Verlegen von Trassenwarnband
Kabelwarnbänder (Trassenband) liefern und auslegen
Lage Trassenband ca. 20-30 cm oberhalb Kabelumhüllung.
Beschriftung:
Ergänzung 61 des Bieters
Lichtsignalanlage (LSA)
.
   
       
    20  m
 
 
Summe 03.11.03
 
Kabelverlegearbeiten
 
Summe 03.11
 
Signalanlage
03.12
Fahrbahnmarkierung
 
03.12.01
Fahrbahnmarkierung
 
 
03.12.01.0010
StL-Nr. 2113111002
Markierungsfläche reinigen
Fläche für Markierung reinigen. Kehrgut aufnehmen und
nach Wahl des AN verwerten. Abgerechnet wird die zu
markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer, Ver-
kehrsschild, und Piktogramm ergibt sich die Fläche aus
dem kleinsten umschließenden Rechteck.
Reinigung mit Saugkehrwagen.
   
       
    6  m2
 
 
03.12.01.0020
StL-Nr. 1683150591120011
Längsmarkierung Typ II herstellen, Fußgängerfurt
Längsmarkierung Typ II einschl. evtl. Sperrflächenum-
randung als endgültige Markierung herstellen. Abgerech-
net wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei
Striche.
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Markierung Verhältnis Strich/Lücke 2 zu 1 als Fußgängerfurt

Strichbreite = 0,12 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
Verkehrsklasse mindestens P 6.
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht.
   
       
    12  m
 
 
03.12.01.0030
StL-Nr. 1683151011200101
Quermarkierung Typ II herstellen, Haltlinie
Quermarkierung Typ II als endgültige Markierung her-
stellen. Abgerechnet wird der markierte Strich.
Markierung = Haltlinie.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Verkehrsklasse = P 7.
Markierung auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht.
   
       
    6  m
 
 
Summe 03.12.01
 
Fahrbahnmarkierung
 
Summe 03.12
 
Fahrbahnmarkierung
 
Summe 03
 
Bereich der Fußgängerfurt
 
 

Zusammenstellung

Projekt: 02-3223 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
LV: 1 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01
Haltestelle Brombach
 
01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen  
01.02
Verkehrssicherung  
01.03
Stundenlohnarbeiten  
01.04
Vorarbeiten  
01.05
Erdarbeiten  
01.06
Oberbau - Asphalt  
01.07
Oberbau - Pflaster  
01.08
Borde  
01.09
Nahtausbildung / Randabdichtung  
01.10
Verkehrsschild  
01.11
Vermessungleistungen  
01.12
Verdolung  
 
Summe 01
 
Haltestelle Brombach
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
01.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen  
 
Summe 01.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.02
Verkehrssicherung
 
01.02.01
Verkehrssicherung  
 
Summe 01.02
 
Verkehrssicherung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.03
Stundenlohnarbeiten
 
01.03.01
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 01.03
 
Stundenlohnarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.04
Vorarbeiten
 
01.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten  
01.04.02
Asphalttrennschnitte  
01.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen  
01.04.04
Pflasterflächen aufbrechen und aufnehmen  
01.04.05
Bordsteine aufnehmen und entfernen  
01.04.06
Mauern  
 
Summe 01.04
 
Vorarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.05
Erdarbeiten
 
01.05.01
Vorarbeiten  
01.05.02
Oberboden  
01.05.03
Schichten ohne Bindemittel  
01.05.04
Boden  
 
Summe 01.05
 
Erdarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.06
Oberbau - Asphalt
 
01.06.01
Belastungsklasse Bk 0,3, Tafel 1, Zeile 1  
 
Summe 01.06
 
Oberbau - Asphalt
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.07
Oberbau - Pflaster
 
01.07.01
Rad- und Gehweg  
01.07.02
Parkflächen  
 
Summe 01.07
 
Oberbau - Pflaster
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.08
Borde
 
01.08.01
Tiefbord  
01.08.02
Rundbord  
01.08.03
Bordsteine trennen  
01.08.04
Busbordstein Klassik  
 
Summe 01.08
 
Borde
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.09
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
01.09.01
Nachschnitt + elastische Verfüllung  
 
Summe 01.09
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.10
Verkehrsschild
 
01.10.01
Verkehrsschilder  
 
Summe 01.10
 
Verkehrsschild
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.11
Vermessungleistungen
 
01.11.01
Kanal  
 
Summe 01.11
 
Vermessungleistungen
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01.12
Verdolung
 
01.12.01
Wasserhaltung  
01.12.02
Fremdmaterialien / Rohrauflager  
01.12.03
Baugrube  
01.12.04
Zulagen für den Bodenaushub  
01.12.05
SB 800 DN  
01.12.06
Optische Kanalinspektion Verdolung - DN 800  
 
Summe 01.12
 
Verdolung
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02
Haltestelle Pleutersbach
 
02.01
Baustelleneinrichtung, -räumen  
02.02
Verkehrssicherung  
02.03
Stundenlohnarbeiten  
02.04
Vorarbeiten  
02.05
Erdarbeiten  
02.06
Oberbau - Asphalt  
02.07
Oberbau - Pflaster  
02.08
Borde  
02.09
Angleichungsfläche  
02.10
Nahtausbildung / Randabdichtung  
02.11
Verkehrsschild  
02.12
Zubehör  
02.13
Fahrbahnmarkierung  
02.14
Vermessungleistungen  
02.15
Ausstattung  
 
Summe 02
 
Haltestelle Pleutersbach
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
02.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen  
 
Summe 02.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.02
Verkehrssicherung
 
02.02.01
Verkehrssicherung  
 
Summe 02.02
 
Verkehrssicherung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.03
Stundenlohnarbeiten
 
02.03.01
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 02.03
 
Stundenlohnarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.04
Vorarbeiten
 
02.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten  
02.04.02
Asphalttrennschnitte  
02.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen  
02.04.04
Bordsteine aufnehmen und entfernen, Rinnenplatten, Pflasterbeläge, Kasterrinne  
02.04.05
Einbauteile Angleichen  
02.04.06
Mauern  
 
Summe 02.04
 
Vorarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.05
Erdarbeiten
 
02.05.01
Vorarbeiten  
02.05.02
Schichten ohne Bindemittel  
02.05.03
Straßenentwässerung  
02.05.04
Kastenrinne  
02.05.05
Pflanzarbeiten  
 
Summe 02.05
 
Erdarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.06
Oberbau - Asphalt
 
02.06.01
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3  
 
Summe 02.06
 
Oberbau - Asphalt
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.07
Oberbau - Pflaster
 
02.07.01
Rad- und Gehweg  
02.07.02
Leitelemente  
02.07.03
Einfassung Baumquartier  
 
Summe 02.07
 
Oberbau - Pflaster
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.08
Borde
 
02.08.01
Tiefbord  
02.08.02
Rundbord  
02.08.03
Bordsteine trennen  
02.08.04
Busbordstein Klassik  
 
Summe 02.08
 
Borde
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.09
Angleichungsfläche
 
02.09.01
Asphalt  
02.09.02
Pflaster  
 
Summe 02.09
 
Angleichungsfläche
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.10
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
02.10.01
Nachschnitt + elastische Verfüllung  
 
Summe 02.10
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.11
Verkehrsschild
 
02.11.01
Verkehrsschilder  
 
Summe 02.11
 
Verkehrsschild
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.12
Zubehör
 
02.12.01
Zubehör  
 
Summe 02.12
 
Zubehör
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.13
Fahrbahnmarkierung
 
02.13.01
Makierung entfernen  
02.13.02
Fahrbahnmarkierung  
 
Summe 02.13
 
Fahrbahnmarkierung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.14
Vermessungleistungen
 
02.14.01
Straßenbau  
 
Summe 02.14
 
Vermessungleistungen
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02.15
Ausstattung
 
02.15.01
Wartehalle  
 
Summe 02.15
 
Ausstattung
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03
Bereich der Fußgängerfurt
 
03.01
Baustelleneinrichtung, -räumen  
03.02
Verkehrssicherung  
03.03
Stundenlohnarbeiten  
03.04
Vorarbeiten  
03.05
Erdarbeiten  
03.06
Oberbau - Asphalt  
03.07
Oberbau - Pflaster  
03.08
Borde  
03.09
Nahtausbildung / Randabdichtung  
03.10
Barrierefreie Querungshilfe  
03.11
Signalanlage  
03.12
Fahrbahnmarkierung  
 
Summe 03
 
Bereich der Fußgängerfurt
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.01
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
03.01.01
Baustelleneinrichtung, -räumen  
 
Summe 03.01
 
Baustelleneinrichtung, -räumen
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.02
Verkehrssicherung
 
03.02.01
Verkehrssicherung  
 
Summe 03.02
 
Verkehrssicherung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.03
Stundenlohnarbeiten
 
03.03.01
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 03.03
 
Stundenlohnarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.04
Vorarbeiten
 
03.04.01
Abbruch- + Sicherungsarbeiten  
03.04.02
Asphaltschnitte  
03.04.03
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen  
03.04.04
Bordsteine aufnehmen und entfernen  
03.04.05
Einbauteile Angleichen  
 
Summe 03.04
 
Vorarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.05
Erdarbeiten
 
03.05.01
Schichten ohne Bindemittel  
03.05.02
Straßenentwässerung  
 
Summe 03.05
 
Erdarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.06
Oberbau - Asphalt
 
03.06.01
Belastungsklasse Bk 10 Tafel 1, Zeile 3  
 
Summe 03.06
 
Oberbau - Asphalt
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.07
Oberbau - Pflaster
 
03.07.01
Rad- und Gehweg  
03.07.02
Leitelemente  
 
Summe 03.07
 
Oberbau - Pflaster
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.08
Borde
 
03.08.01
Rundbord  
03.08.02
Bordsteine trennen  
 
Summe 03.08
 
Borde
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.09
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
03.09.01
Nahtausbildung / Randabdichtung  
 
Summe 03.09
 
Nahtausbildung / Randabdichtung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.10
Barrierefreie Querungshilfe
 
03.10.01
Barrierefreie Querungshilfe für FGF  
 
Summe 03.10
 
Barrierefreie Querungshilfe
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.11
Signalanlage
 
03.11.01
Erdarbeiten  
03.11.02
Fundamente, Mast  
03.11.03
Kabelverlegearbeiten  
 
Summe 03.11
 
Signalanlage
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03.12
Fahrbahnmarkierung
 
03.12.01
Fahrbahnmarkierung  
 
Summe 03.12
 
Fahrbahnmarkierung
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
1
 
01
Haltestelle Brombach  
02
Haltestelle Pleutersbach  
03
Bereich der Fußgängerfurt  
  LV  Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen-FGF in Eberbach
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
  in Höhe von 19.00 % NaN
  Brutto-Summe